Ohne sie keine demokratischen Wahlen: Um weiter qualifizierte Wahlhelfer motivieren zu können, schafft die Stadt Weilheim eine neue Grundlage – und erhöht die Aufwandsentschädigung.
Weilheim – Ohne sie keine demokratischen Wahlen: Für die Durchführung und Auszählung von Abstimmungen braucht es viele ehrenamtliche Helfer. Gut 300 sind laut Stadtverwaltung allein in Weilheim nötig, um in 38 Wahllokalen (inklusive Briefwahlbezirken) die Kommunalwahlen am 8. März 2026 über die Bühne zu bringen. Schon lange zahlt die Stadt ihren Wahlhelfern eine kleine Aufwandsentschädigung, gern „Erfrischungsgeld“ genannt. Doch war bis dato vor jedem Urnengang ein Stadtratsbeschluss nötig, wie hoch die Zahlung sein solle.
Für die Kommunalwahl im März 2026 braucht die Stadt etwa 300 Helfer
Das will die Stadt nun in Form einer „Wahlhelferentschädigungssatzung“ dauerhaft festlegen. Das schaffe klare Rahmenbedingungen und sei ein „sinnvoller Schritt zur Anerkennung ehrenamtlicher Leistung und zur Motivation geeigneter Personen“, erklärte der stellvertretende Ordnungsamtsleiter Thomas Buchner jetzt im Hauptausschuss des Stadtrates. Das Gremium hat der Satzung zugestimmt, entschieden wird in der Stadtratssitzung am 23. Oktober.
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Wird der Entwurf, der sich am Muster der Stadt München orientiert, vom Stadtrat abgesegnet, dann bekommen Wahlhelfer bei Kommunalwahlen (Stadtrat, Kreistag) – die mit der Vielzahl von Stimmen besonders aufwändig sind – künftig jeweils 80 Euro. Zum Vergleich: Bei der Kommunalwahl 2020 gewährte die Stadt 50 Euro. Auch bei Landtags- und Bezirkswahlen sollen in Weilheim ab jetzt 80 Euro pro Helfer gezahlt werden, bei Volks- und Bürgerentscheiden 50 Euro, bei Europawahl, Bundestagswahl sowie Bürgermeister- und Landratsstichwahlen 40 Euro.
Darüber hinaus sollen Wahlvorstandsmitglieder – anders als bisher – eine zusätzliche Vergütung bekommen: die Vorsitzenden und Schriftführer 40 Euro, deren Stellvertreter 30 Euro. Denn mit diesen Funktionen sei ein „erhöhter organisatorischer, zeitlicher und inhaltlicher Aufwand verbunden“, warb Buchner, zudem tragen sie „eine besondere Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl und die korrekte Dokumentation der Wahlergebnisse“. Die höhere Entschädigung trage dazu bei, qualifizierte Wahlvorsteher und Schriftführer zu finden und „dauerhaft zu binden“.
Braucht es wirklich eine „Wahlhelferentschädigungssatzung“?
Mit den neuen Sätzen befinde sich Weilheim im Vergleich mit anderen Kommunen „gut im Mittelfeld“, so Buchner. Mitglieder des Wahlausschusses der Stadt sollen künftig 40 Euro je Sitzung erhalten. Insgesamt werden sich die Ausgaben der Stadt für Wahlhelfer bei der Kommunalwahl 2026 auf rund 50.000 Euro summieren. Zwar erhält die Stadt Ausgleichszahlungen für die entstandenen Kosten bei Wahlen. Doch die sind nicht kostendeckend. Bei der Bundestagswahl 2025 habe man etwa 38.000 Euro erstattet bekommen. Die tatsächlichen Ausgaben – die viele Posten umfassen – waren deutlich höher.
Ob es wirklich eine „Wahlhelferentschädigungssatzung“ brauche? Diese Frage stellte im Ausschuss CSU-Sprecherin Marion Lunz-Schmieder. Sie habe auch ohne Satzung „bisher immer den Eindruck gehabt, dass es wunderbar gepasst hat“. Doch ihre Fraktionskollegin Angelika Flock, die als 2. Bürgermeisterin die Sitzung leitete, warb für die neue Satzung: „Damit ist es ordentlich geregelt, das nimmt uns schon Arbeit ab.“ Und wolle man mal andere Vergütungssätze festlegen, müsse nur der Anhang geändert werden.