Neue Pläne für Windkraft: Perlacher Forst wird doch Vorranggebiet – Keine Anlage bei Taufkirchen
Der Perlacher Forst soll fast vollständig Vorranggebiet für den Windenergie-Ausbau werden. Auch im Südosten des Landkreises will der Regionale Planungsverband München (RPV) weitere privilegierte Flächen für Windkraft ausweisen.
Landkreis - Das geht aus dem überarbeiteten Entwurf des Regionalen Planungsverbands (RPV) hervor. Dafür wird die Windzone im Hofoldinger Forst reduziert. In einem Vorranggebiet ist der Bau von Windkraftanlagen rechtlich privilegiert und daher einfacher möglich. Bis Ende 2032 muss der Freistaat bayernweit mindestens 1,8 Prozent der Landesfläche für Windenergie ausweisen, so die Vorgabe vom Bund. Dafür hat der RPV München Kriterien erarbeitet und Flächen gesucht, mit dem Ziel, Windräder zu bündeln, um einer Zersiedelung der Landschaft vorzubeugen. Zum ersten Vorentwurf haben viele Kommunen im Beteiligungsverfahren Stellung genommen. Einige ihrer Anliegen hat der RPV übernommen.
Flächenziel erreicht
Aktuell hat die Region München ausreichend viele Zonen gefunden und das Flächenziel erreicht. „Wir haben versucht, aus den Anliegen der Gemeinden eine Synthese zu bilden“, sagt Stefan Schelle, Vorsitzender des Regionalen Planungsausschusses und Bürgermeister von Oberhaching: „Die Flächenbilanz stimmt. Jetzt hoffen wir, dass der geänderte Entwurf eine Mehrheit findet.“

Der RPV folgt etwa der Forderung aus Oberhaching und Unterhaching, dass der Perlacher Forst Vorranggebiet werden soll. Grob geschätzt könnten hier vier Windräder Platz finden, so Schelle. Die Anregung aus Unterhaching, dass zusätzlich zum Perlacher Forst auch der Grünwalder Forst dabei sein sollte, hat der RPV aber abgelehnt: Im Grünwalder Forst sollen „größere ungestörte Waldareale für das Landschaftserlebnis“ erhalten bleiben, befindet Thomas Bläser, der als Regionsbeauftragter der Regierung von Oberbayern die Stellungnahmen bewertet hat.
Unter dem Stichwort „Flächenkompensation“ ist der Perlacher Forst auch deswegen dabei, weil das Vorranggebiet im Hofoldinger Forst reduziert werden soll. Die Sauerlacher bauen hier gerade ein Windrad. Um weitere Anlagen auszuschließen, forderte die Gemeinde, das Vorranggebiet auf die genehmigte Zone zu reduzieren. Der RPV lehnt diese Logik ab, mit Hinweis auf das 1,8-Prozent-Ziel. Allerdings stimmt der RPV einer kleinen Reduktion im Norden und Westen zu, das diene einer besseren Ausrichtung der Windkraftanlagen entlang einer Achse.
Neue Windareale im Südosten
Neue Flächen entstehen auch im Südosten: 876 Hektar im Bereich zwischen den Kommunen Grasbrunn, Höhenkirchen-Siegertsbrunn und Hohenbrunn im Landkreis München sowie Oberpframmern, Egmating, Kirchseeon, Moosach und Zorneding im Landkreis Ebersberg. Neben der Fläche im Höhenkirchner Forst, die neuerdings in die Liste der Vorranggebiete aufgenommen ist und wo wegen eines Rechtsstreits derzeit der Bau der drei Windräder gestoppt ist, umfasst das dort geplante Vorranggebiet zwei weitere größere Areale, eines östlich von Hohenbrunn und eines nördlich von Oberpframmern.
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Auch einer Anregung aus Planegg und Neuried folgt der RPV: Ein kleinerer Bereich im Süden der Gemeinden, der einen Teil des Kiesabbaugebiets umschließt, soll ebenfalls Wind-Zone werden und ergänzt das große Vorranggebiet im Forstenrieder Park (1934 Hektar).
Kein Windrad an A8 bei Taufkirchen
Eine Absage erteilt der RPV einem Anliegen aus Taufkirchen: Die Gemeinde hatte ein Vorranggebiet westlich der A8, südlich der A995 angeregt. Hier warnt der RPV vor Zersiedelung, weil die Fläche mitten zwischen den benachbarten Zonen im Höhenkirchner, Hofoldinger und Perlacher Forst liegt. „Sie ist im Vergleich zu diesen relativ klein und unterschreitet den Mindestabstand von fünf Kilometern...“, so die Begründung.
Im Bereich von Garching, Ismaning, Eching, Hallbergmoos und Moosinning entsteht ein Vorranggebiet mit 319 Hektar auf vier Arealen. Ismaning hätte die Fläche östlich von Fischerhäuser gerne ausgeschlossen und äußerte Bedenken wegen der wertvollen Almböden, die der Landwirtschaft nicht entzogen werden sollten. Die nordöstlich von Ismaning gelegene Fläche umfasse ohnehin schon 80 Hektar und somit 2,2 Prozent der Ismaninger Flur. Der RPV lässt das nicht gelten: „Eine Fokussierung auf die Flächenanteile einzelner oder mehrerer Gemeinden ist nicht Ansatz eines regionsweiten Steuerungskonzeptes“, so die Antwort, und: Landwirtschaft sei auch weiterhin möglich.
Antworten auf alle 152 Stellungnahmen
Auf jedes Argument der 152 Stellungnahmen hat der Regionsbeauftragte geantwortet. Der RPV betont, es habe einen „sehr konstruktiven Austausch“ gegeben. Auch auf die Sorgen mehrerer Gemeinden hinsichtlich ihrer Planungshoheit hat er reagiert: „Im derzeitigen Entwurf sind keine Ausschlussgebiete für Windenergienutzung vorgesehen.“ Das soll heißen: Die Kommunen dürfen auch außerhalb der 28 Vorranggebiete selbst den Bau von Windrädern vorantreiben.
Am Mittwoch, 11. September, stimmt der Planungsausschuss über den geänderten Entwurf ab. Im nächsten Schritt folgt 2025 die Erörterung in einem Anhörungsverfahren, das Anfang 2026 – vor den Kommunalwahlen – zu einer verbindlichen Festlegung der Vorrangflächen führen soll.