Ampel erzielt Kompromiss: Härtere Asyl-Regeln ab April – doch es gibt Ausnahmen

  1. Startseite
  2. Politik

Kommentare

Robert Habeck (Grüne), Olaf Scholz (SPD) und Christian Lindner (FDP). © dpa

Der Streit um die Asyl-Regeln innerhalb der Ampel ist nun endgültig gelöst. Ab April sollen mehr Abschiebungen sowie schnellere Einbürgerungen möglich sein.

Berlin – Innerhalb der Ampel-Koalition gehen die Positionen zu härteren Asyl-Regeln wie etwa mehr Abschiebungen sowie zum Plan für schnellere Einbürgerungen von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) auseinander. Nach monatelangen Debatten ist nun ein Kompromiss erzielt worden, wie die Bild-Zeitung berichtete.

Abschiebungen und Einbürgerungen: Ampel erzielt Kompromiss

Demnach sollen am Donnerstag (18. Januar) das „Gesetz zur Verbesserung der Rückführung“ und die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Bundestag beschlossen werden. Ab April sollen die neuen Regeln schließlich in Kraft treten, wie die Zeitung berichtet. Somit werden mehr Abschiebungen und schnellere Einbürgerungen ermöglicht. Der Streit drehte sich zuletzt um die härteren Asyl-Regeln. Während die Grünen Lockerungen wie etwa Anwälte für alle Menschen in Abschiebehaft forderten, stellte sich die FDP wegen der Befürchtung einer zu großen Verzögerung dagegen.

Laut dem neuen Entwurf soll die Abschiebegewahrsam jetzt deutlich von zehn auf 28 Tage Gewahrsam ausgeweitet werden. Personen, die sich in Abschiebegewahrsam befinden, erhalten schließlich nur dann einen Anwalt, wenn bis dahin keiner am Asylverfahren beteiligt war. Zutreffend ist das wohl nur für eine kleine Gruppe der Asyl-Suchenden. „Wir haben schnellere Abschiebungen angekündigt, wir setzen sie um. Durch die anwaltliche Beratung einiger weniger wird es nicht zu nennenswerten Verzögerungen kommen“, sagte SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese dazu der Bild.

Ampel-Kompromiss bei Asyl-Streit: Entwurf soll im Bundestag verabschiedet werden

Im neuen Entwurf der Ampel gibt es auch Ausnahmen, zum Beispiel für Familien. „Minderjährige und Familien mit Minderjährigen werden grundsätzlich nicht in Abschiebungshaft genommen“, heißt es im Gesetzesentwurf laut der Zeitung. Für Jugendstraftäter greift dies allerdings nicht, wie Wiese erklärt: „Das bedeutet keine Schonung für jugendliche Intensivtäter. Sie können trotzdem in Abschiebegewahrsam genommen werden.“

Hinzu kommt, dass eine Person künftig auch wegen einer Reihe kleiner Straftaten abgeschoben werden kann, sofern diese innerhalb von 12 Monaten erfolgt sind. Der neue Entwurf ermöglicht auch ein härteres Vorgehen gegen Passfälscher, die mit einem „Einreise- und Aufenthaltsverbot“ belegt werden, falls der Betrug auffliegt. Hinzu kommt, dass der Strafrahmen für Schleuser angehoben wird: Für sie gibt es eine „Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr“.

Besonderes Verhältnis zwischen Israel und Deutschland: Anerkennung bei Einbürgerung

Ein besonderes Kapitel wird auch für antisemitische Straftäter eröffnet. So heißt es, wenn ein Migrant zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe oberhalb der Bagatellgrenze von 90 Tagessätzen verurteilt wurde, bei der ein „antisemitischer, rassistischer, (…) geschlechtsspezifischer (…) oder sonstiger menschenverachtender Beweggrund“ besteht, wird dies als Abschiebe-Grund bewertet.

Außerdem müssen Einbürgerungs-Kandidaten künftig das besondere Verhältnis zwischen Deutschland und Israel anerkennen. So will man verhindern, dass Personen mit antisemitischem Gedankengut den deutschen Pass erhalten. Besonders im Hintergrund der steigenden antisemitischen Straftaten wegen des Krieges in Israel scheint dies sehr wichtig zu sein. „Einbürgerungsbewerber müssen sich künftig zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges, bekennen“, zitiert die Bild aus dem Entwurf. (bb)

Auch interessant

Kommentare