Gassigänger geht auf Autofahrer los – Haftstrafe

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Amtsgericht Miesbach © Thomas Plettenberg

Weil er den Fahrstil eines 20-Jährigen für unangemessen hielt, wurde ein Mann aus Warngau (38) handgreiflich. Er soll dem Fahrer mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Jetzt musste er sich wegen vorsätzlicher Körperverletzung vor Gericht verantworten.

Der Vorfall hatte sich laut Staatsanwaltschaft auf der Zufahrt zum Parkplatz des Warngauer Sportplatzes zugetragen, wo damals ein Weinfest stattfand. Der Angeklagte sei dort mit seinen drei Hunden Gassi gegangen und habe sich durch das Fahrzeug des 20-Jährigen gefährdet gefühlt, erklärte der Verteidiger nun bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht Miesbach. Dass er dem jungen Autofahrer in der Folge einige Schläge versetzt habe, gestehe er ein. „Dafür gibt es keine Rechtfertigung, das ist sonnenklar“, betonte der Anwalt: Sein Mandant bedauere sein Verhalten sehr, die Teilnahme an einem Training zur Gewaltprävention sei bereits angedacht.

Warngauer schlägt mit Faust zu

Deutlich weniger Einsicht klang allerdings in den Worten des Angeklagten selbst durch. Viel zu schnell sei der Fahrer an ihm vorbeigefahren, sicher mit Tempo 50, und habe ihn „fast mitgenommen“. Deshalb sei er zu dem auf der Zufahrt anhaltenden Fahrer gegangen und habe ihn zur Rede gestellt. Doch der junge Mann habe aus dem Wagen heraus bloß freche Antworten gegeben. Da habe er ihm ins Gesicht geschlagen. Auf den Vorfall habe er den 20-Jährigen später noch einmal angesprochen und ihn gefragt, ob man die Polizei holen solle. Der habe erklärt, die Sache sei erledigt. Doch anderntags habe er eine Strafanzeige bekommen.

Wegen des Festes habe sich der Verkehr auf der Straße gestaut, schilderte dagegen der 20-Jährige. Er sei höchstens in Schrittgeschwindigkeit an dem Mann mit seinen Hunden vorbeigefahren und habe kurz darauf wegen Gegenverkehrs anhalten müssen. Da sei der 38-Jährige aufgetaucht, sei ihn wegen seines Fahrtempos angegangen und habe dann unvermittelt mit der Faust zugeschlagen – vier oder fünf Mal etwa, sagte der 20-Jährige, bis er den Tobenden an den Händen habe packen können.

Gericht verhängt Haftstrafe

Da er nach dem Angriff bloß etwas Kopfbrummen gehabt habe, sei er zum Weinfest gegangen, wo der 38-Jährige später noch einmal erschienen sei, um ihn als Wiedergutmachung auf ein Bier einzuladen. Die Einladung habe er aber nicht angenommen, weil er eine ernsthafte Entschuldigung erwartet habe. Bei solchem Verhalten sei es mit einem Bier nicht getan, habe er dem Angreifer gesagt und erklärt, dass er zur Polizei gehen werde. Trotzdem habe sich der Angeklagte für die Schläge nicht entschuldigt, weshalb er tags darauf Anzeige erstattet habe. Der Angeklagte widersprach dem: „Ich habe gesagt, dass es mir leidtut und nicht gerechtfertigt war.“

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Es war nicht das erste Mal, dass der Warngauer wegen Körperverletzung vor Gericht erscheinen musste. Viermal war er bereits verurteilt worden, weil er – meist angetrunken – andere im Streit mit Fausthieben traktiert hatte. Bei solch kurzer Zündschnur sei ein Präventivkurs unabdingbar, hielt Richter Walter Leitner dem Angeklagten vor Augen. Der stimmte zu, wenngleich mit wenig Enthusiasmus.

Aggressionen in den Griff bekommen

Schuldig, lautete schließlich das Urteil. Der Warngauer wurde zu einer Haftstrafe von neun Monaten verurteilt, auf den Vollzug wird zur Bewährung einstweilen verzichtet. Der 38-Jährige muss dem Gericht regelmäßige Nachweise über die Teilnahme an einem Anti-Aggressions-Kurs erbringen. Zudem muss er 3000 Euro in monatlichen Raten von 200 Euro an eine soziale Einrichtung bezahlen.

Stefan Gernböck

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