Staatsangehörigkeitsgesetz: Viele Einbürgerungen in Bayern – und die Zahlen dürften weiter steigen
Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz könnte die Rekordzahl an Einbürgerungen in Bayern noch toppen. Die Behörden setzen auf Digitalisierung zur Bewältigung.
München/Berlin – In Bayern werden schon vor Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes mit verkürzten Wartezeiten und dem Doppelpass für alle anhaltend hohe Einbürgerungszahlen registriert – und es wird mit einem weiteren Plus gerechnet. In den ersten vier Monaten dieses Jahres gab es im Freistaat bereits rund 14.500 Einbürgerungen, wie eine Sprecherin des bayerischen Innenministeriums berichtete.
Doppelte Staatsbürgerschaft nach fünf Jahren: Neuregelung könnte Einbürgerungsrekord brechen
„Das neue Staatsangehörigkeitsrecht wird zu einer weiteren Steigerung der Zahl der Einbürgerungsanträge führen, weil ein Anspruch auf Einbürgerung nun bereits nach fünf Jahren besteht und die bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgegeben werden muss“, erklärte die Sprecherin. Zudem sei nicht auszuschließen, dass mit einer Antragstellung im Moment oftmals bis zum Inkrafttreten der Neuregelungen gewartet werde. Man gehe aber davon aus, die zu erwartenden hohen Fallzahlen in vertretbarer Zeit bewältigen zu können.
Im gesamten vergangenen Jahr waren mehr als 36.000 Menschen eingebürgert worden, eine Rekordzahl. Die könnte nun noch einmal getoppt werden: Aufgrund der neuen Rechtslage sei ein weiterer Anstieg zu erwarten. Deshalb seien die Mitarbeiter der Einbürgerungsbehörden angehalten, alle Möglichkeiten zur Verfahrensvereinfachung zu nutzen, hieß es.
Neues Staatsangehörigkeitsgesetz der Ampel-Koalition: Einbürgerung jetzt schneller und digitaler
Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz gilt ab diesem Donnerstag, doch bei den Einbürgerungsbehörden gibt es dazu schon seit Wochen viele Anfragen. Das zeigt eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei Landesregierungen und Stadtverwaltungen. Um den erwarteten Anstieg der Zahl der Einbürgerungsanträge bewältigen zu können, setzen sie vor allem auf eine Digitalisierung der Prozesse.
Das von der Ampel-Koalition formulierte Gesetz sieht vor, dass ein Anspruch auf Einbürgerung schon nach fünf statt bisher acht Jahren besteht, wenn der Antragsteller alle Bedingungen erfüllt. Bei besonderen Integrationsleistungen sollen Ausländerinnen und Ausländer bereits nach drei Jahren Deutsche werden können. Voraussetzungen für die schnellere Einbürgerung sind etwa gute Leistungen in Schule oder Job, gute Sprachkenntnisse oder ehrenamtliches Engagement. Und, was für einige potenzielle Antragsteller vielleicht noch wichtiger ist, Mehrstaatigkeit wird generell zugelassen.
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Union kritisiert Ampel-Gesetz: „Würden diese misslungene Reform rückgängig machen“
Das Gesetz sei ein wichtiges Signal an Menschen mit Migrationsgeschichte, „dass wir sie sehen, sie anerkennen und dass wir sie demokratisch teilhaben lassen“, sagt die Bundestagsabgeordnete Filiz Polat von den Grünen. Es sei aber auch ein Zeichen gegen den „Rechtsruck“, so Polat.
Die Union hält die Reform insgesamt für falsch und würde das Gesetz im Falle eines Wahlsiegs in der nächsten Legislaturperiode ändern. „CDU und CSU werden diese misslungene Reform rückgängig machen“, sagt der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU). „Die doppelte Staatsbürgerschaft muss die Ausnahme bleiben und beschränkt auf Staaten, die unsere Werte teilen“, begründet er die Ablehnung seiner Fraktion. (nak/dpa)