Urteil des Landgerichts Kassel - Bank gibt Rentner (88) keine Kreditkarte und muss 3000 Euro Strafe zahlen
Eine Bank verweigerte einem Mann aufgrund seines Alters eine Kreditkarte. Nun muss sie dem 88-jährigen Rentner 3000 Euro Entschädigung zahlen.
Mann ist ein pensionierter Richter
Laut „Legal Tribune Online“ hatte die Bank argumentiert, die „ungünstige Rückzahlungsprognose“ sei der Grund für die Ablehnung des Kreditkartenantrags. Der Mann, ein pensionierter Richter am Bundesarbeitsgericht mit einer monatlichen Pension von rund 6400 Euro, hatte einen Verfügungsrahmen von nur 2500 Euro beantragt.
Das Landgericht Kassel entschied, dass die Ablehnung der Bank gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstößt, berichtet „Legal Tribune Online“. Die Bank hätte mildere Mittel als die pauschale Ablehnung anwenden können, etwa eine Bonitätsprüfung oder eine Verfügungsbeschränkung.
Bank muss 3000 Euro an Rentner zahlen
Das Gericht urteilte, dass die pauschale Ablehnung wegen Altersdiskriminierung den Kläger in seinem Alltag erheblich beeinträchtige, da viele Rechtsgeschäfte eine Kreditkarte voraussetzen. Die Höhe der Entschädigung von 3000 Euro sei daher angemessen, so „Legal Tribune Online“.
Das Landgericht Kassel stellte zudem fest, dass es keine Rolle spiele, dass der Mann ein pensionierter Bundesrichter sei. Die Höhe der Entschädigung sei unabhängig von der beruflichen Qualifikation des Betroffenen zu bemessen, berichtet „Legal Tribune Online“.
In Großbritannien dagegen klagt ein Mann, weil er seine 150.000 Euro Erspartes nicht von seiner Bank erhält. Der Rentner ist ins Ausland ausgewandert.
Umfrage: Altersdiskriminierung am Arbeitsplatz weit verbreitet
Auch wenn der ehemalige Richter bereits im Ruhestand ist, haben andere, die etwas älter sind, mit Altersdiskriminierung am Arbeitsplatz zu kämpfen. Mehr als ein Viertel der über 50-jährigen Erwerbstätigen in Deutschland hat bereits Altersdiskriminierung erlebt. Das ergab eine repräsentative Umfrage des Karrierenetzwerks Xing, die vom Marktforschungsinstitut Appinio durchgeführt wurde.
28 Prozent der Befragten gaben an, im Berufsleben aufgrund ihres Alters benachteiligt worden zu sein. Als Beispiele wurden untergeordnete Aufgaben, eingeschränkte Tätigkeitsfelder und fehlende Beförderungen genannt.
Gut ein Viertel der Teilnehmer hatte zudem schon einmal im Bewerbungsprozess das Gefühl, wegen des Alters von einem potenziellen Arbeitgeber diskriminiert oder benachteiligt worden zu sein: Circa 28 Prozent antworteten auf die Frage mit „ja“ oder „eher ja“. Rund 72 Prozent hatten dieses Gefühl noch nicht und antworteten mit „eher nein“ oder „nein“.