Wer an der Deutenhausener Straße in Weilheim parkt, riskiert Bußgeld und Punkt – die Regeln für den Schutzstreifen sind klar definiert.
Verkehrsteilnehmern, die in Weilheim Richtung Deutenhausen unterwegs sind, bietet sich bisweilen ein seltsames Bild. Während einige Autofahrer den auf der Fahrbahn aufgemalten Schutzstreifen entspannt überfahren, halten sich andere so weit links, dass sie dem Gegenverkehr gefährlich nahekommen. Und das auch dann, wenn gar kein Radler weit und breit zu sehen ist. „Teilweise fahren die Leute so mittig, dass der Gegenverkehr an den Randstreifen fahren muss“, so eine ratlose Leserin der Heimatzeitung. „Ist es nun erlaubt auf dem Begrenzungssteifen zu fahren oder nicht?“, möchte sie wissen.
Bei der Behörde nachgefragt
Antworten liefern kann hier Gerhard Bäck, Leiter der örtlichen Straßenverkehrsbehörde: „Erst einmal festzulegen ist der Unterschied zwischen einem Schutzstreifen und einem Radweg.“ Ein Schutzstreifen mit gestrichelter Linie sei Teil der Fahrbahn. Bei einem Radweg handle es sich um einen Sonderweg neben der Straße, er ist mit einer durchgezogenen Linie versehen. „Auf der Deutenhausener Straße haben wir einen Schutzstreifen, der grundsätzlich überfahren werden darf. Was viele Leute aber nicht wissen, ist, dass dort weder parken noch halten erlaubt sind.“ Grund: Kommt ein Radler, muss dieser auf die Straße ausweichen, was wiederum den Verkehrsfluss stört. „Dann hätte man den Bereich für Radfahrer gar nicht anlegen müssen.“ Stellt man trotzdem sein Fahrzeug ab – wenn auch nur kurz –, droht laut ADAC ein Bußgeld von bis zu 100 Euro und neuerdings sogar ein Punkt in Flensburg. Geparkt werden dürfe ausschließlich am rechten Fahrbahnrand, neben dem Streifen.
Ein Radweg mit durchgezogener Linie ist für motorisierte Verkehrsteilnehmer allerdings tabu. Dieser ist ausschließlich für Drahtesel gedacht. Eine Ausnahme gilt jedoch: Wenn es daneben Parkbuchten gibt. Dann darf der Radweg zum Abbiegen überquert werden. „Man kann es sich eigentlich ganz leicht merken“, so Bäck. „Es ist wie beim Überholen: Ist die Linie gestrichelt, darf man drüberfahren. Ist sie durchgezogen, nicht.“
Wann darf man die Linie überfahren?
So weit, so gut. Doch am Beispiel der Deutenhausener Straße taucht noch eine weitere Frage auf: Weshalb wurde der Schutzstreifen dort überhaupt angelegt? Ist doch gegenüber ohnehin ein ausgewiesener Radweg verfügbar. Auch eine Verkehrsinsel zur sicheren Überquerung ist etwa auf Höhe Am Weidenbach vorhanden. Knackpunkt: „Zwischen dem Narbonner Ring und dem Radweg gibt es keine Verbindung für Radfahrer“, erklärt Andreas Lenker vom Staatlichen Bauamt Weilheim. Es existieren zwar eine Querung und Gehsteig, aber diese sind offiziell nur für Fußgänger zugelassen. „Der Gehweg Richtung ortsauswärts ist viel zu schmal, als dass ihn Radler und Fußgänger gleichzeitig nutzen können.“ Zudem gebe es hier einige Ausfahrten.
Schon mehrfach war der Bereich im Rahmen des Radwegeausbaus Thema in den Weilheimer Ausschüssen. So hat der Verkehrsausschuss bereits vor elf Jahren auf Antrag des ADFC Weilheim-Schongau im Oktober 2015 diskutiert. Wie berichtet, wurde der Schutzstreifen auf die Deutenhausener Straße schließlich gespritzt, um eine sichere Verbindung vom ehemaligen OFZ zum Gewerbegebiet am Weidenbach zu schaffen. Stadtauswärts kann man so einfach weiterradeln. Vom Narbonner Ring kommend müssen Radler die Deutenhausener Straße trotzdem queren, um zum Schutzstreifen zu gelangen. Wie Andreas Lenker sagt, handelt es sich nach wie vor um eine Übergangslösung.