Österreich-Urlauber aufgepasst: Wer Auto-Regel ab November nicht einhält, riskiert extremes Bußgeld

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In Deutschland gilt die Faustregel von Oktober bis Ostern. In Österreich werden Fahrer ab November belangt, wenn sie ihr Fahrzeug nicht für den Winter aufrüsten.

Wien – Ab dem 1. November 2025 tritt in Österreich wieder die witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht in Kraft. Diese Regelung betrifft nicht nur österreichische Autofahrer, sondern auch Touristen und Durchreisende aus Deutschland. Bei Verstößen drohen empfindliche Strafen.

Allwetterreifen oder vielleicht doch lieber Winterreifen? Die Entscheidung hängt auch vom eigenen Fahrverhalten und der Region ab. (Symbolbild) © dpa

Die österreichische Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass Autos, Klein-Lkw und Mopedautos bei winterlichen Straßenverhältnissen mit wintertauglichen Reifen ausgestattet sein müssen. Ab dem 1. November gilt in Österreich wieder die witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht. Darauf weist unter anderem der österreichische Auotmobilclub ÖAMTC mit. Als wintertauglich gelten Reifen mit den Kennzeichnungen M+S, M.S. oder M&S für Eis, Schnee, Matsch und niedrige Temperaturen. Seit Ende 2024 gibt es in Österreich eine neue Vignette, die Autofahrer kennen sollten.

Besonders wichtig ist die vorgeschriebene Profiltiefe:

  • Mindestens 4 Millimeter bei Radialreifen
  • Mindestens 5 Millimeter bei Diagonalreifen

Strafe von bis zu 10.000 Euro möglich für Autofahrer möglich

Wer die Winterreifenpflicht missachtet, muss mit erheblichen Strafen rechnen. Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne Winterreifen unterwegs ist, riskiert eine Geldstrafe von rund 100 Euro. In besonders schweren Fällen, wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden, kann die Strafe sogar auf bis zu 10.000 Euro ansteigen. Ein wichtiger Aspekt, den Autofahrer beachten sollten, betrifft die Versicherung. Bei Unfällen unter winterlichen Bedingungen mit Sommerreifen kann es zu Problemen mit der Versicherung kommen. Zwar zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers den Schaden der Gegenseite, jedoch besteht die Möglichkeit von Regressforderungen an den Verursacher.

Experten empfehlen, rechtzeitig auf Winterreifen umzurüsten. Der ÖAMTC gibt zudem wichtige Hinweise zur Reifenpflege. Demnach sollen Winterreifen nach etwa fünf Saisonen ausgetauscht werden, da die Gummimischung im Laufe der Zeit verhärtet. Sichtbare Schäden oder Risse sind ein klares Zeichen für einen sofortigen Reifenwechsel, unabhängig vom Alter der Reifen. Der ADAC warnt zudem in seinem großen Winterreifentest vor einigen Billigreifen.

In Österreich gelten andere Regeln für Autofahrer als in Deutschland: Strafen drohen

Die Winterreifenpflicht in Österreich gilt vom 1. November 2025 bis zum 15. April 2026. Autofahrer sollten diesen Zeitraum im Kalender markieren und sicherstellen, dass ihre Fahrzeuge rechtzeitig mit den entsprechenden Reifen ausgestattet sind. Für deutsche Autofahrer, die in der Wintersaison nach Österreich reisen oder das Land durchqueren, ist es ratsam, sich an diese Vorschriften zu halten. Nicht nur vermeiden sie dadurch mögliche Strafen, sondern tragen auch zur allgemeinen Verkehrssicherheit bei. Wer sich in Grenzregionen aufhält, sollte zudem unterschiedliche Regeln zur Winterreifenpflicht in Italien beachten. (Quellen: oeamtc.at, adac.de) (diase)