Gilt ab 1. Januar 2025 - Neue Grundsteuer gilt in 66 Tagen! Eigentümer werden mit einem Brief zu Millionären

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FOCUS online Grundsteuer-Irrsinn! So wehren Sie sich gegen die hohen Summen

Gemeinden und Kommunen wollen bis Ende des Jahres ihre Hebesätze bekannt geben. Damit können sie gleichzeitig die neue Grundsteuer festlegen. Doch nicht nur Hauseigentümer warten gespannt auf den Bescheid mit der endgültigen Höhe der neuen Grundsteuer, auch für Mieter wird es voraussichtlich teurer. Allerdings erst ab 2026.

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In weniger als 66 Tagen tritt die neue Grundsteuerreform in Kraft, doch viele Städte sind noch nicht so weit. Obwohl die Reform bis zum 1. Januar 2025 abgeschlossen sein soll, werden 22 der 25 größten deutschen Städte die neue Grundsteuer erst später bekanntgeben. Sie schaffen es zeitlich nicht, den wichtigen Hebesatz festzulegen.

Das sorgt für Verwirrung: Viele Eigentümer zahlen voraussichtlich zum 15. Januar 2025 noch den alten Steuerbetrag. Sollte die Grundsteuer in der Berechnung steigen, müssen die Kommunen nachträglich umrechnen. Den betroffenen Eigentümern droht dann eine mögliche Nachzahlung zum 15. März 2025 und eine reguläre Zahlung zum 15. Juni. Die Grundsteuer wird in der Regel vierteljährlich zur Monatsmitte abgebucht.

Für Mieter bedeutet eine höhere Grundsteuer unterm Strich steigende Wohnkosten, da Vermieter die Grundsteuer auf die Nebenkosten umlegen können. Allerdings spüren Mieter diese Belastung erst mit der Abrechnung für das Jahr 2025, die spätestens Ende 2026 bei ihnen auf dem Tisch liegen wird.

„Die Reform ist   ein absolutes Grundsteuer-Chaos. Das hat sich schon vor zwei Jahren gezeigt, als für 36 Millionen Grundstücke innerhalb kürzester Zeit Grundsteuererklärungen abgegeben werden mussten“, schimpft Finanztip-Steuerexperte Jörg Leine jüngst. Und auch Gregor Kirchhof, Professor und Direktor des Instituts für Wirtschafts- und Steuerrecht an der Universität Augsburg, kritisiert die neuen Grundsteuermessbeträge scharf: Viele Schätzungen seien schlichtweg „nicht nachvollziehbar“. Das sorge für unnötigen Ärger und Verunsicherung in der Bevölkerung. Allein bei FOCUS online meldeten sich bereits über 400 Immobilienbesitzer - mit Fragen, Kritik und teils heftiger Empörung über die Reform.

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Finanzamt schätzt Landschaftsschutzgebiet als baureifes Land

Holger Höhne aus Meißen zum Beispiel besitzt ein Wohnhaus, das seit vielen Generationen im Familienbesitz ist, auf einem 8000 Quadratmeter großen Grundstück, das zum großen Teil als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist. Bauen darf er dort nicht. Das Finanzamt sieht das anders: In einem Bescheid setzt es den Bodenrichtwert für das gesamte Grundstück auf 119 Euro pro Quadratmeter fest.

Das Ergebnis? Die Behörde schätzt das Grundstück auf satte eine Million Euro - trotz Bauverbot. Einzige Hoffnung ist für Höhne nur noch der Hebesatz, den die Kommune festlegt. Bleibt sie gleich, muss er 800 Euro an Grundsteuer bezahlen. Aktuell bezahlt er 89 Euro. „Das ist Betrug“, schimpft der Betroffene. Behörden hätten ihm mitgeteilt, dass man sich nicht um „kleinteilige Angelegenheiten“ kümmern könne.

Kein Einzelfall! Auch Klaus Grießmann aus Mönchengladbach   wurde zum Grundstücksmlillionär. Der heute 62-Jährige kaufte vor genau 30 Jahren ein Grundstück. Knapp 400.000 Mark (umgerechnet rund 205.000 Euro) hat er dafür investiert. Den Kredit dafür zahlt er erst 2020 zurück. „Dafür habe ich damals zwei Bausparverträge gekündigt“, erzählt er gegenüber FOCUS online.

Auf dem 420 Quadratmeter großen Grundstück befanden sich ein 1972 erbautes Häuschen und eine zur gleichen Zeit errichtete Garage. Hinzu kamen zwei Apfelbäume. Im Laufe der Jahre hat Grießmann viel Geld in den Ausbau und die Renovierung investiert. Eine Terrasse kam hinzu, Solarpaneele aufs Dach, die Garage wurde verdoppelt, um ein zusätzliches Motorrad und das Werkzeug unterzubringen. „Wir haben unser Traumhaus mit viel Mühe und Geld hergerichtet“, sagt der Fließbandarbeiter.

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Eigentümer wird per Brief zum Grundstücksmillionär

Mit der neuen Berechnungsmethode wird das Grundstück der Familie nun auf stolze 970.000 Euro geschätzt - ein Sprung um mehr als das Dreifache gegenüber dem Wert von 305.000 Euro im Jahr 2021. „Das ist unglaublich. Wir wussten zwar um die Wertsteigerung, aber dass sie so extrem ausfallen würde, hätten wir nicht gedacht“, sagt der 62-jährige Familienvater im Gespräch mit FOCUS online. Per Brief erklärte ihn das Finanzamt zum Grundstücksmillionär.

Für die Familie, die seit Jahrzehnten in ihrem Haus wohnt, ist die Entwicklung allerdings kein Grund zur Freude. „Wenn sich die Grundsteuer tatsächlich verdreifacht, haben wir ein echtes Problem. Das können wir uns nicht leisten, dann bleibt uns nur der Verkauf“, sagt Grießmann besorgt. „Millionär bin ich dann nur auf dem Papier.“

Doch wie realistisch ist eine solche Steuererhöhung? Experten halten eine Verdreifachung der Grundsteuer zwar für unwahrscheinlich, dennoch müssen Haushalte in einigen Fällen mit einer Erhöhung rechnen. „Die bisherige Grundsteuer basierte auf veralteten Werten, die nicht mehr den aktuellen Marktverhältnissen entsprechen“, sagt ein Steuerexperte. Die nun aktualisierten Werte spiegeln den tatsächlichen Marktpreis wider, was zwangsläufig zu einer Anpassung der Steuerlast führen wird.

Sechs Millionen Beschwerden bereits eingereicht

Mehr als 6,16 Millionen Steuerzahler haben bundesweit bereits Einspruch gegen ihre Grundsteuerbescheide eingelegt, das geht aus Recherchen der ARD-Sendung Plusminus hervor. Besonders viele Musterklagen richten sich gegen das in elf Bundesländern angewandte Bundesmodell. Die Klagen wurden von den Verbänden Haus & Grund sowie dem Bund der Steuerzahler (BdS) angestoßen. Ziel sei es, die Reform zu kippen und Haushalte davor zu schützen, betont der BdS.

Einen einheitlichen Grundsteuer-Rechner der Kommunen gibt es nicht, denn in Deutschland gelten insgesamt sieben Berechnungsmodelle. Auf dieser Deutschland-Karte sehen Sie welches Modell in welchem Bundesland gilt:

 
 
 

So könnten Kommunen die hohen Wertbescheide beeinflussen

Während die Finanzämter in vielen Fällen die Grundstücke deutlich höher bewerten, können nun Kommunen diese höheren Bewertungen mit einem niedrigeren Hebesatz beeinflussen. Tatsächlich kündigten erste Gemeinden bereits an, die Hebesätze für 2025 zu senken. Damit soll die sogenannte „Aufkommensneutralität“ gewährleistet werden. Die Bundesregierung und die Landesregierungen hatten beschlossen, dass die neue Reform nicht zu höheren Einnahmen für die Gemeinden und Kommunen – zu Lasten der Immobilienbesitzer führen wird. Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. 

Der Hebesatz ist die Bezeichnung für den Faktor, mit dem ermittelt wird, welche Steuern Immobilienbesitzer zahlen müssen - nach der Grundsteuerreform wird die Steuer nun neu berechnet. Die Grundsteuer B wird deutschlandweit reformiert, von 2025 an gelten neue Berechnungsgrundlagen.

kom/