Alle Fragen, alle Antworten - Chaos und Ärger um neue Grundsteuer – was Sie jetzt wissen müssen

Große Fehlerquote bei der Feststellung der Grundsteuer 2025

Verbraucherschützer erklären gegenüber FOCUS online, dass ein Wert auch falsch ermittelt worden sein kann, weil Eigentümer sich beim Angeben der Daten verzettelt haben.

Häufige Fehler sind unter anderem:

  • Werte wurden falsch eingetragen, etwa aufgrund eines Zahlendrehers.
  • Selbst bei Gebäuden, die ausschließlich Wohnzwecken dienen, machen Eigentümer auch Angaben zur Nutzfläche, dabei ist nur die Wohnfläche anzugeben. „Die Berechnung dieser Fläche richte sich nach der Wohnflächenverordnung. Demnach seien Zubehörräume wie zum Beispiel Kellerräume, Waschküchen und Heizungsräume außer Acht zu lassen“, sagt der Bund der deutschen Steuerzahler (BdS).
  • Laut der Wohnflächenverordnung zählt eine Fläche unter einer Dachschräge nur dann komplett als Wohnfläche, wenn die Raumhöhe über zwei Meter beträgt. Ist die Raumhöhe zwischen einem und zwei Metern, wird nur die Hälfte der Fläche gezählt. Bei einer Höhe unter einem Meter wird die Fläche gar nicht als Wohnfläche angerechnet.
  • Bei Streuobstwiesen, Wiesen- und Waldflächen muss man genau prüfen, ob sie zur Grundsteuer A (landwirtschaftlich) oder zur Grundsteuer B (baulich) gehören. Grundsteuer A, die meist günstiger ist, gilt normalerweise für Land- und Forstwirtschaft, kann aber auch für Privatleute gelten, zum Beispiel für Schrebergärten.

Gibt es eine Vorlage für den Einspruch?

Ja. hier eine Vorlage ohne Begründung: 

Aktenzeichen: xxx
Steueridentifikationsnummer: xxx

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lege/n ich/wir Einspruch gegen den oben genannten Steuerbescheid vom (Datum) ein. Die Begründung des Einspruchs erfolgt durch ein gesondertes Schreiben.  

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang des Einspruchs schriftlich. 

Mit freundlichen Grüßen.

Gut zu wissen ist, dass derzeit mehrere Musterprozesse zur neuen Grundsteuerreform bei Amts- und Finanzgerichten anhängig sind. Die Richter müssen unter anderem prüfen, ob die neue Berechnung möglicherweise gegen die Verfassung verstößt.

Warum muss die Grundsteuer neu berechnet werden?

Bislang wurden Grundstücke nach einem Einheitswert besteuert. Doch dieses Verfahren gilt nach einem Richterbeschluss des Bundesverfassungsgericht als veraltet. Denn die meisten Werte stammen aus den 1960er Jahren. In Ostdeutschland werden Grundstücke sogar nach Werten aus den 1930er Jahren besteuert.

Seit diese Werte für deutsche Grundstücke festgelegt wurden, haben sich Städte und Gemeinden sehr verändert. Entsprechend zahlen einige Grundstücksbesitzer deutlich mehr Grundsteuer als andere Besitzer vergleichbarer Grundstücke, andere deutlich weniger. Die Grundsteuer soll als Ausgleich für heute vorhandene Infrastruktur wie Straßen und U-Bahn dienen, nicht als Ausgleich dafür, wie es auf einem Grundstück vor Jahrzehnten aussah. Das Verfassungsgericht forderte gleiches Recht für alle statt Zufallssteuern und ordnete die Neubewertung an.

Manchen Grundeigentümer erhöht diese die Neuberechnung die Steuern, anderen senkt sie sie. Für viele ändert sich fast nichts. Das liegt auch daran, dass Städte und Gemeinden die Hebesätze - den zweiten wichtigen Teil der Grundsteuerberechnung - so anpassen sollen, dass sie durch die Reform weder mehr noch weniger verdienen. Insgesamt wird die Grundsteuer also vor allem gerechter.

Worauf muss ich achten, wenn ich nichts tue?

Haben Sie einen Schätzbescheid zur Grundsteuerreform erhalten und überlegen, erstmal abzuwarten? Keine gute Idee! Denn wer sich zurücklehnt, könnte eine böse Überraschung erleben. In den meisten Fällen schätzt das Finanzamt nämlich zu Ihren Ungunsten. Doch das ist nicht alles: Wenn die Finanzämter den Vorbehalt der Nachprüfung aufheben, wird es richtig heikel.

Denn dann bleibt der Steuerbescheid bis 2029 in Stein gemeißelt – ohne Chance auf Änderung. Dann erfolgt ein neuer Hauptfeststellungszeitraum. Dann werden aber Ihre Grundstücksdaten völlig automatisch vom Finanzamt gesammelt und direkt in die Steuererklärung übernommen.

Ausnahme: Wenn jemand nach Ablauf der Einspruchsfrist einen Fehler in seinem Bescheid entdeckt, kann dieser Fehler trotzdem durch eine sogenannte fehlerbeseitigende Fortschreibung korrigiert werden.