Freisings Innenstadt wird urban: Es darf ein bisschen lauter werden

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Mit Sekt am Gewässer: Die Freiflächen der Innenstadt wurden ausgiebig genutzt, wie hier April im die Treppen zur Moosachöffnung für ein kleines Picknick unter Freunden. Leben in der Freisinger Innenstadt ist auch von der Stadtverwaltung ausdrücklich gewünscht. © leh

Die Freisinger Innenstadt besticht nach dem Umbau durch eine hohe Aufenthaltsqualität. Um aber noch mehr Leben zu ermöglichen und die Innenstadt als Wirtschafts- und Handelsstandort zu stärken, wird nun der Bebauungsplan geändert.

Freising – Vier Wochen hatte die Öffentlichkeit Zeit und Gelegenheit, gegen die geplante Bebauungsplanänderung „Obere Hauptstraße West“ Einwände und Anregungen vorzubringen. Die Stadt Freising möchte das Urbane Gebiet in der Innenstadt erweitern, nachdem bereits das Areal zwischen der Stieglbräu- und der Kochbäckergasse in einer ersten B-Plan-Änderung als Urbanes Gebiet ausgewiesen wurde. Jetzt soll also die restliche Obere Hauptstraße folgen. Insgesamt 13 Gebäude sind davon betroffen.

Eine Stadt der kurzen Wege

Mit der Baugebietskategorie „Urbanes Gebiet“ haben Kommunen die Möglichkeit, in innerstädtischen Bereichen eine stärkere Nutzungsmischung zu realisieren. Der Leitgedanke dabei ist die Idee einer „Stadt der kurzen Wege“: Hier ist die räumliche Nähe von Funktionen wie Wohnen, Arbeiten, Versorgung, Bildung und Kultur nicht nur möglich, sondern sogar ausdrücklich gewünscht. Wichtig dabei: Es sind hier ausschließlich Gewerbebetriebe zugelassen, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Ausdrücklich verboten: Bordelle und „bordellähnliche Betriebe“ – und Tankstellen, wie es heißt.

Mit der geplanten Änderung in ein Urbanes Gebiet passt die Stadt Freising nun also den Bebauungsplan an die Gegebenheiten an. Denn, wie eine Erhebung im Vorfeld ergeben hat, werden knapp zwei Drittel der Erdgeschosse bereits durch Einzelhandel und ein gutes Viertel durch Gastronomie genutzt. Die weiteren Nutzungen im Erdgeschoss entfallen auf Büros und Dienstleistungsbetriebe, Praxen und Beherbergungsbetriebe. Knapp die Hälfte der ersten Obergeschosse dienen dem Wohnen, ein Viertel ist als Büroflächen und 20 Prozent als Praxen ausgewiesen. All das spricht schon jetzt alles für besagtes Urbanes Gebiet und nicht mehr, wie aktuell noch gültig, für ein besonderes Wohngebiet, in dem das Wohnen oberste Priorität hat.

Bei der öffentlichen Auslegung ist lediglich ein Einwand eines Anliegers eingegangen. Dieser sorgt sich um die Sperrzeit: „Wir wollen in diesem Gebiet keine weitere Verkürzung der Sperrzeiten haben“, heißt es darin. Diese Angst konnte in der Sitzung bereits ausgeräumt werden: Die Sperrzeit gelte nach wie vor von 23 bis 6 Uhr, eine Änderung sei nicht vorgesehen.

Höhere Immissionen zulässig

Im dann neuen Urbanen Gebiet werden sich die Festsetzungen zum Immissionsschutz ändern. Laut Oberbürgermeister Tobias Eschenbacher bedeutet das konkret, dass die Anwohner des Nachts um fünf dBA und tagsüber um drei dBA höhere Immissionen werden hinnehmen müssen.

Die Überplanung gilt für alle Gebäude, die an der Oberen Hauptstraße anliegen. In den dahinterliegenden Häusern bleibt das besondere Wohngebiet weiter bestehen. Laut der Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde werde die erhöhte Geräuschbelastung für die insgesamt 13 betroffenen Gebäude als hinnehmbar erachtet. Die Stadtverwaltung fügte hier an, dass die Anwohner aufgrund der bereits vorgenommenen Verkehrsberuhigung weniger Immissionen durch Verkehr ausgesetzt seien, wenngleich freilich der Verkehrslärm der Karlwirtskreuzung bis in die Obere Hauptstraße vordringt.

„In der Gesamtschau beschließen wir hiermit genau das, was dem Ziel unseres Innenstadtentwicklungskonzepts entspricht“, sagte Oberbürgermeister Tobias Eschenbacher vor der Abstimmung im Bau- und Planungsausschuss. Charlotte Reitsam ergänzte: „Wir wollen alle eine belebte Innenstadt.“

Gesteigerte Funkionsvielfalt

Auch die Höhere Landesplanungsbehörde der Regierung von Oberbayern hatte zu dem Vorhaben eine Stellungnahme abgegeben und kam dabei zu folgendem Schluss: „Diese Planung kann dazu beitragen, die Attraktivität und Funktionsvielfalt der Freisinger Innenstadt zu steigern.“ Das Gremium sah das auch so. Der Satzungsbeschluss erfolgte einstimmig.

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