Bei Wochenend-Staus auf A8: Valley will Durchfahrtsverbote für zwei Dörfer

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Beliebter Abkürzer: Bei Stau auf der Salzburger Autobahn empfehlen Navis gerne die Ausweichroute via Weyarn, Unterdarching, Sollach und Kreuzstraße (Bild). Eine Durchfahrtssperre könnte die Anwohner jetzt entlasten. © Thomas Plettenberg

Der massive Protest zeigte schnell Wirkung: Schon ab 15. August sollen im Landkreis Rosenheim „Durchfahrtsverbote“ die Dörfer entlang der Autobahn vor Ausweich-Verkehr bei Staus auf der A8 schützen. Eine Regelung, die sich Valleys Bürgermeister auch für Unterdarching und Kreuzstraße wünscht. Denn auch hier strapazieren Stau-Flüchtlinge die Nerven der Anwohner.

Valley – Ferienzeit ist Stauzeit. Urlauber aus Deutschland, Benelux und Skandinavien machen sich auf den Weg nach Süden oder kehren von dort nach Hause zurück. Und sehr viele davon nutzen dafür die A8, wo der Bettenwechsel in den Urlaubsquartieren regelmäßig zu langen Staus zwischen München und Rosenheim führt.

Das Phänomen ist altbekannt. Neu ist allerdings, dass digitale Navis in Windeseile Ausweichrouten über Nebenstraßen berechnen, die den Urlaubern vermeintlich schnelleres Vorwärtskommen ermöglichen – und seien es nur Minuten. So wälzen sich, speziell an Wochenenden, Autobahn-Flüchtlinge durch Dörfer. Das Problem beschränkt sich längst nicht nur auf Sommer-Wochenenden. Da die Salzburger Autobahn in den nächsten Jahren vielerorts saniert werden muss, sind weitere Staus vorprogrammiert.

Als im Frühsommer eine Brückenbaustelle bei Rohrdorf wochenlange Staus verursachte und der Ausweichverkehr wieder die Dörfer verstopfte, platzte den Gemeinden im Landkreis Rosenheim der Kragen. Landrat Otto Lederer (CSU) trommelte einen Verkehrsgipfel zusammen, der Abfahrtsverbote nach Tiroler Vorbild forderte.

Überraschend schnell kam Rückendeckung aus dem Bundesverkehrsministerium. Wie der zuständige Staatssekretär Ulrich Lange (CSU) bestätigte, erlaube die Straßenverkehrsordnung zwar keine Abfahrtsverbote; sehr wohl aber können Verkehrsbehörden die Nutzung von Straßen aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung verbieten – etwa zum Schutz vor Lärm und Abgasen.

Diese Karte will der Kreis Rosenheim ab 15. August spielen und verfügen, dass bei Staus auf der A8 die Ausweichstrecken durch die Dörfer nicht mehr genutzt werden dürfen. Die „situationsbedingten Durchfahrtsverbote“ sind von Freitag bis Sonntag sowie an Feiertagen möglich. Die Autobahn GmbH sagte zu, mit LED-Schildern entlang der A8 auf die Verbote hinzuweisen.

„Was in Rosenheim machbar ist, muss auch im Landkreis Miesbach möglich sein“, sagt Valleys Bürgermeister Bernhard Schäfer (FWG). Konkret stellt er sich solche temporären Durchfahrtsverbote für die Kreisstraßen durch Unterdarching und Kreuzstraße vor. „Wir sind im Landkreis die Gemeinde, die am stärksten vom Navi-Ausweichverkehr belastet ist“, stellt er fest.

Eine beliebte Ausweichroute führt von der Ausfahrt Weyarn über Unterdarching, Sollach und Kreuzstraße (MB3) nach Faistenhaar und dort via Hofolding zurück auf die A8 oder die A995 Richtung München – und in die Gegenrichtung. „So schneidet man ein großes Eck ab“, weiß Schäfer. An manchen Tagen komme man in Unter㈠darching kaum mehr über die Straße. „Ein Auto nach dem anderen, das nervt die Leute.“ Ausweichverkehr komme auch via Fellach durch Kreuzstraße (MB4).

Schäfer fragte bereits im Landratsamt Miesbach nach, ob man sich der Rosenheimer Initiative anschließen könne. „Wir sind im Austausch mit Rosenheim“, bestätigte Sabine Kirchmair, Sprecherin der Miesbacher Behörde. Er sehe keinen Grund, warum die Durchfahrtssperren in Kreuzstraße und Unterdarching nicht zeitgleich mit den Rosenheimern möglich seien, betont Valleys Bürgermeister.

Auch Schäfer jedoch ist gespannt, wie die Sperren konkret umgesetzt werden. Wo beginnen und wo enden sie? Welche Schilder sind nötig? Registrieren die Navis die temporären Sperren und zeigen die Routen dann nicht an? Da Anwohner- oder Anrainerverkehr erlaubt bleibt, dürften Kontrollen schwierig werden. Es gebe noch Abstimmungsbedarf, erklärt Daniel Katz, Pressesprecher des Polizeipräsidiums, auf Anfrage. Die Überwachung werde an Brennpunkten „lage- und bedarfsorientiert“ erfolgen.

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