„Zwangszuweisungen“ von Geflüchteten vom Tisch: Greiling zieht Klage zurück – „Haben Rückgrat bewiesen“
Greiling hat seine Klage gegen die Zwangszuweisung von Geflüchteten durch das Landratsamt zurückgezogen. Die Gemeinde sieht sich bestätigt.
Greiling – Für Aufsehen hatte die Gemeinde Greiling mit ihrer Klage gegen die Zwangszuweisung von Geflüchteten durch das Landratsamt gesorgt. Nun hat die Gemeinde ihre Klage zurückgezogen. Dies gab Bürgermeister Anton Margreiter im Gemeinderat bekannt.
„Zwangszuweisung“ von Geflüchteten: Gemeinde zieht Klage zurück
Wie berichtet hatte der Landkreis angekündigt, den Gemeinden, die bis dahin keine geeigneten Flächen oder Gebäude zur Unterbringung zur Verfügung stellten, trotzdem Geflüchtete zuzuweisen. Dagegen wehrte sich Greiling juristisch. Ein Urteil ist zwar noch nicht gefallen, aber das Bayerische Verwaltungsgericht verfügte in einer Eilentscheidung, dass die sogenannte Zwangszuweisung nicht erfolgen dürfe. Die Hauptsache wurde vom Gericht anerkannt.
Diese Sicherheit wollte man seitens der Gemeinde haben, die Klage werde damit hinfällig, erklärte Margreiter nun. Außerdem habe das Gericht schriftlich bestätigt, dass die Gemeinde mit der Erstellung der Flüchtlingsunterkunft am Kranzer gemeinsam mit den Nachbarn aus Reichersbeuern und Sachsenkam ihrer Mitwirkungspflicht nachgekommen sei.
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Margreiter bedankte sich bei den Gemeinderäten dafür, „Rückgrat bewiesen“ zu haben. Für sein Vorgehen habe er deutschlandweit Solidaritätsbekundungen erhalten. (maw)
Greilings Bürgermeister Anton Margreiter hadert mit einem Beitrag in der BR-Sendung „quer“ zum Thema Asyl. Die Dreharbeiten seien „vergeudete Zeit“ gewesen.