Amtsgericht Weilheim: Missbrauchs-Verfahren gegen 26-Jährigen eingestellt
Ein 26-jähriger Altenstadter soll ein Mädchen gegen ihren Willen geküsst und unsittlich berührt haben. Deswegen stand der Mann jetzt vor Gericht, das Verfahren wurde aber eingestellt.
Eine trotz pikanter Anklage überraschend kurze Verhandlung fand kürzlich vor dem Weilheimer Jugendschutzgericht statt. „Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes“ wurde einem 26-Jährigen vorgeworfen. Obwohl sich der Mann aus Altenstadt gleich mit drei Anklagepunkten konfrontiert sah, dauerte der gesamte Prozess kaum eine Stunde.
Über das Internet hätten sich der Beschuldigte und ein damals 13-jähriges Mädchen kennengelernt – und wenig später ein gemeinsames Treffen vereinbart. Stattgefunden habe das Treffen im Jahr 2021 am Augsburger Hauptbahnhof. Die beiden, der Altenstädter war damals 23 Jahre alt, hatten sich daraufhin in den Zug nach München gesetzt. Laut Anklageschrift stieg das ungleiche Paar in Pasing aus, um im Anschluss in Richtung Starnberger See weiterzufahren.
Daraufhin sei es zur eigentlichen Tat gekommen. Wo sich diese zugetragen haben soll, darüber konnte seitens der Staatsanwaltschaft nur gemutmaßt werden: Entweder auf einer Bank am Bahnhof in Pasing, oder bereits am Starnberger See. In jedem Fall soll der Angeklagte das 13-jährige Mädchen geküsst und an der bekleideten Brust berührt haben.
Der Chatverkehr, den der Angeklagte und das Mädchen geführt hatten, war Inhalt des zweiten Anklagepunkts: Der Mann aus Altenstadt habe die 13-Jährige schriftlich aufgefordert, ihm ein Bild ihres entblößten Intimbereichs zu schicken. Tatsächlich soll die Geschädigte kurz darauf mit einem Nacktfoto ihres Genitalbereichs reagiert haben.
Ein dritter Anklagepunkt behandelte einen Vorfall beim Ausländeramt des Landratsamtes. Dort soll der Angeklagte vor eineinhalb Jahren regelrecht ausgeflippt sein: Nachdem er sich äußerst aggressiv aufgeführt, „scheiß Landratsamt“ und „ich kack‘ auf das Landratsamt“ gerufen haben soll, habe er auch die Angestellten wüst beleidigt und mitunter als „Hurensohn“ bezeichnet.
Selbst nachdem ihm mehrfach nahegelegt worden sei, das Gebäude zu verlassen, soll der 26-Jährige der Aufforderung nicht nachgekommen sein. Stattdessen habe er sich noch mit den Sicherheitsbeamten angelegt, einem Geschädigten mit dem Ellenbogen gegen den Hals geschlagen und ihn anschließend gegen eine Wand gedrückt haben.
Rechtsgespräch bringt Wendung
Da die wichtigsten Zeugen, darunter auch die Geschädigte aus dem Missbrauchsfall, aus unterschiedlichen Gründen nicht erschienen waren, schlug Richterin Claudia von Hirschfeld vor, sich mit den übrigen Verfahrensbeteiligten für ein Rechtsgespräch zurückzuziehen und den weiteren Verlauf des Prozesses zu besprechen.
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Tatsächlich fanden in dem Gespräch die Anwesenden schon bald zu einem Konsens: Der gesundheitlich angeschlagenen Geschädigten sowie der Nebenklagevertreterin sei es „ein Anliegen, dass das Verfahren zu einem Abschluss kommt“, so die Richterin. Die letztlich erfolgende Ahndung sei für sie eher „hinten angestellt“. Wie die Richterin mitteilte, habe sich selbst die Staatsanwältin bereiterklärt, der Einstellung des Verfahrens – gegen Bedingungen – zuzustimmen. Da der vorbestrafte Angeklagte eine sechsmonatige Untersuchungshaft abgesessen hatte, hätte ihm eigentlich eine Entschädigung zugestanden. Für die Einstellung des Verfahrens musste er sich aber bereiterklären, auf sämtliche Ansprüche zu verzichten. Außerdem wurde sein Handy eingezogen.
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Nach gegenseitigem Einverständnis konnte das Verfahren schließlich eingestellt und die übrigen Zeugen entlassen werden. Die Verfahrenskosten hat der Altenstadter zu tragen.
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