Neue Stromtarife ab 2025: So können Haushalte im neuen Jahr von der Änderung profitieren
Schon bald müssen Versorger variable Strompreise anbieten. Langfristig können Verbraucher so sparen – jedoch profitieren Haushalte unterschiedlich stark vom dynamischen Modell.
München – Ab Januar müssen Versorger dynamische Strompreise verpflichtend mit in ihr Angebot aufnehmen. Für Verbraucher ergibt sich damit eine neue Situation, denn damit weitet sich das Angebot variabler Strompreise aus und Haushalte profitieren von einer flächendeckenden Angebotslage. Obwohl die Strompreise zuletzt im Zuge einer Dunkelflaute wegen anhaltender Dunkelheit und ausbleibendem Wind stiegen und dies besonders Bezieher von dynamischen Strompreisen zu spüren bekamen, lässt sich mit dem Konzept variabler Strompreise langfristig eigentlich viel Geld sparen, wie eine kürzlich veröffentlichte Erhebung zeigt. Manche Haushalte profitieren von variablen Strompreisen aber mehr als andere. Welche aber sind das?
Dynamische Strompreise werden stündlich berechnet – sie sollen eine gleichmäßige Netzauslastung anregen
Mit variablen Strompreisen ist der Strom dann günstiger, wenn die Nachfrage niedrig ist und zudem genügend Strom produziert wird. Entscheiden sich Enverbraucher für ein dynamisches Modell der Stromversorgung, zahlen sie dafür keinen festgelegten Preis wie bei einem Tarif sondern einen, der auf stündlicher Grundlage neu berechnet wird. Profitieren könnten Verbraucher also etwa in Zeiten ausreichenden Sonnenscheins und kräftigen Winds. Oder, wenn sie Strom zu Tageszeiten verbrauchen, an denen die Nachfrage vergleichsweise gering ist, etwa zu Randzeiten des Tages.

Als Grundlage der Berechnung variabler Stromkosten dient der sogenannte Day-Ahead-Preis: das ist der täglich um 12 Uhr an der Pariser Strombörse Epex errechnete Strompreis für jede Stunde des kommenden Tages in Deutschland. Hinzu kommen für Endverbraucherinnen und -verbraucher noch fixe Gebühren, darunter Stromnetzgebühren, Steuern, Abgaben und Umlagen sowie ein Aufschlag für Vertrieb und Marge ihres jeweiligen Strom-Anbieters.
Daniel Puschmann, Sprecher der Geschäftsführung beim Strompreis-Vergleichsportal Verivox, hält dynamische Strompreise als Angebotsoption auf dem Markt grundsätzlich für einen guten Ansatz. Bekommen Verbraucherinnen und Verbraucher durch dynamische Preise einen Anreiz, Strom zu anderen Zeiten als zu den Höhepunkten des allgemeinen Verbrauchs zu beziehen, hat das einen großen Vorteil: „Dann lastet das die Stromnetze besser aus“, wie Verivox-Sprecher Puschmann der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) erklärte.
Variable Strompreise lohnen sich besonders für Haushalte mit einem mittleren bis hohen Verbrauch
Verteilt sich die Auslastung der Stromnetze besser, müssten auch weniger stark ausgebaut werden. In der Folge könnte das Milliarden Euro sparen, erklärt Puschmann weiter. Bisher fehlt ein solcher Reiz flächendeckend, weshalb sich viele Haushalte nach wie vor für fixe Strompreise mit meist einjähriger Laufzeit entscheiden. Mit der Tatsache, dass Anbieter variable Strompreise ab 2025 obligatorisch mit in ihr Angebot aufnehmen müssen, ändert sich dieser Umstand jedoch. Für welche Haushalte aber bieten sich variable Strompreise besonders an, und was ist nötig, um Strom eines variablen Preismodells überhaupt im Haushalt beziehen zu können?
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Hierzu lohnt ein Blick in eine Erhebung des Forums Ökologisch Soziale Marktwirtschaft e.V., das im Vormonat (30. Oktober) von der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) beauftragt wurde, herauszufinden, welches Tarifmodell für Haushalte am günstigsten ist. Dabei kommt die Erhebung mitunter zum Ergebnis, dass dynamische Tarife überwiegend die günstigste Option für Haushalte darstellen. Und das sogar dann, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher zeitlich flexible Geräte, wie etwa Waschmaschinen oder Trockner, nicht bewusst in Stunden zu niedrigen Strompreisen nutzen. Der vzvb-Erhebung zufolge werden sich dynamische Strompreise vor allem für Haushalte mit mittlerem oder hohem Stromverbrauch lohnen.
Als Untersuchungswerte nahm sich die Studie einen Verbrauch von jeweils 2.900 kWh/Jahr und 5.800 kWh/Jahr als zwei Durchschnittswerte vor. Bei beiden erwies sich im Gutachten der stündlich dynamische Tarif als die günstigste Option: Einsparungen von 32 Euro, beziehungsweise 130 Euro jährlich waren das Resultat. Zusätzliche Kostenvorteile ergaben sich außerdem, wenn der Verbrauch flexibel an günstigere Preiszeiten angepasst wurde. Bloß für Haushalte mit einem niedrigen Verbrauch – als Untersuchungswert diente hier ein Durchschnittsverbrauch von 1800 kWh/Jahr – besteht laut des Gutachtens kein wirklicher Vorteil durch einen variablen Stromtarif.
Verbraucherzentrale beklagt „Informationsdefizit“ vor der flächendeckenden Einführung variabler Strompreise
Um dynamische Stromtarife zu Hause nutzen zu können, ist ein Smart Meter notwendig, also ein intelligenter Stromzähler. Mit ihm lässt sich der Stromverbrauch angeschlossener Geräte per App nachverfolgen und steuern. Ab 2025 soll Besitzern einer PV-Anlage und Verbrauchern mit mehr als 6000 Kilowattstunden Verbrauch automatisch ein Smart Meter bereitgestellt werden. Doch eine forsa-Befragung im Auftrag der vzbv ergab vor Kurzem (30. Oktober), dass rund 19 Millionen Haushalte wenige Monate vor der flächendeckenden Einführung dynamischer Stromtarife nicht mit dem Thema vertraut sind.
„81 Prozent der Haushalte fühlen sich zu dynamischen Stromtarifen noch immer eher schlecht oder überhaupt nicht informiert“, schreibt die vzbv in einer Pressemitteilung. „Mit dynamischen Stromtarifen können Verbraucherinnen und Verbraucher an der Energiewende teilhaben und so direkt von günstigen Strompreisen an der Börse profitieren. Doch bei vielen besteht noch immer ein großes Informationsdefizit“, sagt Jutta Gurkmann, Geschäftsbereichsleiterin beim vzbv. Verbesserungswürdig bei dynamischen Tarifen hält sie mangelnde Transparenz und komplizierte Tarifstrukturen.
Die Stiftung Warentest weist zudem darauf hin, dass dynamische Stromtarife bei dauerhaft hohem Preisniveau am Markt das Risiko bergen, teurer zu werden als der Strompreis eines herkömmlichen Zwölfmonatstarifs. Deswegen empfiehlt die Stiftung Warentest nur Tarife, die mit einer Frist von höchstens vier Wochen kündbar sind, und die keine langen Erstvertragslaufzeiten von sechs oder zwölf Monaten haben. (fh)