Baukosten-Streit um Feuerwehrhaus in Petershausen landet vor Gericht

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Der neue Übungsturm der Petershauser Feuerwehr. Das Bild entstand im Januar 2022, als das Areal noch eine große Baustelle war. Einige Meter dahinter wurde nämlich parallel das neue Feuerwehrhaus gebaut. © ps

Der Bau des neuen Petershauser Feuerwehrhauses startete im Frühjahr 2021 unter sehr schweren Bedingungen. Mittlerweile steht der Bau, aber juristisch ist das 6,7-Millionen-Euro-Projekt noch immer nicht abgeschlossen.

Petershausen – Bauen ist in den vergangenen Jahren eine richtig komplizierte Sache geworden. Abgesehen von ungezählten, teuren Vorschriften, die es einzuhalten gilt, führt auch das viel zu komplizierte Vergaberecht dazu, dass Städte und Gemeinden nur noch bauen, wenn es gar nicht mehr anders geht, und Handwerksbetriebe sich fünfmal überlegen, ob sie an den zeitraubenden und für normale Menschen kaum mehr nachvollziehbaren Vergabeverfahren teilnehmen.

Die Folge: Die Kommunen müssen nehmen, wen sie kriegen können – wobei diese von Anfang schwierige Liaison oft noch dadurch erschwert wird, dass der Beauftragte für einige Leistungen Subunternehmer ins Spiel holen darf.

Ein gutes Beispiel für diese Problematik war – oder ist – in Petershausen zu beobachten. Dort sollte an der Florianstraße 1 ein neues Feuerwehrhaus gebaut werden. Die Zusammenarbeit mit dem Bauunternehmen, das gemäß den Vergaberegeln den Zuschlag erhalten musste, war nach Worten von Petershausens Hochbauamtsleiter Thomas Schleicher „nicht einfach“. Von Anfang an wurde gestritten, zudem musste umgeplant werden, weil ein für den Bau des Übungsturms beauftragtes Subunternehmen die eigentlich gewünschten Bauteile nicht hatte. Warum man die Zusammenarbeit nicht einfach beendete? „Weil wir“, so Schleicher, „zu dem Zeitpunkt einfach keine andere Firma gefunden hätten.“

Dieser „Zeitpunkt“, den Schleicher anspricht, nämlich war die Coronapandemie. Und die führte dazu, dass auch das mit der Projektleitung des Baus beauftragte Architekturbüro aus Regensburg nicht oft an der Florianstraße 1 anzutreffen war – beziehungsweise eigentlich gar nicht.

Neues Feuerwehrhaus: Gemeinde streitet mit Baufirma um Kosten

Am Ende wurde das Feuerwehrhaus am 12. Mai 2023 zwar eingeweiht, im Zeit- und mit Gesamtkosten von 6,7 Millionen Euro auch im Kostenplan. Doch die Baufirma, die laut gemeindlicher Abrechnung 2,06 Millionen Euro für ihre Leistungen erhalten sollte, war unzufrieden. Das Unternehmen forderte 360 000 Euro nach, rüstete sich mit einer Fachanwältin für Baurecht und beharrte auf seinem Anspruch. Laut Petershausens Bürgermeister Marcel Fath habe es monatelange Gespräche gegeben, um eine Einigung zu finden. Doch er sagt auch: „Ich muss die Interessen der Steuerzahler vertreten.“

Und dieses Interesse sowie eine von Fath erstellte „Prozesskostenrisikoanalyse“ führte dazu, dass die Gemeinde Petershausen sich weigerte, die Rechnung der Baufirma in voller Höhe zu zahlen. Am Donnerstag landete die Sache vor dem Landgericht München. Und Richter Alexander Eberl machte schnell deutlich, dass das Verfahren „eine lange Strecke“ werden könnte.

Verwirrung um Nachträge

Denn das Problem an dem Streitfall ist, wie der Verteidiger der Gemeinde einräumte, dass heute niemand mehr wisse, was tatsächlich beauftragt wurde. „Was ist vereinbart worden? Wann? Von wem?“ Nicht einfacher wird die Sache dadurch, dass zum an die Baufirma erteilten „Grundauftrag“ noch zwölf Nachträge mit diversen Unterpunkten kamen. Beim Gerichtstermin am Donnerstag ging es daher drei Stunden lang allein um den Nachtragsposten 4b, der den Bau des neuen Übungsturms der Wehr betraf.

Doch nicht einmal dieser „dicke Brocken“ konnte geklärt werden. Ist 4b eine pauschale Position und beinhaltet damit automatisch die Nachträge 8, 9 und 11? Oder darf alles separat abgerechnet werden? Streitwert allein dieser Frage ist 300 000 Euro. Und weder die Baufirma, noch die Gemeinde verließen den Gerichtssaal, ohne auch nur einen Millimeter von ihrem Standpunkt abgewichen zu sein.

Die Gemeinde beharrt darauf, dass immer klar gewesen sei, dass die diversen Umplanungen nur „kostenneutral“ umgesetzt werden durften. Die Baufirma beruft sich auf Absprachen vor Ort und mit der Architektin – und konnte hier sogar einen Punkt landen. Denn die mit der Projektleitung beauftragte Architektin gab vor Gericht zu, die Gemeinde nicht über alle Änderungen ausreichend informiert zu haben.

Gut möglich, so Bürgermeister Fath, dass die Gemeinde daher auch das Architekturbüro wird verklagen müssen. Der nächste Gerichtstermin vor dem Landgericht München ist nun am 12. Dezember.

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