Streit um Pendlerpauschale: NRW will sich bei Projekt der Merz-Regierung „querstellen“
NRW-Finanzminister Optendrenk will ein Projekt der neuen Bundesregierung nur unterstützen, wenn sein Land einen finanziellen Ausgleich erhält.
Düsseldorf – Nordrhein-Westfalens Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) will die von der schwarz-roten Bundesregierung angekündigte Erhöhung der Pendlerpauschale nur mittragen, falls es einen finanziellen Ausgleich für das Land gibt. Ansonsten werde er die Erhöhung blockieren, sagte der Christdemokrat im WAZ-Interview.
Es gebe keinen Automatismus, dass die erhöhte Pendlerpauschale aus den Länderhaushalten mitbezahlt werde. „Wer eine Steuerrechtsänderung anschiebt, ist nun in der Pflicht, für die finanziellen Auswirkungen aufzukommen. Anders ausgedrückt: Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen“, sagte Optendrenk.
Erhöhte Pendlerpauschale: NRW-Finanzminister rechnet mit finanziellem Verlust
Union und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, dass die Pendlerpauschale ab dem 1. Januar 2026 auf 38 Cent erhöht wird. Die finanzielle Aufstockung soll ab dem ersten gefahrenen Kilometer gelten. Das Problem für Optendrenk: Wenn die Finanzämter der Länder für den Weg zur Arbeit deutlich mehr Geld von der Einkommenssteuer erstatten, gingen die Einnahmen von Land und Kommunen deutlich zurück.
„Sollte es zu keinem finanziellen Ausgleich durch den Bund kommen, könnte NRW sich im Bundesrat querstellen“, kündigte Optendrenk an. In Nordrhein-Westfalen regieren CDU und Grüne.
Nicht nur berufstätige Autofahrer erhalten Pendlerpauschale
Die Pendlerpauschale, offiziell auch Entfernungspauschale genannt, ermöglicht Berufstätigen, ihre Fahrtkosten steuerlich geltend zu machen. Es spielt keine Rolle, ob man mit dem Auto, dem Fahrrad, zu Fuß oder mit Bus oder Bahn unterwegs ist. Laut dem Statistischen Bundesamt machten im Jahr 2020 rund 13,8 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland von dieser Regelung Gebrauch.

Derzeit gelten zwei unterschiedliche Sätze: Für die ersten 20 Kilometer der einfachen Strecke zur Arbeit beträgt die Pendlerpauschale 30 Cent pro Kilometer. Ab dem 21. Kilometer werden seit 2022 38 Cent pro Kilometer angerechnet. Ab kommendem Jahr soll diese Unterscheidung wegfallen. Dann soll einheitlich ab dem ersten Kilometer ein Satz von 38 Cent pro Kilometer gelten. Das bedeutet: Für die ersten 20 Kilometer steigt die Pauschale um 8 Cent.
So geben Sie Fahrtkosten bei der Steuererklärung korrekt an, um die Pendlerpauschale erstattet zu bekommen. (Jan-Frederik Wendt)