Grüne im Bundestag wollen erneut Diskussion über AfD-Verbot anstoßen

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Ein Parteiverbot ist in Deutschland eine schwierige und langwierige Angelegenheit – doch ein Grüner fordert nun, es im Fall der AfD anzustoßen.

Berlin – Obwohl vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster noch über die Einstufung der AfD als „extremistischer Verdachtsfall“ gestritten wird, werden bereits jetzt immer wieder Forderungen laut, die mögliche Bestätigung des Kölner Urteils erneut zum Anlass für ein Parteiverbot zu nehmen. Nun hat sich in einem Gespräch mit dem Nachrichtenportal T-Online.de auch der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Till Steffen, eindeutig dazu positioniert.

Für Steffen sprächen demnach einige Argumente für ein AfD-Verbot, darunter die im Januar bekanntgewordene Debatte über die „Remigrations-Pläne“ einiger Parteianhänger oder auch die Absicht des brandenburgischen Spitzenkandidaten Hans-Christoph Berndt, sich für die Abschaffung von Parteienstaat, Verfassungsschutz und öffentlich-rechtlichem Rundfunk stark machen zu wollen. Darüber hinaus verdichteten sich laut dem Grünen-Politiker aktuell auch Hinweise, „dass einige Abgeordnete aus Russland finanziert werden“ sollen.

In einem Interview hat der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Till Steffen, die Debatte über ein Parteiverbot gegen die AfD erneut angeheizt.
In einem Interview hat der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Till Steffen, die Debatte über ein Parteiverbot gegen die AfD erneut angeheizt. (Archivfoto) © Bernd von Jutrczenka/dpa

„Für die Radikalisierung entschieden“: Argumente für und gegen ein Verbot der AfD

Diese Argumente in Verbindung mit der Anfang März getroffenen Gerichtsentscheidung aus Köln, die AfD als extremistischen Verdachtsfall einzustufen, reichen nach Steffens Einschätzung dafür aus, ein Parteiverbotsverfahren gegen die Partei zu erwirken, von der der Jurist und ehemalige Hamburger Justizsenator T-Online.de sagt, sie habe „sich für die Radikalisierung entschieden“. Dazu müssten jedoch neben den Erkenntnissen des Verfassungsschutzes auch „eigene juristische Begutachtungen“ vorliegen, mit denen man den Antrag „gut begründet stellen“ kann.

Dass diese gute Begründung zu einem Verbot der AfD führen kann, die in drei Bundesländern bereits vom Landesverfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft worden ist, halten viele, die sich bislang zur Debatte geäußert haben, für unwahrscheinlich. So hatte etwa CDU-Chef Friedrich Merz gewarnt, dass ein Verbotsverfahren nicht nur Jahre dauern würde, sondern die AfD auch „in ihrer Märtyrerrolle“ bestärke. Anke Rehlinger, SPD-Ministerpräsidentin im Saarland, äußerte die Befürchtung, dass ein Parteiverbotsantrag, der nicht mit großer Sicherheit zum Erfolg führen würde, der Partei „einen desaströsen Erfolg“ organisiere, „den sie ausschlachten wird“.

Gesetz zum Parteiverbot: Verfahren gegen die NPD wurde 2003 eingestellt

Tatsächlich wird ein Parteiverbot durch das Grundgesetz zwar ermöglicht, stellt aber einen komplizierten Vorgang dar, der laut Angaben des Bundesinnenministeriums in der Geschichte der Bundesrepublik erst zweimal umgesetzt worden ist: 1952 im Fall der nationalsozialistischen Sozialistischen Reichspartei (SRP) und 1956 im Fall der stalinistischen KPD. Ein Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD ist 2003 wegen Verfahrenshindernissen eingestellt worden. Laut einem Bericht der Deutschen Presseagentur müsste ein Verbotsantrag, wenn es dazu käme, von Bundestag, Bundesregierung oder Bundesrat gestellt werden. Die Entscheidung über ein Parteiverbot träfe das Bundesverfassungsgericht. 

Dem Gesetz nach reicht es für ein Parteiverbot nicht, dass eine Partei die „obersten Verfassungswerte“ in ihrer politischen Meinungsäußerung in Zweifel zieht oder sogar offen ablehnt. Vielmehr müsste erwiesen sein, dass die Partei „nicht nur eine verfassungsfeindliche Haltung vertritt, sondern diese Haltung auch in aktiv-kämpferischer, aggressiver Weise umsetzen will“, heißt es auf der Website des Bundesinnenministeriums. (saka mit dpa/AFP)

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