Rente, Bürgergeld und Migration: Neuer Habeck-Plan soll deutsche Wirtschaft retten
Fachkräftemangel und demografischer Wandel könnten die deutsche Wirtschaft bald ernsthaft bedrohen. Wirtschaftsminister Habeck schlägt Reformen vor.
Berlin – Bundeswirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck (Grüne) arbeitet an Maßnahmen, um dem Arbeits- und Fachkräftemangel in Deutschland entgegenzuwirken. Um dies zu erreichen, müsse jedoch „an mehreren Schrauben gedreht werden“, teilte Habeck gegenüber dem Handelsblatt mit.
„Wir müssen das Angebot an Arbeits- und Fachkräften erhöhen“, erklärte der Grünen-Politiker demnach. Das sei für die Zukunft des Wirtschaftsstandorts Deutschland ein zentrales Anliegen. In den Augen vieler Experten wird der Arbeitskräftemangel, angefacht durch den demografischen Wandel, das größte Risiko für Deutschlands Wirtschaftskraft in den nächsten Jahren.
Für den neuen Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung plant Habeck daher eine Reihe Reformen. Dem Wirtschaftsminister zufolge ist der Entwurf diese Woche in die Abstimmung mit den übrigen Ministerien gegangen. Insgesamt enthält er sechs Reformvorschläge. Sie zielen darauf ab, neben Anreizen für Zweit- und Geringverdiener auch solche für Ältere und Geflüchtete zu schaffen.
Der Wirtschaftsminister will einen dauerhaften Rechtsanspruch auf das Homeoffice prüfen
Für Zweitverdiener will Habeck unter anderem einen Rechtsanspruch auf flexibles Arbeiten prüfen. Vor allem für Frauen mit Kindern könnte das von Nutzen sein. Während der Corona-Pandemie waren Arbeitgeber verpflichtet gewesen, Beschäftigten wegen des Infektionsschutzes zeitweise die Arbeit aus dem Homeoffice zu ermöglichen.
Danach hatte allen voran Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) einen dauerhaften Homeoffice-Anspruch angestoßen – allerdings erfolglos, da die Arbeitgeber diesen ablehnten. Aktuell sieht die Rechtslage vor, dass Arbeitnehmer zwar einen Wunsch zu mobilem Arbeiten äußern können, dieser aber vom Arbeitgeber abgelehnt werden kann.
Außerdem beinhaltet der Entwurf, „negative Erwerbsanreize“ abzubauen. Gelingen soll dies, indem sogenannte Transferentzugsraten gesenkt werden. Hiermit sind die Raten gemeint, die für eine Kürzung von Transferleistungen bei steigendem Einkommen verantwortlich sind. Zusätzliche Arbeit in Form von Überstunden lohne sich Habeck zufolge nämlich häufig nicht mehr. Hinzu kämen schlecht aufeinander abgestimmte staatliche Leistungen an Bürger, wie etwa das Bürgergeld, das Wohngeld oder aber der Kinderzuschlag.
Habeck zur Rente: „Das Wissen und Können von älteren Arbeitnehmern ist Gold wert“
Zu den genannten Stellschrauben gehört Habeck zufolge aber auch, ältere Menschen weiter zum Arbeiten zu motivieren. So plant der Wirtschaftsminister, künftig Anreize für Beschäftigte im Rentenalter zu schaffen, statt diese in die abschlagsfreie Frühverrentung gehen zu lassen.
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„Das Wissen und Können von älteren Arbeitnehmern ist Gold wert – für die Betriebe, für die Wirtschaft“, führte Habeck aus. Unter anderem deshalb schlägt er vor, den Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung nach Erreichen des regulären Renteneintrittsalters direkt an die Arbeitnehmer auszuzahlen.
Denn die abschlagsfreie Rente nach besonders vielen Jahren in der Rentenversicherung ist eine beliebte Option des Renteneinstiegs. Zudem ist die Zahl derer, die einen früheren Renteneintritt in Betracht zieht, seit Jahren auf einem hohen Niveau. Und dass sich auch nur eine Minderheit der Babyboomer-Generation vorstellen kann, bis zum regulären Renteneintritt zu arbeiten, dürfte den Abgang vieler betagter Arbeitskräfte weiter befeuern.
Menschen mit Migrationshintergrund sollen schneller in den Arbeitsmarkt integriert werden
Darüber hinaus plant der Bundeswirtschaftsminister, Menschen mit Migrationshintergrund schneller in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren. Der Entwurf zum Jahreswirtschaftsbericht sieht deshalb auch vor, bürokratische Hürden zu verringern. Das soll helfen, in der „Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten schneller und effektiver voranzukommen“.
So könnten etwa Prüfungen der Arbeitsbedingungen wegfallen, unter denen Geflüchtete bei einem Unternehmen beschäftigt werden, berichtet das Handelsblatt. Die derzeitige Rechtslage sieht vor, in bestimmten Fällen durch Behörden zu prüfen, ob ausländische Beschäftigte bei einem Arbeitgeber nicht schlechter gestellt werden als deutsche oder EU-Bürger. Erst nach erfolgreicher Prüfung stellen sie die Arbeitserlaubnis aus.

Aus Sicht des Wirtschaftsministeriums sei eine Prüfung nicht notwendig, wenn das Unternehmen an einen Tarifvertrag gebunden ist. Außerdem soll generell bei diesen Prüfungen Bürokratie wegfallen, indem die Bundesagentur für Arbeit (BA) nicht schon nach sechs Monaten erneut prüfen muss. Voraussichtlich wird das Bundeskabinett den Jahreswirtschaftsbericht am 21. Februar verabschieden. Dann wird der Bundeswirtschaftsminister ihn auch der Öffentlichkeit präsentieren.