Ein Hügelkamm erschwert scheinbar die Entwicklung von Flächen an der Lindauer Straße in Kempten
Grundstücke an der Lindauer Straße Ecke Aybühlweg sollen für mehrgeschoßigen Wohnungsbau entwickelt werden. Einen Vorschlag sah der Gestaltungsbeirat.
Kempten – Erwin Zint vom Neu-Ulmer Büro für Stadtplanung Zint & Häußler GmbH stellte im Gestaltungsbeirat einen ersten Bebauungsvorschlag für die Grundstücke entlang der Lindauer Straße Ecke Aybühlweg vor:
Das 2,75 Hektar große Privatgrundstück im Stadtgebiet Stiftallmey sei „kein einfaches Grundstück zur Bebauung“, bemerkte Diplom-Ingenieur und Architekt Erwin Zint gleich zu Beginn seiner Präsentation. Der Grund hierfür ist ein Hügelkamm, der sich in nord-südlicher Richtung entlang des Stadtweiherbachs erstreckt. Zu diesem hin steigt das Gelände in ost-westlicher Richtung um sieben Meter an und fällt dann zum Stadtweiherbach wieder um fünf Meter ab.
Bauvorhaben für Grundstück mit Hügelkamm an Lindauer Straße Ecke Aybühlweg im Kemptener Gestaltungsbeirat
Mit dem Stadtplanungsamt war vereinbart worden, dass der Hügel im Zuge einer Bebauung nur in geringem Maße abgetragen werden darf. Das Planungsbüro geht derzeit von etwa zwei Metern aus. Im Süden wird das Areal von der Lindauer Straße begrenzt, und im Osten vom Aybühlweg. Auf dem Gelände befinden sich die ehemaligen Gebäude eines Baby- und Kinderartikelhändlers.
Im aktuellen Flächennutzungsplan Kempten werden diese Grundstücksflächen als Wohnbauflächenreserve dargestellt, sie stünden also für Wohnungsbau zur Verfügung, erläuterte Zint, und der Privateigentümer sei bereit, das Grundstück weiter zu entwickeln.
Zeilenbebauung mit fünf Gebäudegruppen
Der von Zint vorgestellte Vorschlag sieht für diese Grundstücksflächen eine sogenannte Zeilenbebauung vor, die quer zur Erschließungsstraße Aybühlweg verläuft und insgesamt fünf Gebäudegruppen umfasst: An der Lindauer Straße Ecke Aybühlweg sollen fünf Gebäudekörper entstehen, zur Straße gewandt drei fünfgeschoßige Gebäude mit gemischter Nutzung und zwei viergeschoßige Gebäude im Innenbereich als reine Wohngebäude.
Die Gruppe entlang der Lindauer Straße umfasst drei fünfgeschoßige Wohngebäude. Nördlich davon soll zunächst eine Gruppe mit fünf viergeschoßigen Wohngebäudekörpern entstehen und im Norden daran anschließend zwei viergeschoßige Wohngebäudekörper.
Schließlich ist im Norden noch eine aus drei Reihenhäusern bestehende Wohngebäudegruppe vorgesehen. Diese soll maximal zweigeschoßig konzipiert werden, plus Dach. Die ersten vier Gebäudegruppen sollen außerdem um vier Tiefgaragen ergänzt werden.
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Innenhöfe und Gewerbe
Im Bereich der bebauten Flächen sind außerdem zwei größere Innenhöfe vorgesehen: ein privater im Mischgebiet, der andere könnte öffentlich sein und das dahinterliegende Gebäude könnte als Kindertagesstätte genutzt werden.
Mit der vorgestellten Bebauung seien insgesamt 18.000 Quadratmeter Bruttogeschoßfläche möglich, dies entspräche 160 bis 180 Wohneinheiten. Für die Gewerbeflächen habe man bereits versucht, Interessenten zu finden, aber lediglich eine Tagespflege mit Seniorenwohnungen ausfindig machen können.
Kritik an Tiefgaragenkonzept
Im Gestaltungsbeirat zeigte man sich unzufrieden über den vorgestellten Entwurf. Der Vorsitzende Prof. Hans-Peter Hebensberger-Hüther kritisierte etwa das Konzept der Tiefgaragen: „Wenn man den Hügelkamm um zwei Meter kappt und die Tiefgarage drei Meter Höhe hat, dann schaut die Tiefgarage einen Meter aus dem Gelände raus. Die Anordnung der Tiefgarage senkrecht zu den Höhenlinien leuchtet uns nicht ein, die kann nicht funktionieren.“
Auch Referatsleiter für Planen, Bauen und Verkehr Tim Koemstedt fragte skeptisch: „Die fünfgeschoßigen Zeilen entlang der Lindauer Straße hüpfen quasi mit dem Höhenzug deutlich nach oben. Wie läuft es mit den viergeschoßigen Gebäuden dahinter, folgen die auch dem Gelände?“ Zint bejahte diese Frage, da die Vorgabe nur einen geringfügigen Abtrag des Hügels erlaube.
Beirätin Mechthild von Puttkamer äußerste ebenfalls Zweifel: „Das heißt aber, dass das fünfgeschoßige Gebäude auf dem Hügelkamm fünf Meter erhöht steht zu den anderen, die unten sind.“
Gestaltungsbeirat erteilt Bebauungsvorschlag eine Abfuhr
Hebensberger-Hüther beklagte, dass dem Beirat ein Modell zur Beurteilung fehle, gerade weil das Gelände topografisch schwierig sei. Auch müssten etwaige Folgeeinrichtungen wie Kindergärten und Schulen bei einem Projekt dieser Größenordnung berücksichtigt werden. Und an Zint gewandt: „Sie verändern den Charakter des gesamten Ortes mit dieser Bebauung gewaltig.“
Der Gestaltungsbeirat lehnte den vorgestellten Bebauungsvorschlag ab. Insbesondere die Eingriffe in die Topografie werden als zu hoch eingestuft. Auch erscheine die Anzahl der Wohneinheiten nicht kompatibel mit der sozialen Infrastruktur. Es fehlten außerdem Darlegungen, wie die Erschließungsstraßen barrierefrei gestaltet werden und Tiefgaragen topografisch eingebunden sind.
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