Polizisten mit Böller beworfen: 21-Jähriger muss jetzt „gesiebte Luft schnuppern“
Einen Silvesterabend der unangenehmen Art erlebten drei Polizisten auf dem Münchner Odeonsplatz. Mit seinen Raketen zielte ein 21-jähriger Schongauer zunächst auf Passanten und warf anschließend einen Böller auf die Beamten. Nun saß er vor dem Weilheimer Amtsgericht.
Silvester 2023 auf dem Münchner Odeonsplatz: Zahllose Menschen warten sehnsüchtig auf den Mitternachts-Countdown, stoßen gut gelaunt mit ihren Gläsern an und beobachten Silvesterraketen auf ihrem Weg gen Himmel. Etwas abseits steht auch der damals 20-jährige Schongauer mit seinen Freunden – und hat ebenfalls sichtlich Spaß: allerdings auf Kosten anderer. „Er hat Raketen auf den Boden gelegt und sie über den Boden schlitternd auf die Menschenmenge geschossen“, erinnerte sich eine 24-jährige Polizistin aus München. Sie und ihre Kollegen hatten sich an dem Abend an unterschiedlichen Stellen positioniert und dafür gesorgt, „dass alles einigermaßen geregelt abläuft“, erzählte sie.
Raketen auf Menschenmenge geschossen
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Freilich hatte die aufmerksame Beamtin das leichtsinnige Verhalten des Schongauers nicht einfach so hingenommen, sondern ihn umgehend zu kontrollieren versucht. Aus dem Griff der Polizistin habe sich der junge Mann allerdings schnell wieder befreit und in die unübersichtliche Menschenmenge zurückgezogen.
Für das, was er im Anschluss getan hatte, entschuldigte sich der Angeklagte bei allen als Zeugen geladenen Polizisten. Wie die 24-jährige Beamtin berichtete, habe der Schongauer, nachdem er wieder aufgetaucht war, „einen Knallkörper aus seiner Jackentasche gezogen“. Ihre 23-jährige Kollegin habe sie gerade noch rechtzeitig gewarnt, dass der Böller genau auf sie „zufliegt“. „Er ist dann genau da explodiert, wo wir eben noch gestanden hatten“, erzählte sie. Besagte Kollegin berichtete, der Schongauer habe vor dem Wurf mit den Polizisten „Blickkontakt gehalten“. Die Attacke sei also „gezielt“ gewesen.
Attacke sei „gezielt“ gewesen
Als sie ihn zu stellen versucht hatten, sei der Angeklagte „im Zickzack“ zwischen den geparkten Autos hindurch in eine benachbarte Straße geflüchtet. Nach einem kurzen Katz-und-Maus-Spiel sei er ihnen völlig unvermittelt „in die Arme gelaufen“, so die 24-jährige Beamtin. Als sie ihn zusammen mit ihrem 26-jährigen Kollegen zu Boden gebracht hatte, habe sich der Schongauer dort „richtig aufgeführt“. „Man hat gemerkt, dass der da gar keine Lust darauf hat“, erinnerte sie sich an den „starken Widerstand“ des 21-Jährigen. Am Boden gefesselt, soll der Angeklagte ziellos um sich getreten haben. „Hoch aggressiv und äußerst unkooperativ“, fasste die Beamtin das Verhalten des jungen Mannes zusammen.
„Mein Mandant war an dem Abend relativ betrunken“, erklärte der Verteidiger des Schongauers: „Ein Promille ist recht viel für ihn.“ Wenige Stunden zuvor sei er noch in Augsburg auf einer Verlobungsfeier gewesen. Von der Anklagebank aus versuchte der 21-Jährige, Richterin Claudia von Hirschfeld weiszumachen, sich bei der gefährlichen Aktion „nicht viel gedacht“ zu haben. Verletzen habe er niemanden wollen, beteuerte er unter dem skeptischen Blick der Vorsitzenden. Doch die fand das Ganze „nicht so richtig lustig“.
Angeklagter war „hoch aggressiv“
Vonseiten der Staatsanwaltschaft wurde – anders als es die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe gefordert hatte – für Erwachsenenstrafrecht plädiert. Der 21-Jährige sei zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe mit Geldauflage zu verurteilen.
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Sein Mandant habe „nichts schöngeredet“ und sich bei allen Beamten entschuldigt, lobte der Verteidiger. Der Fakt, dass nicht alle Zeugen den Vorfall genau beobachtet hatten, verleihe dem Geständnis seines Mandanten noch deutlich mehr Gewicht. Der 21-Jährige habe „jugendtypisch“ gehandelt und „Mega-Quatsch“ gemacht, weshalb er als Strafe einen Kurzarrest vorschlug.
Die „Frechheit“ des Angeklagten, „sehenden Auges einen Böller auf die Polizei zu werfen“, sei ein „ziemlich ungeheuerliches Verhalten, vollkommen daneben, gefährlich und asozial“, schimpfte Richterin Claudia von Hirschfeld. Auf den Schongauer wartet nun eine Woche Jugendarrest. Wie die Richterin erklärte, wird es für den 21-Jährigen nicht das erste Mal, dass er „gesiebte Luft schnuppern“ darf. Der Schongauer benötige dringend einen weiteren „Schuss vor den Bug“. Derart rücksichtloses Verhalten trage mit dazu bei, dass große Silvester-Feuerwerke künftig verboten werden könnten, redete die Richterin dem Angeklagten ins Gewissen. Mit einem Promille Alkohol sei auch er bestimmt nicht „jenseits von Gut und Böse“ gewesen.