Er wollte Geld statt Liebe: Betrüger verurteilt

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Am Amtsgericht Miesbach wurde ein Betrüger verurteilt. Seine Opfer fand er in einer Partnerbörse. © Thomas Plettenberg

Seine Opfer fand er auf einer Partnerbörse: Ein 54-Jähriger hat mehrere Frauen – darunter eine Warngauerin – um insgesamt 89 000 Euro geprellt und seiner Ehefrau eine Anklage wegen Geldwäsche eingebrockt. Am Amtsgericht Miesbach wurde der Betrüger nun zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt.

Warngau – Er soll mehrere Frauen um beträchtliche Summen betrogen haben. Deshalb stand ein 54-Jähriger aus Feldkirchen-Westerham nun in Miesbach vor dem Amtsgericht. Laut Staatsanwaltschaft hatte er seine Opfer über eine Partnerschaftsbörse im Internet kontaktiert und Beziehungen angebahnt. Unter dem Vorwand einer finanziellen Notsituation verlangte er von seinen Opfern Geld, das er dann auch erhielt. Die Beträge bewegten sich zwischen einigen Hundert und etlichen Tausend Euro. Insgesamt soll er sich so über 89 000 Euro beschafft haben.

Die Absicht, das Geld zurückzuzahlen, habe der Mann nie gehabt, hieß es in der Anklageschrift. Mehrfach soll er sich auch unter falschem Namen vorgestellt und unter diesem dann auch kassiert haben, um eine Ahndung seiner Taten zu verhindern. In zwei Fällen soll er zudem Schmuck aus den Wohnungen der Opfer entwendet haben, den er dann verpfändet haben soll.

Glück hatte offenbar seine letzte Bekanntschaft. Von ihr erbat er sich 2000  Euro, doch die Frau wurde von der Holzkirchner Polizei gewarnt. Daraufhin kam es nicht mehr zur Übergabe.

Angeklagter finanzierte mit Taten seine Spielsucht

Mit auf der Anklagebank saß auch die 55-jährige Ehefrau des Feldkirchners. Sie soll ihr Konto für die jeweiligen Überweisungen zur Verfügung gestellt haben, um das Geld dann zeitnah abzuheben und dessen Herkunft zu verschleiern. Deshalb lautete der Vorwurf gegen sie auf Geldwäsche. Nach einer Beratung mit seinem Verteidiger gestand der Angeklagte alle Taten ein. Als Motivation nannte er seine Spielsucht. Zwar habe er in Festanstellung gut verdient, doch im Casino, bei Hunde- und Pferdewetten etwa 800 Euro pro Tag durchgebracht.

Das fragliche Konto habe seine Frau auf seine Bitte hin eröffnet, weil ihm dies aufgrund einer vorherigen Kontopfändung bei derselben Bank nicht mehr möglich gewesen sei. Nur er habe diese Bankverbindung genutzt. Von seinen Liebschaften habe seine Frau gewusst, da man schon zur Tatzeit getrennte Wege gegangen sei, von den Zuwendungen aber nicht. Diese habe er ihr gegenüber als Spielgewinne ausgegeben. Wegen seiner Sucht sei er bereits in stationärer Behandlung gewesen, eine weitere Therapie zur Festigung stehe bevor.

Warngauerin kam glimpflich davon

Seine Ehefrau, die kaum Deutsch sprach, bestätigte zwar die Angaben zu dem Bankkonto, ließ durch ihren Anwalt aber erklären, dass die Ehe erst durch die Seitensprünge ihres Mannes zerrüttet worden sei. Zwei der Opfer wurden schließlich als Zeugen gehört, der Angeklagte brachte jeweils eine Entschuldigung von eher geringer Emotionalität vor. Eine 55-Jährige aus Hof, die er um satte 80 000 Euro betrogen hatte, bestätigte, dass er seit etwa drei Jahren monatliche Rückzahlungen leiste, bislang etwa 17 500 Euro. Etwas Glück hatte auch eine Warngauerin. Ihr gab der Angeklagte eine gestohlene Halskette zurück – er hatte sie wegen zu geringen Materialwertes nicht verhökern können.

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Schließlich wurde der 54-Jährige zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt, zuzüglich der Einziehung der noch offenen Summe von rund 71 600 Euro.

Er habe die Gefühle der Frauen schamlos ausgenutzt, hieß es in der Urteilsbegründung. Gleichwohl sei mit der Therapie des Grundübels – seiner Spielsucht – sowie der begonnenen Rückzahlung auch einiges auf einem besseren Weg. Das Verfahren gegen die 55-jährige Ehefrau wegen Geldwäsche wurde gegen Zahlung einer Auflage von 1200 Euro eingestellt.

Stefan Gernböck

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