Vereinsgelder veruntreut: Ex-Löwen-Geschäftsführer Ralph Bader verurteilt

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Ex-Löwen-Geschäftsführer Ralph Bader wurde zu einer Geldstrafe verurteilt (Archivbild). © Andreas Mayr

Ex-Löwen-Geschäftsführer Ralph Bader musste sich vor dem Amtsgericht Wolfratshausen verantworten. Er hatte Vereinsgelder veruntreut.

Bad Tölz/Wolfratshausen – Als Ralph Bader im März 2023 nach knapp 14 Monaten überraschend sein Amt als Geschäftsführer der Tölzer Eissport-Gesellschaft (TEG) niederlegte, machten schnell Gerüchte die Runde. Von „unsauberen Geschäftspraktiken“ war die Rede, ECT-Präsident Hubert Hörmann stellte wenige Wochen später Strafanzeige. Nun musste sich der Garmisch-Partenkirchener (59) vor dem Amtsgericht Wolfratshausen verantworten: Er wurde wegen Untreue in elf Fällen zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 20 Euro verurteilt.

Vereinsgelder veruntreut: Ex-Löwen-Geschäftsführer Ralph Bader bestreitet Vorwürfe nicht

Über seinen Verteidiger Alexander Eckstein ließ Bader erklären, dass er die von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe nicht bestreite und er Geld der TEG für private Zwecke genutzt hatte. Es ging unter anderem um Tank-Quittungen für andere Autos als das des Beschuldigten, diverse Bewirtungsbelege, denen nicht geschäftlich bedingte Gaststättenbesuche zugrunde lagen, Einnahmen für Dauerkarten und Stadionausweise, die nicht in die Vereinskasse gelangt waren, sowie Fehlbeträge in der Kasse. Insgesamt seien auf diese Weise laut Anklage 6808 Euro unrechtmäßig „aus dem Vermögen der TEG abgeflossen“.

Deshalb hatte das Gericht gegen den Ex-Geschäftsführer einen Strafbefehl über 5400 Euro erlassen. Dagegen legte Bader Einspruch ein, beschränkte diesen aber – weil es an den Vorwürfen nichts zu deuteln gab – auf die Rechtsfolgen, also die Höhe der Geldstrafe.

„Ich weiß, dass ich einen Fehler gemacht habe und dafür die Verantwortung übernehmen muss.“

Dass sein Mandant „Gelder für private Zwecke genutzt hat, ist nicht unbedingt zu bestreiten“, erklärte der Verteidiger. Es gehe ihm darum darzulegen, wie es dazu hatte kommen können. Ein Beispiel: Das Auto der Ehefrau sei betankt worden, „weil sie sich ehrenamtlich engagierte – aber das war natürlich vertraglich so nicht vereinbart“. Teilweise sei auch versäumt worden, Gelder sofort wieder in die Kasse zurückzulegen.

„Wenn man sich gut versteht, läuft alles“, ließ der Beschuldigte anklingen, dass ohne das „Zerwürfnis“, zu dem es gekommen sei, nachdem er sein Amt niedergelegt hatte, andere Lösungen denkbar gewesen wären. „Aber dann hat man sich an Dinge wieder nicht erinnert.“ Inzwischen haben die Parteien zivilrechtlich eine Rückzahlungsvereinbarung getroffen.

Nicht alle Vorwürfe der Tölzer Löwen fanden sich in der Anklageschrift wieder

Längst nicht alle Vorwürfe, die sein ehemaliger Arbeitgeber erhoben hatte, fanden sich auch in der Anklageschrift wieder. So seien einige beanstandete Bewirtungsbelege völlig korrekt gewesen, in anderen Fällen seien monierte Fehlbeträge – beispielsweise 2500 Euro für eine Torwartausrüstung – nachgebucht worden“, wie der Sachbearbeiter der Kriminalpolizei Weilheim in seiner Zeugenaussage erklärte.

„Ich weiß, dass ich einen Fehler gemacht habe und dafür die Verantwortung übernehmen muss“, erklärte der Angeklagte, der sich strafrechtlich bisher nichts hatte zuschulden kommen lassen. Richter Helmut Berger folgte mit dem Strafmaß von 90 Tagessätzen zu je 20 Euro (insgesamt 1800 Euro) dem Antrag des Verteidigers. Die Staatsanwältin hatte 140 Tagessätze gefordert. Neben der vereinbarten Schadenswiedergutmachung rechtfertige vor allem das umfassende Geständnis des Angeklagten, „deutlich von den 180 Tagessätzen im Strafbefehl abzuweichen“, erklärte Berger. „Er hat damit dem Gericht eine umfangreiche Hauptverhandlung erspart. Sonst wäre deutlich mehr drin gewesen.“ Der Angeklagte nahm das Urteil an. Weil auch die Staatsanwältin auf Rechtsmittel verzichtet, ist es rechtskräftig. (rst)

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