Beisetzungsverfügung: Wünsche für die eigene Bestattung festlegen

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Friedwälder und Ruheforste werden als Bestattungsort immer beliebter. Verboten ist hingegen die letzte Ruhe zu Hause oder im eigenen Garten. © IMAGO Images/BildFunkMV

Mit einer Beisetzungsverfügung können Sie Ihre Wünsche für den Todesfall festhalten. Das bringt Sicherheit für Sie und erleichtert Ihrer Familie den Abschied in der schweren Trauerzeit.

Die Beisetzungsverfügung ist ein Dokument, in dem Sie persönliche Wünsche für Ihre eigene Beisetzung und Trauerfeier festhalten können. Dazu zählen unter anderem Ihre Bestattungsart, der Beisetzungsort und besondere Wünsche wie Trauermusik und Blumenschmuck. Eine Beisetzungsverfügung ist bindend – sofern Ihre Wünsche finanziell abgesichert sind und diese nicht gegen geltendes Bestattungsrecht verstoßen. Zusammen mit einer Bestattungsvollmacht geben Sie Bevollmächtigten auch die notwendige rechtliche Grundlage, um Entscheidungen zu treffen.

Warum kann eine Beisetzungsverfügung sinnvoll sein?

Es gibt zwei wesentliche gute Gründe, die für eine Beisetzungsverfügung sprechen:

  • Zum einen sichern Sie sich damit Ihre Selbstbestimmung – und zwar bis über den Tod hinaus. Heute stehen viele verschiedene Bestattungsarten zur Auswahl, und jeder Mensch sollte selbst verfügen, wie er bestattet werden möchte.
  • Zum anderen können Sie Ihren Angehörigen mit einer Beisetzungsverfügung viel Stress ersparen. Treffen Sie zu Lebzeiten keine eigenen Entscheidungen, muss Ihre Familie nach dem Tod in kurzer Zeit viele Entscheidungen treffen – das kann in Momenten tiefer Trauer nicht nur überfordern, sondern auch zu Meinungsverschiedenheiten führen. Sorgen Sie deshalb vor, damit Ihre Liebsten genau wissen, was Sie sich gewünscht hätten.

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Mit dem Vorsorge-Ratgeber sind Sie und Ihre Angehörigen im Ernstfall bestens vorbereitet.
Mit dem Vorsorge-Ratgeber sind Sie und Ihre Angehörigen im Ernstfall bestens vorbereitet. © IPPEN MEDIA

Beisetzungsverfügung: Reicht mein Testament nicht aus?

Ein Testament schafft Klarheit über den eigenen Nachlass, ist aber nicht der richtige Ort, um Wünsche für die eigene Bestattung festzuhalten. Nach Ihrem Tod kann es mehrere Wochen oder Monate dauern, bis das Testament eröffnet wird – in dieser Zeit ist längst die Beerdigung erfolgt, und niemand konnte Ihre Wünsche erfüllen. Der einzig sichere Weg, die eigene Bestattung zu regeln, ist daher eine Beisetzungsverfügung.

Inhalt einer Beisetzungsverfügung – dies können Sie regeln

Was gehört nun in eine Beisetzungsverfügung? Grundsätzlich können Sie hier alles festhalten, was Sie im Todesfall als wichtig und nötig empfinden. Je mehr Details Sie selbst festlegen, desto leichter haben es später Ihre Angehörigen und Hinterbliebenen.

Bestattungsart wählen

Wichtigster Inhalt einer Bestattungsverfügung ist die Bestattungsart: Wünschen Sie eine klassische Erdbestattung im Sarg oder eine Feuerbestattung in der Urne? Möchten Sie auf dem Friedhof, im Wald oder auf hoher See Ihre letzte Ruhe finden?

Beisetzungsort bestimmen

Wo möchten Sie beigesetzt werden? In Ihrem Heimatort, in der Nähe Ihrer Kinder, oder sogar an einem anonymen Ort? Es gibt zahlreiche kommunale oder kirchliche Friedhöfe, Friedwälder, Ruheforste – Sie sollten sich aber erkundigen, welche tatsächlich zur Verfügung stehen. Wenn Sie eine Waldbestattung oder eine Seebestattung wünschen, können Sie den Beisetzungsort meist frei wählen.

Pietätswaren aussuchen

Natürlich können Sie sich auch den Sarg oder die Urne selbst aussuchen und die entsprechende Ruheausstattung wählen. Hier stehen viele verschiedene Modelle zur Auswahl – von schlicht bis prunkvoll in unterschiedlichsten Preisklassen.

Trauerfeier gestalten

Eine Bestattungsverfügung gibt Ihnen zudem die Möglichkeit, Details der Trauerfeier selbst festzulegen. Wer soll zur Beisetzung eingeladen werden und wer nicht? Welche Musik soll gespielt werden? Soll ein Geistlicher, ein professioneller Redner oder ein Familienmitglied Ihre Trauerrede halten? Legen Sie Wert auf Blumenschmuck, Trauerbriefe und Festlichkeit, oder soll das Geld lieber einem Verein oder einer Stiftung zukommen. Auch hier haben Ihre eigenen Wünsche oberste Priorität.

Kosten regeln

Schließlich sollten Sie in Ihrer Bestattungsverfügung auch das Thema Kosten regeln. Sollen diese Zahlungen aus dem Nachlass kommen, haben Sie hierfür eine Sterbeversicherung abgeschlossen oder die Beisetzung im Rahmen eines Vorsorgevertrags beim Bestatter bereits bezahlt?

Vorsorge-Tipp: Wo können Sie sich bestatten lassen und was ist verboten?

Für die Beisetzung können Sie zwischen verschiedenen Orten wählen. Genehmigte Gebiete hierfür sind beispielsweise kommunale oder kirchliche Friedhöfe, Friedwälder, Ruheforste oder offene Meere. Eine Aufbewahrung von Särgen und Urnen zu Hause oder im eigenen Garten ist in Deutschland nicht gestattet.

Bestattungsverfügung erstellen – am besten mit einer geprüften Vorlage

Für eine Bestattungs- oder Beisetzungsverfügung gibt es an sich keine Formvorgaben. Sie können diese handschriftlich zu Hause erstellen. Vergessen Sie aber nicht, Ort, Datum und Ihre Unterschrift hinzuzufügen.

Noch besser ist es allerdings, wenn Sie für Ihre Verfügung einen geprüften Vordruck verwenden. So ist sichergestellt, dass Sie keine wesentlichen Inhalte vergessen und Angehörige in Ihrem Sinne konkret handeln können.

Sollten sich Ihre Wünsche zur Beisetzung ändern, können Sie Ihre Bestattungsverfügung jederzeit anpassen oder durch eine neue Verfügung ersetzen – Sie bleiben also lebenslang flexibel.

Im Vorsorge-Ratgeber finden Sie ein ausführliches Formular, um Ihre Wünsche für die Beisetzung zu regeln – inklusive zweier Vordrucke zur Beisetzungsverfügung und Feuerbestattungsverfügung. HIER können Sie den Ratgeber als PDF downloaden.

Beisetzungsverfügung: Aufbewahrung und Absicherung

Wie bereits erwähnt, sollten Sie die Beisetzungsverfügung keinesfalls dem Testament beifügen – bis zu dessen Eröffnung ist es in der Regel zu spät, Ihren Bestattungswillen zu erfüllen.

Angehörige informieren oder Bestattungsvorsorge treffen

Legen Sie die Verfügung stattdessen zusammen mit anderen persönlichen Vorsorgedokumenten, wie Ihrer Patientenverfügung, Betreuungsverfügung oder der Vorsorgevollmacht in einer Vorsorgemappe ab. Diese sollte Ihren Angehörigen aber zugänglich sein – idealerweise überlassen Sie einer Vertrauensperson deren Aufbewahrung.

Eine weitere Möglichkeit: Sie hinterlegen Ihre Beisetzungsverfügung als Teil einer Bestattungsvorsorge direkt beim Bestatter Ihrer Wahl. Wenn Sie einen Vorsorgevertrag beim Bestatter abschließen und Ihre Wünsche zusätzlich finanziell absichern, können diese später nicht ignoriert oder übergangen werden. Insbesondere für Menschen, die allein leben oder keine nahen Angehörigen mehr haben, ist dies die sicherste Variante.

Verfügung finanziell absichern

Ebenso wichtig wie Inhalt und Aufbewahrung einer Beisetzungsverfügung ist die finanzielle Absicherung Ihrer Bestattung. Denn nur, wenn die gewünschte Beerdigung auch bezahlt werden kann, sind Ihre Wünsche für Hinterbliebene rechtlich bindend. Hier gibt es zwei Möglichkeiten, Ihre Bestattungskosten finanziell abzusichern.

Treuhandkonto beim Bestatter: Bei dieser Vorsorgelösung zahlen Sie eine vorab vereinbarte Summe für Ihre Bestattung auf ein mündelsicheres Treuhandkonto ein – entweder per Einmalzahlung oder in einzelnen Raten. Ein solches Konto ist vor unbefugtem Zugriff geschützt, das Geld wird erst im Todesfall ausgezahlt und darf ausschließlich für eine Bestattung nach den Vorgaben aus Ihrer Bestattungsverfügung verwendet werden.

Private Sterbegeldversicherung: Alternativ können Sie eine private Sterbegeldversicherung abschließen, um die Kosten für Ihre Bestattung abzusichern. Auch diese übernimmt im Todesfall die Bestattungskosten in vereinbarter Höhe. Das Bezugsrecht einer solchen Sterbegeldversicherung können Sie wahlweise Ihren Angehörigen, eingetragenen Erben oder einem Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl übertragen.

In beiden Fällen gilt: Sollte nach der Beerdigung ein Restbetrag übrigbleiben, wird dieser automatisch an Ihre Angehörigen ausgezahlt.

Beisetzungsverfügung herunterladen und ausdrucken

In unserem Vorsorge-Ratgeber finden Sie eine geprüfte Vorlage zum Ausfüllen. Jetzt HIER herunterladen, ausdrucken und Ihre Wünsche gesichert festhalten.

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