Testamentserstellung: Wichtige Punkte für Ihre Nachlassverwaltung

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Bei er Erstellung des Testaments müssen wichtige Punkte für die Gültigkeit eingehalten werden. © Christin Klose/dpa-tmn

Nur ein sorgfältig erstelltes Testament gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihr Nachlass verbindlich in Ihrem Sinne geregelt wird. Unser Ratgeber bietet einen kompakten Überblick zu den wichtigsten Fakten.

Das persönliche Testament gehört zu den wichtigsten Dokumenten für die Regelung des eigenen Nachlasses. Ein durchdachtes Testament schafft nicht nur Klarheit für alle Beteiligten, es hilft auch, spätere Konflikte zu vermeiden.

Nehmen Sie sich deshalb ausreichend Zeit für die Erstellung und legen Sie detailliert fest, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Vermögen geschehen soll, wer darüber verfügen darf – und wer nicht. So können Sie sicher sein, dass Ihr letzter Wille auch tatsächlich in Ihrem Sinne umgesetzt wird.

Besonders nach einschneidenden Lebensereignissen wie Heirat, Geburt von Kindern oder größeren Vermögensänderungen sollten Sie Ihr Testament erneut überprüfen und ggf. ändern. Auf einige zentralen Punkte müssen Sie bei der Testamentserstellung achten.

Testamentserstellung: Formalien entscheiden über die Gültigkeit

Zunächst müssen für ein gültiges Testament einige Formalien erfüllt sein:

  • Ihr Testament müssen Sie vollständig handschriftlich und lesbar verfassen.
  • Computergeschriebene oder getippte Testamente sind ungültig.
  • Am Ende des Testamentstextes muss Ihre persönliche Unterschrift stehen.
  • Wichtig: Audio- oder Videoaufnahmen Ihres letzten Willens sind nicht rechtsgültig.

Um bei der Erstellung Ihres Testaments auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich an Mustervorlagen zu halten. In unserem umfangreichen Vorsorge-Ratgeber finden Sie zertifizierte Vorlagen und alle wichtigen Informationen rund um das Thema Testament.

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Mit dem Vorsorge-Ratgeber sind Sie und Ihre Angehörigen im Ernstfall bestens vorbereitet.
Mit dem Vorsorge-Ratgeber sind Sie und Ihre Angehörigen im Ernstfall bestens vorbereitet. © IPPEN MEDIA

Testamentserstellung: Vergessen Sie Ort und Datum nicht

Für die spätere Nachvollziehbarkeit sollten Sie Ihr Testament mit Ort und Datum versehen. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie im Laufe der Zeit mehrere Testamente verfassen – aber auch, wenn Sie ein bestehendes Testament verändern oder ergänzen. Grundsätzlich gilt: Das jüngste rechtsgültige Testament hebt alle älteren Versionen auf.

Ihre Testierfähigkeit: Eine der wichtigen Voraussetzungen für das Testament

Damit Ihr Testament rechtsgültig ist, müssen Sie zum Zeitpunkt der Erstellung „testierfähig“ sein. Dies bedeutet konkret:

  • Sie müssen die Bedeutung und Tragweite Ihres Testaments nachvollziehen können.
  • Sie müssen insbesondere in der Lage sein, eigenverantwortlich Entscheidungen zu treffen und darzulegen.
  • Geistige Erkrankungen, starke Medikamente oder sonstige Beeinträchtigungen können die Testierfähigkeit einschränken – dies sollten Sie gegebenenfalls vorab mit Ihrem Hausarzt abklären.

Testamentserstellung: Besonderheiten bei gemeinschaftlichen Testamenten

Ehepartner oder eingetragene Lebenspartnerschaften können ein gemeinschaftliches Testament errichten. Beim sogenannten Berliner Testament gelten spezielle Regelungen:

  • Beide Partner müssen das Testament eigenhändig unterschreiben.
  • Nach dem Tod eines Partners kann die oder der Überlebende die gemeinsam getroffenen Verfügungen ohne ausdrücklich getroffene Vereinbarung nicht ändern.
  • Grundsätzlich ist bei wechselbezüglichen Verfügungen aber Vorsicht geboten.

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Aufbewahrung nach der Erstellung

Bewahren Sie Ihr Testament an einem sicheren Ort. Stellen Sie aber sicher, dass bei der Testamentseröffnung Ihr letzter Wille auch tatsächlich gefunden wird. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten, beispielsweise:

  • Sie bewahren Ihr Testament zu Hause an einem bekannten Ort auf, der Angehörigen jederzeit zugänglich ist.
  • Sie lassen Ihr Testament amtlich beim zuständigen Amtsgericht verwahren, welches dieses automatisch im Testamentsregister registriert.
  • Sie erstellen ein öffentliches Testament beim Notar, welches ebenfalls registriert wird.

Weitere wichtige Regelungen, die Sie bei der Testamentserstellung beachten sollten

Bei jeder Testamentserstellung gibt es weiterhin einige besondere Konstellationen, die Sie für die Verfügung Ihres letzten Willens beachten sollten:

Pflichtteilsansprüche: Bestimmte Angehörige haben auch bei Enterbung durch den Erblasser einen gesetzlichen Mindestanspruch. Pflichtteilsberechtigt sind Ehegatten, die Kinder bzw. deren Abkömmlinge und – falls keine Kinder vorhanden sind – auch die eigenen Eltern. 

Vor- und Nacherbschaft: Im Testament können Sie festlegen, dass das Erbe nacheinander an verschiedene Personen geht, beispielsweise von den leiblichen Kindern verbindlich an die Enkel.

Vermächtnisse: Auch können Sie einzelne Vermögenswerte wie beispielsweise Kunst- oder Münzsammlungen, Aktien-Depots oder Immobilien gezielt bestimmten Personen im Testament zuwenden.

Auflagen: Zudem können Sie Ihre Erben bei Testamentseröffnung an bestimmte Bedingungen binden, beispielsweise eine endgültige Vollstreckung bei Volljährigkeit.

Testamentsvollstreckung: Zudem kann bei komplexen Nachlässen mit mehreren Erben der Einsatz eines Testamentsvollstreckers sinnvoll sein.

Testamentserstellung: Widerruf und Änderungen sind jederzeit möglich

Ihren handschriftlich verfassten letzten Willen können Sie jederzeit ändern, ergänzen oder durch ein neues Testament ersetzen. Auch ist es möglich, Ihr Testament durch eindeutige Vernichtung aufzuheben oder durch einen Widerruf ungültig zu machen.

Beratung zur Testamentserstellung: Rechtssichere Gestaltung auf jeden Fall sinnvoll

Auch wenn ein privatschriftliches Testament grundsätzlich gültig ist, kann eine professionelle Beratung sinnvoll sein. Ein Notar oder Fachanwalt für Erbrecht hilft Ihnen beispielsweise dabei

  • formale Fehler zu vermeiden,
  • eindeutige Formulierungen zu finden,
  • unklare Regelungen auszuschließen,
  • und die optimale Form Ihrer Nachlassregelung zu finden.

Checkliste zur Testamentserstellung – das gehört in Ihr Testament

- Ihre vollständigen Personalien

- Ort und Datum der Erstellung

- Eindeutige Bestimmung der Erben

- Klare Formulierung des letzten Willens

- Regelungen zur Verteilung des Nachlasses

- Ihre eigenhändige Unterschrift

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