Einspruchsfrist endet für Kommunen
Eine Belastung der Bürger ist durch einen geplanten Bahnausbau zwischen Wörth und Walpertskirchen zu erwarten.
Wörth/Walpertskirchen – Mittlerweile sammeln sich 21 Ordner zum angelaufenen Planfeststellungsverfahren der Bahn für den zweigleisigen Ausbau der Strecke München-Mühldorf-Freilassing an. Wer innerhalb der vierwöchigen öffentlichen Auslegung im Juni und Juli die umfangreichen Unterlagen zum Planfeststellungsabschnitt 1.2 in der Verwaltungsgemeinschaft Hörlkofen durchforsten wollte oder den Weg wählte, dies online zu bewerkstelligen, war vor große Herausforderungen gestellt.
Heute, am 9. August, endet nun die schriftliche Einwendungsfrist für diesen Planungsabschnitt. Nicht nur für Privatleute, sondern auch für die betroffenen Kommunen sei es sehr aufwendig und schwierig gewesen, in der kurzen Zeit das immense Pensum zu bewältigen.
Unterlagensichtung kostete viel Kraft
Die Sichtung der Unterlagen wäre ohne Überstunden, Lektüre am Abend und am Wochenende nicht möglich gewesen, konstatierte Wörths Bürgermeister Thomas Gneißl (ÜPWG). Angesichts der Komplexität und Fülle sei es schwierig gewesen, sich überhaupt zu orientieren.
Nach jahrzehntelanger Planung der Bahn seien den an der Strecke anliegenden Gemeinden und betroffenen Bürgern nur wenige Wochen geblieben, um alles durchzuarbeiten, dann in einem zweiten Schritt die jeweiligen Einwände zu formulieren und fristgerecht ans Eisenbahn-Bundesamt zu schicken. Gneißl vermisst bei diesen Abläufen ein „transparentes Verfahren“, wie es von der Bahn versprochen worden sei.
Wir vermissen bei den Abläufen ein transparentes Verfahren.
Die Pläne zu verstehen und das Volumen in so kurzer Zeit „durchzuackern“ kritisierte auch Walpertskirchens Gemeindechef Franz Hörmann (CSU). Denn die rechtlichen Konsequenzen haben es in sich: Wer seine Einwände nicht innerhalb der Frist schriftlich abgegeben habe, der habe möglicherweise im weiteren Verfahrensverlauf keine weitere Einspruchsmöglichkeit mehr.
Beide Kommunen haben inzwischen ihre Stellungnahmen schriftlich dargelegt und sich dazu rechtlichen Beistand geholt.
Man habe mehrfach die Forderung nach themenbezogenen Bürgerinformationsveranstaltungen geäußert und die von der Bahn bislang praktizierten Infoformate „als nicht ausreichend“ angeführt, wird in der kommunalen Stellungnahme festgehalten. Für viele betroffene Bürger sei die Menge an Daten und Unterlagen „schlichtweg überfordernd“.
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Für beide Kommunen überwiegen bei einem zweigleisigen Streckenausbau die Nachteile: „Für Ostbayern und insbesondere die Anbindung des Chemiedreiecks mag der Ausbau eine signifikante Verbesserung darstellen. Für Durchfahrtsgemeinden, wie wir es in Wörth und Walpertskirchen sind, ist es eine massive Belastung und auch Verschlechterung in vielerlei Hinsicht“, so das Fazit.
Es sei zudem mit einer erheblichen Mehrung an Zugbewegungen zu rechnen. Verzeichne man derzeit 70 so könnten diese nach der Umsetzung auf bis zu 300 ansteigen. Die Gemeindegebiete würden durch Lärmschutzwände durchschnitten. Auch dass die Züge kurz vorm Hörlkofener Bahnhof noch mit 200 km/h unterwegs sein sollen, stößt auf Unverständnis.
Falls die Züge, wie früher vorgesehen, diesen Bereich nur mit 160 km/h passieren würden, wäre der bestehende höhengleiche Übergang weiterhin zulässig und das vorgesehene groß dimensionierte Brückenbauwerk bei der Rottmanner Straße hinfällig. Die Lärmbelastung für die Bahnanlieger nehme zu.
Geplanter Bahnhof ist „Zusatzbelastung“
Als „Zusatzbelastung“ wird auch der geplante betriebliche Bahnhof zwischen Walpertskirchen und Hörlkofen gewertet. Die Verschlechterung von Anbindung und Reisezeiten sowie Erschwernisse bei der künftigen Baulandausweisung „durch nachzurüstende aktive Lärmschutzmaßnahmen“ werden befürchtet.
„Erhebliches Gefährdungspotential“ sehen die Gemeinden zudem beim Trinkwasserschutz und bei der Oberflächenentwässerung. Im schlimmsten Fall würden die Kommunen mit „massiven und zukunftentwicklungshemmenden Bauwerksunterhaltslasten“ belastet – und das alles „für ein Schienenprojekt des Bundes, das den Gemeinden zwanghaft auferlegt werden soll“.