Olaf Scholz erinnert wegen AfD-Verbotsverfahren an die NPD

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Bundeskanzler Olaf Scholz hat bei einer SPD-Wahlkampfveranstaltung über ein mögliches AfD-Verbotsverfahren gesprochen. Dabei ging es auch um die NPD.

Esslingen - Mehrfach sprach Bundeskanzler Olaf Scholz am Mittwochabend (6. Februar) über die AfD. IPPEN.MEDIA war in Esslingen am Neckar (Baden-Württemberg) vor Ort, als der SPD-Politiker offen und ehrlich sagte: „Eine Sache ist mir wichtig, weil da ist etwas passiert in unserem Land, was mich immer noch bewegt.“

Dabei ging es ihm darum, dass die Union bei zwei Bundestagsabstimmungen zu einer möglichen Verschärfung der Migrationspolitik eine Mehrheit in Kauf nahm, die von Beginn an nur mithilfe der AfD als wahrscheinlich galt. Solch eine Zusammenarbeitet der CDU/CSU mit der „extremen Rechten“ verurteilte Scholz zum wiederholten Male scharf. Auch, weil der Bundeskanzler befürchtet, es könnte für den Union-Kanzlerkandidaten Friedrich Merz (CDU) nur der Beginn einer Kooperation mit der AfD sein.

Verbotsverfahren gegen die NPD: Zweimal gescheitert

Wie generell mit der AfD umzugehen ist, interessierte auch die Besucherinnen und Besucher des Bürgerdialogs im Esslinger Neckar Forum. So wollte eine Frau von Scholz wissen, wie er zu einem möglichen Verbotsverfahren gegen die Partei stehe. Für viele AfD-Gegner gilt ein Verbot als die große Hoffnung, um den Vormarsch der Partei, die vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft wird, zu stoppen. Doch Bundeskanzler Olaf Scholz nahm dem Thema rund um ein Verbotsverfahren etwas Wind aus den Segeln und erinnerte an eine ähnliche Situation mit der NPD. Damals sei man zweimal beim Versuch gescheitert, die rechtsextreme Partei zu verbieten.

2003 wurde der Verbotsantrag aus verfahrensrechtlichen Gründen zurückgewiesen, während das Bundesverfassungsgericht die NPD 2017 als zu unbedeutend einschätzte. Allerdings gab es andere Möglichkeiten, um die Partei kleinzuhalten. So entschied das Bundesverfassungsgericht im Januar 2024 zum Beispiel, dass die Partei, die 2023 in Die Heimat umbenannt wurde, für sechs Jahre von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen wird.

Olaf Scholz (SPD) glaubt nicht an ein schnelles Verbot der Partei von Alice Weidel (AfD). (Fotomontage) © picture alliance/dpa | Andreas Arnold|Kay Nietfeld

Olaf Scholz will gegen die AfD nicht nur schnell aus der „Hüfte schießen“

Ein Szenario, das in ferner Zukunft auch der AfD blühen könnte. Scholz verweist jedenfalls bezüglich des Umgangs mit der sogenannten Alternative für Deutschland zunächst auf die zuständigen Behörden und vor allem auf den Verfassungsschutz. Es sei ein Prozess, der laut Scholz mehrere Jahre dauern werde und nachhaltig „sitzen“ müsse. Da sollte man nicht einfach nur „aus der Hüfte schießen“.

Zuletzt hatte sich der Bundestag Ende Januar mit einem möglichen AfD-Verbotsverfahren befasst. Es kam zu einer hitzigen Debatte, wonach das Plenum die Anträge an den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat zur Aussprache überwies. Marco Wanderwitz (CDU/CSU), der Initiator des fraktionsübergreifenden Gruppenantrags, sagte zu Beginn der Debatte, er sei überzeugt davon, „dass die AfD keine Partei ist, die mal eben ein bisschen rechts ist“. Dann richtete er das Wort in Richtung der AfD-Abgeordneten: „Sie sind Feinde unserer Demokratie, Sie sind Menschenfeinde.“ Wanderwitz‘ Ziel: Der CDU-Politiker, der übrigens auch gegen das Merz-Gesetz zur Verschärfung der Migrationspolitik stimmte, will ein AfD-Verbotsverfahren in Karlsruhe in Gang setzen.

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