Schwarzbauten in Bayern müssen abgerissen werden - sonst drohen Bauherr 720.000 Euro Strafe
Die Schwarzbauten in Wolfratshausen müssen bis 2026 abgerissen werden. Geschieht das nicht, hat das Landratsamt ein saftiges Zwangsgeld festgesetzt.
Wolfratshausen – Finden Vater und Tochter, Bauherr beziehungsweise Eigentümerin der Schwarzbauten in Weidach, nicht doch noch ein Schlupfloch, müssen sie zeitnah den Abbruch der drei Einfamilienhäuser am Isarspitz 24, 24a und 25 in die Wege leiten. Wie berichtet hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) die Anträge des Duos auf Zulassung der Berufung gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts (VG) München abgewiesen. In letzter Instanz, „unanfechtbar und rechtskräftig“.
Wenn Schwarzbauten nicht abgerissen werden: Kreisbehörde setzt drastisches Zwangsgeld fest
Das VG hatte im Juni 2024 die Beseitigungsanordnungen des Landratsamts für rechtmäßig erklärt. Somit tickt laut Landratsamtssprecherin Sabine Schmid nun die Uhr: „Der Beschluss des VGH wurde am 30. April 2025 der Eigentümerin zugestellt. Ab da ist das Urteil rechtskräftig und ab da beginnt die Frist von zwölf Monaten für den Abbruch der Häuser zu laufen.“ Doch was passiert, wenn sie am 1. Mai 2026 noch stehen?
„Es gibt für jedes der drei mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücke eine Beseitigungsanordnung, also insgesamt drei“, erläutert Schmid. Zu Details der Bescheide, die dem Bauherrn Anfang 2023 zugestellt worden sind, äußert sich das Landratsamt nicht. Doch die Anordnungen liegen unserer Redaktion vor. Darin ist ein Zwangsgeld festgeschrieben – für den Fall, dass der Bauherr der Abrissverpflichtung nicht nachkommt: für jedes der drei Einfamilienhäuser 200.000 Euro, für jede Garage 20.000 Euro, für jede Terrasse 10.000 Euro und für die jeweiligen Zufahrten auf den Grundstücken 10.000 Euro. Dazu jeweils 3000 Euro für „Einfriedungen“. Summa summarum beläuft sich das Zwangsgeld auf gut 720.000 Euro.
Trotz angeordnetem Baustopp wurden Arbeiten fortgeführt
Ausführlich erläutert die Kreisbehörde die Gründe für die Abrissverfügungen. So sei „im Rahmen mehrerer Baukontrollen“ im Juni 2017 festgestellt worden, dass die Gebäude „planabweichend ausgeführt worden sind“. Mündlich und schriftlich sei der heute 65-jährige Bauherr zur Einstellung der Arbeiten aufgefordert worden. Aber: „Bei einer Baukontrolle am 27. Juni 2017 wurde festgestellt, dass die Baueinstellung nicht eingehalten und die Bauarbeiten weiter fortgeführt wurden.“
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Im Juni 2021 bestätigte das VG München die Rechtsauffassung des Landratsamts: Die Häuser am Isarspitz 24, 24a und 25 sind Schwarzbauten. Der VGH kam im Mai 2022 zu dem Schluss, dass der Bauherr „ein anderes als das genehmigte Bauvorhaben ausgeführt hat“. In den Abrissanordnungen ist zu lesen: „Rechtmäßige Zustände können nur durch die vollständige Beseitigung (...) der Anlagen hergestellt werden, da eine nachträgliche Genehmigung wegen entgegenstehender öffentlich-rechtlicher Vorschriften nicht in Betracht kommt (...).“
Geretsrieder muss „erhebliche finanzielle Verluste hinnehmen“
Nach Auflistung der zahlreichen Abweichungen von der Baugenehmigung bilanziert die Untere Bauaufsichtsbehörde am Landratsamt: Die Abrissanordnung sei „geeignet und erforderlich, um den widerrechtlichen Zustand zu beenden und um einen Bezugsfall für vergleichbare Fälle zu vermeiden“.
Jeder Bauherr hat die Möglichkeit, seine Investitionen dadurch zu sichern, dass er sich eine Baugenehmigung erteilen lässt und sich bei der Bauausführung daran hält.
Eine „unangemessene Härte“ stellt der Abbruch nach Meinung des Landratsamts nicht dar. Sondern: „Den Bauherrn treffen letztlich genau die Vermögensnachteile, mit denen er rechnen musste, als er das Vorhaben ohne vorherige baurechtliche Genehmigung und trotz vorangegangener Baueinstellung ausführte.“ Der Geretsrieder müsse „erhebliche finanzielle Verluste“ hinnehmen. Er dürfe „nicht besser gestellt werden“ als ein Bauherr, „der für sein Vorhaben ordnungsgemäß einen Bauantrag gestellt oder sich (...) vor Errichtung über die einzuhaltenden (...) Vorschriften vergewissert hat“.
Jeder Bauherr, so das Landratsamt, „hat die Möglichkeit, seine Investitionen dadurch zu sichern, dass er sich eine Baugenehmigung erteilen lässt und sich bei der Bauausführung daran hält“. Der Geretsrieder hat gegenüber unserer Zeitung angegeben, rund 2,5 Millionen Euro in den Bau der drei Häuser investiert zu haben.
Angeblicher Neubau an der Stelle ist eine Zeitungs-Ente
Die Behörde betont, dass man sich die Ultima Ratio nicht leicht gemacht habe. Nicht zuletzt mit Blick auf die Mieter – eins von drei Häusern steht inzwischen leer. Aber: „Das Landratsamt hat sich auch zu keinem Zeitpunkt mit dem Bestand der zu beseitigenden Anlagen abgefunden.“ Es habe „vielmehr ab Kenntnisnahme der planabweichenden Bauausführung konsequent und in angemessener Weise bauaufsichtlich reagiert (...)“. Noch ein Wort zu den rund 720.000 Euro Zwangsgeld: „Im Hinblick auf die Bedeutung der Angelegenheit für das öffentliche Interesse (...) ist die Höhe (...) angemessen.“
Übrigens: Die von der Bild-Zeitung kolportierte Nachricht, dass nach dem Abriss der drei Häuser an derselben Stelle am Isarspitz Neubauten entstehen, ist laut Landratsamt eine klassische Zeitungsente. Neudeutsch Fake News genannt. (cce)