Union und SPD wollen einen Investitionsschub samt Sondervermögen. Und zwar schnell. Das Ende der Schuldenbremse könnte in weniger als drei Wochen kommen.
Mehr Geld für Bundeswehr und Wirtschaft, ein Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro für die Infrastruktur. Bald-Kanzler Friedrich Merz (CDU) drückt knapp zwei Wochen nach der Bundestagswahl aufs Tempo. Damit der Milliarden-Turbo realisierbar ist, braucht es eine Änderung des Grundgesetzes.
Obwohl Merz im Wahlkampf gebetsmühlenartig versichert hatte, an der Schuldenbremse festzuhalten, will er sie nun aufweichen. Und das könnte schneller gehen als gedacht, wie ein internes Papier zeigt.
Merz-Plan zum Sondervermögen: Schuldenbremse könnte noch im März fallen
In Berlin kursiert derzeit ein Zeitplan, der unserer Redaktion vorliegt. Demnach könnte die Grundgesetzänderung schon Mitte/Ende März beschlossen werden. Hintergrund: Für eine Reform der Schuldenbremse braucht Merz eine Zweidrittelmehrheit. Union und SPD wollen diese noch mit den alten Mehrheiten im Bundestag erreichen.
Am 10. März (Montag) soll laut dem Papier die Fraktionsinitiative der Union eingebracht und dann an den Haushaltsausschuss übermittelt werden. Bevor ein Gesetz im Bundestag behandelt wird, landet es immer zunächst zur Beratung in den entsprechenden Fachausschüssen. Der Haushaltsausschuss ist in diesem Fall zuständig. Vorsitzender ist der CDU-Politiker und Ex-Kanzleramtschef Helge Braun. Kurioses Detail am Rande: Braun trat bei der Bundestagswahl 2025 gar nicht mehr an, muss aber jetzt – wie hunderte andere ausgeschiedene Abgeordnete – noch einmal entscheiden.
Nach einem ersten „Vorratsbeschluss“ im Haushaltsausschuss könnte zeitnah die 1. Lesung im Bundestag stattfinden. Angedacht ist hier der 13. März (Donnerstag). Einen Tag später soll der Haushaltsausschuss dann seine Beschlussempfehlung vorlegen, um die für die Abstimmung entscheidende 2. und 3. Lesung zu ermöglichen. Sie könnte laut dem Papier am 18. März (Dienstag) durchgeführt werden. Die Abgeordneten hätten also nur eine Woche Bedenkzeit. Das ist unüblich bei derart wegweisenden Gesetzen: Merz’ Sondervermögen im Eiltempo.
Schuldenbremse und Sondervermögen im Eiltempo: Wegen zu starkem AfD-Ergebnis?
Nach dem Bundestag muss noch der Bundesrat zustimmen. Für 21. März (Freitag) ist ohnehin eine Sitzung der Länderkammer anberaumt. Damit die Grundgesetzänderungen in Kraft treten können, ist auch dort eine Zweidrittelmehrheit nötig.
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Wiederum nur vier Tage später, am 25. März (Dienstag), kommt der neue Bundestag erstmals mit den aktuellen Mehrheiten nach der Bundestagswahl zusammen. Das wurde im sogenannten Vorältestenrat des Parlaments vereinbart. Im neuen Parlament ist nun die AfD zweitstärkste Kraft und hätte gemeinsam mit der Linken als kleinste Fraktion eine sogenannte Sperrminorität. Gegen die Stimmen beider Fraktionen könnte das Grundgesetz dann nicht mehr geändert werden.
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Reform der Schuldenbremse: Union und SPD auf Stimmen von FDP und Grünen angewiesen
Auch ohne Sperrminorität wird es womöglich schwierig für Union und SPD. Beide voraussichtlich künftigen Regierungspartner müssen auf FDP und Grüne zugehen. Die Grünen sprachen bereits von einem „gewissen Maß an Skrupellosigkeit, dass Merz sich eine Woche nach der Wahl hinstellt und exakt das Gegenteil von dem tut, was er den Wählern noch vor der Wahl erzählt hat“, so Fraktionschefin Katharina Dröge.
Die Grünen sind aber durchaus offen für eine Zustimmung, wie uns NRW-Parteichef Tim Achtermeyer sagte. „Wir Grüne reden uns seit Monaten den Mund fusselig, dass es Zukunftsinvestition und eine Reform der Schuldenbremse braucht.“ Die FDP will die Schuldenbremse eigentlich beibehalten. „Schulden für alles Mögliche“, so Fraktionschef Christian Dürr, seien „verantwortungslos“. Viel Zeit, die Kritiker zu überzeugen, bleibt nicht.