Schlag auf Schlag geht es mit den Bebauungsplan-Verfahren, die Weilheims Altstadt lebendig halten und Ladennutzungen fördern sollen. Dabei stellen sich aber auch ein paar Fragen, die nicht leicht zu beantworten sind.
Weilheim – Das Stadtbauamt und der Stadtrat von Weilheim meinen es ernst mit ihrem Vorhaben, mittels Bauleitplanung die Gastronomie- und Ladennutzungen in der Altstadt „zu stärken und zu schützen“ – so wie es das 2018 beschlossene Einzelhandelskonzept vorsieht. Zug um Zug werden für Quartiere innerhalb des Stadtmauerrings, die noch ohne solche sind, Bebauungspläne aufgestellt. Und schon bestehende Bebauungspläne in diesem Bereich werden entsprechend geändert.
Der Anfang wurde mit dem „Gebiet zwischen Admiral-Hipper-Straße und Hofstraße“ gemacht, für das der Stadtrat den nagelneuen Bebauungsplan im vergangenen Juni als Satzung beschlossen hat (wir berichteten). Der bringt für Hauseigentümer durchaus einige Einschränkungen. So sind dort in Erdgeschossbereichen künftig weder Wohnungen noch Maklerbüros (wie Immobilien-, Finanz- oder Versicherungsmakler) oder etwa Fitnessstudios zugelassen. Auf diese Weise wolle man „den bislang vorhandenen Geschäftscharakter und Flanierbereich erhalten“, wie es hieß, und die Altstadt „lebendig und attraktiv halten“. Gänzlich ausgeschlossen sind – aus Gründen des Jugendschutzes – Wettannahmestellen und „Einzelhandelsbetriebe der Erotikbranche“.
Noch vor der Sommerpause haben die Ratsgremien nun auf den Weg gebracht, dass für sechs weitere Bereiche der Altstadt solche Regelungen erlassen werden. Der Bauausschuss beschloss, die bereits bestehenden Bebauungspläne für „Marienplatz / Kirchplatz / Ledererstraße / Kistlergasse“ sowie die Quartiere „Altstadt IV“ (zwischen Hof- und Pöltnerstraße) und „Altstadt Ia“ (zwischen Marienplatz und Mittlerem Graben; zu diesem Plan gibt es zudem ein Erweiterungsgebiet) demgemäß zu überarbeiten.
Außerdem hat der Stadtrat mit großer Mehrheit beschlossen, zwei neue Bebauungspläne aufzustellen: einen für den „Bereich zwischen Pöltnerstraße, Ledererstraße und Unterer Graben“ sowie einen für den „Bereich zwischen Schmiedstraße, Kreuzgasse und Unterer Graben“. Lediglich drei Ratsmitglieder, alle aus Reihen der CSU/FDP-Fraktion, stimmten gegen diese Neuaufstellungen.
An manchen Stellen dieser Quartiere bestehen freilich schon Wohnnutzungen in Erdgeschossen. Diese werden „ausdrücklich ausgenommen“, erläuterte das Stadtbauamt im Bauausschuss. In dessen Sitzung tauchten noch einige weitere Fragen auf. „Wie sollen wir umgehen mit dem Herzog-Albrecht-Platz?“, warf Stefan Kirchmayer seitens der Bauverwaltung in die Runde: „Das ist nicht 1a-Lage, aber doch Altstadt. Soll man da eventuell auch Maklerbüros in Erdgeschossen zulassen?“.
„Lieber eine Kanzlei als einen Leerstand“
Grundsätzlich müsse man zu den Einschränkungen bezüglich Maklern und ähnlichen Nutzungen explizit „den Gewerbeverband und die Handelskammer befragen“, forderte CSU-Sprecherin Marion Lunz-Schmieder. Und sie fügte hinzu: „Im Zweifel haben wir lieber eine Rechtsanwaltskanzlei oder ähnliches als einen Leerstand.“
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SPD-Vertreter Horst Martin warb indes dafür, für alle Bereiche „erst mal mit gleichlautenden Entwürfen ins Rennen zu gehen – dann sehen wir schon, was an Einwendungen kommt“. So haben es die Ratsgremien denn auch mehrheitlich beschlossen. Wobei Bürgermeister Markus Loth (BfW) ankündigte, „in B- und C-Lagen“ werde es „Abmilderungen“ geben.