Steueränderungsgesetz: Was das neue Paket für Ihr Geld bedeutet

Am Donnerstag entscheidet der Bundestag abschließend über das Steueränderungsgesetz. Politisch gilt die Reform-Vorlage als sehr wahrscheinlich mehrheitsfähig – ein Scheitern wäre überraschend. Für viele Haushalte könnte sich dadurch etwas an den täglichen Ausgaben verändern. Ob und wie stark Verbraucherinnen und Verbraucher dies im Alltag merken, hängt jedoch von mehreren Faktoren ab.

Mehrwertsteuer auf Gastronomie: Entlastung mit Fragezeichen

Ab Januar 2026 soll die Umsatzsteuer auf Speisen in Restaurants von 19 auf sieben Prozent sinken – dauerhaft. Die Regierung will damit eine Branche stützen, die unter hohen Kosten (Personal, Energie, Lebensmittel) leidet.

Die Steuerentlastung muss jedoch nicht an die Gäste weitergegeben werden. Unternehmer sollen frei entscheiden, ob sie Preise senken oder die Mittel in Investitionen – etwa Digitalisierung oder Modernisierung – stecken.

Wenn also ein Mittagstisch bei Italiener nebenan heute 12 Euro kostet und das Restaurant die Steuerersparnis vollständig weitergeben würde, könnte der Preis rechnerisch um rund 1,20 Euro sinken. Realistisch ist jedoch, dass viele Betriebe die Steuerersparnis nur teilweise weitergeben, weil sie ihre Margen stabilisieren oder höhere Kosten abfedern müssen. 

Für Verbraucher heißt das:

  • Preisrückgang möglich, aber nicht garantiert.
  • In Regionen mit intensiver Konkurrenz (Innenstädte, touristische Zentren) ist eine Weitergabe wahrscheinlicher als auf dem Land.

Ökonomisch betrachtet wirkt die Maßnahme daher wie eine branchenbezogene Entlastung, deren Konsumwirkung bei den Haushalten begrenzt bleibt.

Erhöhung der Pendlerpauschale: Direkte Entlastung für Berufspendler

Die Pauschale soll künftig ab dem ersten Kilometer einheitlich 38 Cent betragen. Bislang galt dieser Satz erst ab Kilometer 21. Die ersten 20 Kilometer wurden mit 30 Cent angesetzt.

In der Praxis bedeutet das: Die Pendlerpauschale senkt das zu versteuernde Einkommen – sie ist keine Auszahlung, sondern eine Steuerreduktion. Die Entlastung hängt daher vom persönlichen Steuersatz ab.

Die Pauschale sorgt also dafür, dass das Finanzamt so tut, als hätte man weniger Einkommen – und dadurch zahlt man weniger Steuern. Wer weiter zur Arbeit fährt, kann bei Einführung des Gesetzes mehr Kosten von der Steuer absetzen – und hat am Ende des Jahres etwas mehr Netto übrig.

Angenommen, man fährt täglich 15 Kilometer zur Arbeit (30 km Hin- und Rückweg): 

  • Bisher galt: 20 Arbeitstage x 15 km x 0,30 Euro = 90 Euro monatliche Werbungskosten
  • Mit der Änderung würde gelten: 20 Arbeitstage x 15 km x 0,38 Euro = 114 Euro monatliche Werbungskosten

Die Differenz von 24 Euro senkt das steuerpflichtige Einkommen. Bei einem Steuersatz von 30 Prozent (Annahme für mittlere Einkommen in Deutschland) entspricht das einer tatsächlichen Entlastung von rund 7 Euro pro Monat, also etwa 84 Euro im Jahr.

Bei längeren Strecken steigt der Effekt entsprechend: Für starke Pendlerhaushalte kann die Änderung einen dreistelligen Jahresbetrag ausmachen.

Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale: Unterstützung für gemeinnütziges Engagement

Mit dem Steueränderungsgesetz soll die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale ebenfalls angehoben werden. Das sind steuerliche Freibeträge für Menschen, die in Vereinen, Kirchen, Rettungsdiensten oder anderen gemeinnützigen Organisationen tätig sind.

Die geplante Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale bedeutet, dass künftig höhere Beträge steuerfrei gezahlt werden können als heute. Bereits jetzt bleiben Vergütungen bis 3000 Euro (Übungsleiter) bzw. 840 Euro (Ehrenamt) vollständig steuerfrei.

Viele Trainer, Betreuer oder Vorstandsmitglieder erhalten jedoch höhere Aufwandsentschädigungen, die bislang zumindest teilweise versteuert werden müssen. Mit der Reform würde ein größerer Teil dieser Zahlungen steuerfrei gestellt – in manchen Fällen sogar die gesamte Vergütung.

Für Vereine und Ehrenamtliche hätte das spürbare praktische Vorteile: Organisationen könnten Engagierte etwas besser entschädigen, ohne dass sofort steuerliche Pflichten entstehen, und Ehrenamtliche würden mehr von ihrer Aufwandsentschädigung behalten. Gleichzeitig sinkt der bürokratische Aufwand, weil weniger Kleinbeträge steuerlich erfasst werden müssen. Insgesamt würde das Ehrenamt finanziell attraktiver und einfacher.

Steueränderungsgesetz: Viele kleine Entlastungen – teils spürbar, teils indirekt

Das Steueränderungsgesetz enthält ein Bündel von Maßnahmen, die unterschiedliche Gruppen erreichen:

  • Gastronomiekunden profitieren möglicherweise von sinkenden Preisen, sicher ist das aber nicht – der Effekt hängt vom Marktumfeld ab.
  • Pendler werden entlastet, vor allem jene mit längeren Wegen.
  • Ehrenamtliche können mit mehr Netto rechnen und erhalten einen stärkeren finanziellen Anreiz für ihr Engagement.

In Summe handelt es sich also um gezielte, aber moderate Entlastungen, die für einzelne Haushalte spürbar sein können, jedoch keine breite steuerpolitische Trendwende markieren. Für viele Menschen wird der Effekt daher eher im zweistelligen oder niedrigen dreistelligen Eurobereich pro Jahr liegen.