Steuerklassen 3 und 5 vor dem Aus: Was das für Sie bedeutet

  1. Startseite
  2. Wirtschaft

KommentareDrucken

Für Eheleute hat die Ampel-Regierung eine wichtige Änderung bei den Steuerklassen auf den Weg gebracht. (Symbolbild) © DC_2/Shotshop/Imago

Der Finanzminister hat in dieser Woche eine weitreichende Änderung der Steuerklassen auf den Weg gebracht. Für Eheleute bedeutet das eine Anpassung des Ehegattensplittings.

Berlin – Die Bundesregierung hat sich auf einen Haushaltsentwurf für 2025 geeinigt, der unter anderem auch Steuerentlastungen für alle Bürgerinnen und Bürger beinhaltet. Direkt nach der Haushaltseinigung hat Finanzminister Christian Lindner (FDP) diese nun auf den Weg gebracht. Sein Ministerium verschickte am Mittwoch (10. Juli) den Entwurf für ein zweites Jahressteuergesetz 2024 an die anderen Ministerien. Unter anderem wird der Einkommensteuertarif für 2025 und 2026 in zwei Schritten angepasst, um die Inflation auszugleichen. Der FDP-Chef hatte die Entlastungen einschließlich weiterer Änderungen auf rund 23 Milliarden Euro beziffert.

Steuerklassen 3 und 5 werden abgeschafft: Das bedeuten die Pläne

Neben der Anhebung der Grundfreibeträge und der Erhöhung des Kindergelds haben sich die Ampel-Spitzen auch auf die lange angekündigte Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 geeinigt. Stattdessen sollen Eheleute in Zukunft beide nach Steuerklasse 4 besteuert werden. Die Lohnsteuerbelastung solle damit gerechter auf die Eheleute und Lebenspartner verteilt werden, heißt es in dem Entwurf.

Bisher haben Ehepaare die Wahl zwischen den Modellen aus verschiedenen Steuerklassenkombinationen:

  • Bei der Kombination der Steuerklassen III und V ist ein Ehepartner in der Steuerklasse III, der andere in Steuerklasse V. Bei letzterem wird dabei kein Grundfreibetrag angerechnet, sodass der volle Lohn besteuert wird. Für die Steuerklasse III gibt es dagegen den doppelten Grundfreibetrag. Der, der mehr verdient, ist dann in Steuerklasse III und zahlt sehr wenige Steuern, der mit geringerem Einkommen zahlt quasi alle Steuern des Paares.
  • Wenn beide Ehepartner in Steuerklasse IV sind, gilt für beide der einfache Grundfreibetrag. Beide zahlen ungefähr gleich viele Steuern nach der Gehaltsabrechnung.
  • Beim Faktorverfahren der Steuerklasse IV wird die Lohnsteuer nach dem Modell der Steuerklasse IV berechnet. Der Unterschied ergibt sich jedoch bei der Einkommenssteuer. Aus den unterschiedlich hohen Einkommen und der unterschiedlichen Steuerlast ergibt sich dabei ein Faktor, um den die Lohnsteuer jeweils bereinigt wird.

Beispiel: So verändert sich das Einkommen von Ehepaaren in Steuerklasse 4

Die Überführung der beiden Steuerklassen 3 und 5 in die Steuerklasse 4 kommt aber keiner Steuererhöhung gleich. Eheleute zahlen unterm Strich genauso viele Steuern, wie zuvor. Verändert wird aber, wann das Paar die Steuerentlastung spürt: erst nach Abgabe der Steuererklärung oder schon bei jeder Gehaltsabrechnung. Um das nachzuvollziehen, hier ein Beispiel:

Geht man davon aus, dass sich bei der gemeinsamen Steuererklärung aus dem Jahresbruttolohn eines Beispielpaares von 70.000 Euro nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen ein zu versteuerndes Einkommen von 53.000 Euro ergibt, dann beläuft sich die dafür fällige Einkommensteuer auf 6.928 Euro. Und diese 6.928 Euro gelten unabhängig von der gewählten Steuerklassen-Kombination:

Mit der Steuerklassen-Kombination 3 und 5 hat das Ehepaar über das Jahr verteilt 6.022 Euro Lohnsteuer bezahlt. Es muss somit eine Steuernachzahlung von 906 Euro leisten (6.022 + 906 = 6.928)

Mit der Steuerklassen-Kombination 4 ohne Faktor hat das Ehepaar über das Jahr verteilt 7.985 Euro Lohnsteuer bezahlt. Es erhält somit eine Steuerrückerstattung von 1.057 Euro (7.985 - 1.057 = 6.928).

Das Ehegattensplitting, wie es heute existiert, führt laut der Hans-Böckler-Stiftung dazu, dass sich für viele Frauen die Erwerbstätigkeit gar nicht erst lohne. Denn es sind oft Frauen, die weniger verdienen als ihr Ehemann. Die Bundesregierung erhofft sich also durch die Abschaffung des Splittings einen höheren Arbeitsanreiz, insbesondere für Frauen. Eine Studie des Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung zeigt, dass mit einer Abschaffung des Ehegattensplittings nicht erheblich mehr Steuereinnahmen erfolgen und sich die Erwerbsbeteiligung von Ehefrauen um rund 2,4 Prozent erhöhen würde.

Außerdem benachteiligt das Splitting Frauen über ein gesamtes Leben: Im Falle einer Trennung stehen diese häufiger vor finanziellen Herausforderungen, da sie weniger Gelegenheit hatten, ein Polster aufzubauen. Auch auf die Rente hat das erhebliche Auswirkungen. Frauen sind deutlich häufiger von Altersarmut betroffen als Männer, da sie im Schnitt weniger verdienen und damit später Anspruch auf weniger Rente haben.

Auch interessant

Kommentare