Dummy "wirbelt durch Fahrzeug": ADAC warnt eindringlich vor zwei Kindersitzen

Der ADAC hat zwei Modelle von Kindersitzen als riskant bewertet. Bei Frontalzusammenstößen in den Tests lösten sich die Sitzschalen der rückwärtsgerichteten Sitze von ihren Unterkonstruktionen. Dies erhöhte das Verletzungsrisiko für Kinder erheblich. Beim Test "wirbelt der Dummy mitsamt der Sitzschale durch das Fahrzeug", heißt es in einer Mitteilung.

Obwohl diese Modelle für Kinder mit einer Körpergröße von 40 bis 150 Zentimetern geeignet sind und online erhältlich sind, rät der ADAC dringend von einem Kauf ab. Beim Test im letzten Jahr fiel ein italienischer Hersteller durch.

Gefahr für Kinder: Zwei mitwachsende Kindersitze sind nicht sicher

Die Crashtests des ADAC entsprechen den Euro NCAP Standards und sind dadurch wesentlich anspruchsvoller als die gesetzlich vorgeschriebenen Kindersitztests gemäß der Kindersitz-Norm UN Reg. 129. Während der Tests wurde ein elf Kilogramm schwerer Dummy rückwärtsgerichtet in einen Chipolino Olympus i-Size platziert, dessen Sitzschale sich trotz der Befestigung mit vier Schrauben löste und nach vorn geschleudert wurde.

Ähnlich besorgniserregende Ergebnisse zeigten sich beim Reecle 360 (ZA10 i-Size) Modell. Bei einem Frontalcrashversuch mit einem 15-Kilogramm-Dummy löste sich der Sitz vom Drehteller und wirbelte durch das Fahrzeug. Zwar blieb er oben über den Top-Tether-Gurt verbunden, jedoch bestand auch hier eine hohe Verletzungsgefahr für das Kind, wenn es gegen die Fahrzeugtür oder den Vordersitz prallt.

Beide Hersteller wurden über die Mängel informiert und haben bislang nicht mit einem Statement reagiert.

Die durchgefallenen Kindersitze
Die durchgefallenen Kindersitze (Fotomontage) ©ADAC/Test und Technik

Keine Erstattung trotz Mängel

Beide Modelle erfüllen jedoch die gesetzlichen Mindestanforderungen. Deshalb ist eine Erstattung ausgeschlossen. Eltern könnten höchstens einen Sachmängelhaftungsanspruch geltend machen, wenn sie den Sitz innerhalb der letzten zwei Jahre gekauft hätten. Dies müsse im Einzelfall geprüft werden. 

Diese Regeln gelten für Kindersitze

  • Kindersitzpflicht: Kinder unter zwölf Jahren müssen grundsätzlich mit einem Kindersitz gesichert werden. Eine Ausnahme gilt nur, wenn sie bereits mindestens 150 Zentimeter groß sind.
  • Körpergröße entscheidend: Auch bei älteren Kindern bleibt die Körpergröße ausschlaggebend. Erst ab 1,50 Meter darf ein Kind ohne Sitzhilfe im Auto mitfahren.
  • Normvorgaben beim Neukauf: Seit September 2024 dürfen Händler nur noch Kindersitze nach UN ECE Reg. 129 verkaufen. Ältere Modelle mit den Normen 44/03 und 44/04 dürfen weiterhin verwendet werden.
  • Bußgelder bei Verstößen: Wer Kinder ohne Kindersitz transportiert, muss mit mindestens 30 Euro Strafe rechnen. Bei fehlender Sicherung drohen bis zu 60 Euro und ein Punkt in Flensburg.
  • Sitzerhöhungen mit Rückenteil: Auch nach Ende der Pflicht bieten Sitzerhöhungen mit Gurthalterungen mehr Sicherheit. Der Gurt muss korrekt über Schulter und Oberschenkel verlaufen, dicke Kleidung sollte vermieden werden.