GDL ruft zu neuem Streik auf – Bahn-Eilantrag könnte ihn noch stoppen
Bahn-Streik: Notfahrplan gilt am Mittwoch auch bei Streikabsage
Am Mittwoch beginnt ein neuer Bahnstreik der GDL. Bis Freitag bestreiken die Lokführer weite Teile des Bahnverkehrs in Deutschland. Pendler müssen sich auf Verspätungen und Ausfälle gefasst machen.
- GDL ruft zu neuem Streik auf – Bahn-Eilantrag könnte Streik noch stoppen
- Konkurrenz der Deutschen Bahn trotz Streiks auf der Schiene unterwegs
- Notfahrplan gilt am Mittwoch auch bei Streikabsage
Update vom 9. Januar, 16.12 Uhr: Selbst wenn der geplante Lokführerstreik der Gewerkschaft GDL gerichtlich gekippt wird, müssen sich Fahrgäste der Deutschen Bahn (DB) am Mittwoch auf weitreichende Einschränkungen im Fern- und Regionalverkehr einstellen. „Die DB hat sich auf den drohenden GDL-Streik vorbereitet und plant den Einsatz von Mitarbeitenden und Fahrzeugen entlang eines Notfahrplans“, teilte das Unternehmen am Dienstag mit.
Dieser eingeschränkte Fahrplan sei bereits in allen Auskunftsmedien eingepflegt. „Er gilt am Mittwoch auch für den Fall, dass der Streik nicht stattfindet.“ Erst am Donnerstag wäre dann wieder mit dem gewohnten Bahnverkehr auf der Schiene zu rechnen.
Erstmeldung vom 9. Januar: Am heutigen Mittwoch setzt die Lokführergewerkschaft GDL ihren Arbeitskampf fort. Dazu hatte sie alle GDL-Mitglieder bei der Deutschen Bahn AG, Transdev und City Bahn Chemnitz aufgerufen, vom 10. Januar, 2:00 Uhr, bis zum 12. Januar, 18:00 Uhr, die Arbeit niederzulegen. Bei der DB Cargo, also im Güterverkehr, begann der Bahnstreik bereits am 9. Januar um 18:00 Uhr.
Welche Züge fahren trotz GDL-Streik?
Der Bahnstreik der Lokführer soll die Bahn in der zweiten Wochenhälfte möglichst ausbremsen. Die Konkurrenz aber schläft nicht. Im Südwesten fahren zum Beispiel Go-Ahead BW und der Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH (SWEG). Kürzere Verbindungen der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG), der Mannheimer Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (RNV) und des Anbieters Agilis werden größtenteils betrieben. Das teilte die Nachrichtenagentur dpa mit.
„Da der Streik ausschließlich die Züge der Deutschen Bahn betrifft, können Sie voraussichtlich die Züge anderer Verkehrsunternehmen nutzen“, teilte die Bahn mit. Die Empfehlung des Konzerns: „Bitte beziehen Sie auch Bus- und Expressbusverbindungen mit ein, um Ihr Fahrtziel zu erreichen oder Verbindungen von nahe gelegenen anderen Bahnhöfen nutzen zu können.“
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Nach Urabstimmung des GDL: Maximal fünf Tage lang ist Bahnstreik möglich
Seit der Urabstimmung der GDL im Dezember ist es der Gewerkschaft theoretisch möglich, unbefristete Bahnstreiks anzusetzen. Davon werde sie jedoch absehen, hatte der GDL-Vorsitzende Claus Weselsky versichert. Die Gewerkschaft sei sich ihrer „Verantwortung bewusst“. Sie hätten noch nie unbefristete Streiks in die Wege geleitet, sagte Weselsky im Deutschlandfunk. Auch in der aktuellen Runde könne er das ausschließen.
Zu den Forderungen der GDL gehören unter anderem die Absenkung der Wochenarbeitszeit von 38 auf 35 Stunden bei gleichbleibender Bezahlung sowie eine Inflationsausgleichszahlung. Die Bahn hatte hierzu ein Gegenangebot gemacht, das auf den bereits vorhandenen Wahlmodellen des Staatskonzerns beruhte. Die GDL fand dies inakzeptabel, da hier ein Absenken des Gehalts bei einer Arbeitszeitverkürzung möglich gewesen wäre.
Lokführerstreik ab Mittwoch: Gericht erlaubt Bahnstreik
Zuletzt hatte die Bahn versucht, mittels einer einstweiligen Verfügung den Lokführerstreik zu verhindern. Der Konzern hatte den Streik für unverhältnismäßig empfunden, nachdem er mit einem neuen Angebot auf die GDL-Forderung nach weniger Wochenarbeitszeit reagiert hatte. Am Montagabend war dieser Versuch vor dem Arbeitsgericht Frankfurt gescheitert.
Die Entscheidung in zweiter Instanz steht noch aus.
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