Bußgeld droht: Urlauber-Land erlässt neue Regel im Flugzeug

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Neue Regelung für Flugreisende in ein beliebtes Urlauber-Land. Es wird strenger kontrolliert. Bei Verstößen drohen saftige Geldstrafen.

Istanbul – Der Sommerurlaub steht für viele Reisende kurz bevor. Doch in fremden Ländern gibt es oft unbekannte Vorschriften, die teuer werden können. Die Türkei hat nun eine neue Regelung eingeführt, die alle Flugreisenden betrifft.

Wer bereits geflogen ist, kennt die Anweisung: Nach der Landung bleibt man angeschnallt, bis das Flugzeug seine endgültige Position erreicht hat. Dennoch halten sich nicht alle daran, was nun kostspielig werden kann. In der Türkei müssen Passagiere, die sich nach der Landung zu früh abschnallen und in den Gang stellen, mit Geldstrafen rechnen.

Urlauber-Land greift mit neuer Regel im Flugzeug durch

Diese Regelung ist Teil einer neuen Verordnung der türkischen Generaldirektion für die Zivilluftfahrt, die Anfang Mai veröffentlicht wurde und nun gültig ist. Laut der Generaldirektion zeigen Beschwerden und Kontrollen, dass viele Passagiere diese Vorschrift ignorieren. Sie schnallen sich ab, stehen auf, betreten den Gang und öffnen Gepäckfächer, während das Flugzeug noch in Bewegung ist. Dies gefährdet die Sicherheit und den Komfort der Mitreisenden.

Urlauber, die mit dem Flugzeug in die Türkei reisen, müssen in Zukunft eine neue Regel beachten. (Collage aus Symbolbildern) © IMAGO / robertharding// IMAGO / NurPhoto

Die Verordnung verpflichtet die Fluggesellschaften, während und nach der Landung auf die Anschnallpflicht hinzuweisen. Bei Missachtung erfolgt eine Meldung an die Luftfahrtbehörde, und es droht eine Geldstrafe. Die genaue Höhe des Bußgelds wird in der Verordnung nicht genannt, jedoch berichtet der türkische Sender Halk TV, dass es etwa 60 Euro beträgt.

Urlauber aufgepasst: Auch Drängeln im Flugzeug kann bestraft werden

Eine Strafe kann auch drohen, wenn Passagiere sich nach dem Erlöschen der Anschnallzeichen in Richtung Ausgang drängeln, obwohl die Passagiere in den Sitzreihen vor ihnen noch nicht bereit sind. Deshalb sollen die Airlines konkret die Ansage machen: „Stehen Sie nicht auf und gehen Sie nicht den Gang entlang, bevor Sie an der Reihe sind, das Flugzeug zu verlassen.“ Fluggesellschaften, die diese Vorgaben nicht umsetzen, können ebenfalls verwaltungsrechtlich belangt werden.

Das Fachportal Aerotelegraph.de berichtet unter Berufung auf türkische Medien, dass Turkish Airlines bereits entsprechende Informationen an die Flugbegleiter weitergegeben hat.

Auch in anderen Ländern drohen Urlaubern Bußgelder - etwa in Italien wegen falscher Autoreifen. (rjs/dpa)

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