Keine Subventionen, keine Rente – Landwirtschaftliche Alterskasse reicht nicht
Steigende Preise für Dünger und Futtermittel belasten die deutschen Bauern. Dazu kommt die Diskussion über wegfallende Subventionen. Für Bauern ist das doppelt kritisch, denn ihre Rente hängt davon ab.
Berlin – Eine Großkundgebung Tausender Landwirte beendete die Aktionswoche der Bauernproteste am 15. Januar. Schon vor den Protesten war es den Landwirten gelungen, der Ampel-Koalition Zugeständnisse abzuringen. Zum Beispiel verzichtete sie zunächst auf die Einführung der Kfz-Steuer auf land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge. Für die Landwirte stehen Steuerentlastungen in Millionenhöhe auf dem Spiel. Besonders wichtig ist das, weil viele von ihnen privat fürs Alter vorsorgen müssen.
Basisbeitrag in der landwirtschaftlichen Alterskasse (Landwirte) | 301 Euro im Monat |
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Rentenanspruch für Landwirte, die mit 55 in Rente gehen | 730 Euro |
Durchschnittlicher Lohn von Angestellten in der Landwirtschaft | 18.500 Euro im Jahr (Destatis) |
Landwirtschaftliche Alterskasse ersetzt gesetzliche Absicherung – die wäre zu teuer
Wie es bei Selbstständigen üblich ist, sind Landwirte nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie können eine eigenständige gesetzliche Alterssicherung, die allerdings nur als eine Art Teilversicherung funktioniert, in Anspruch nehmen. Die sogenannte landwirtschaftliche Alterskasse kommt dabei in verschiedenen Modellen daher:
- Ab 65: Die normale Regelaltersrente
- Vorzeitige Altersrente ab 55 (nur für Landwirte)
- Rente ab 63 für langjährig Versicherte
- Die Rente ab 65 für langjährig Versicherte
- Rente wegen teilweiser/voller Erwerbsminderung
Laut der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) betragen die Grundbeiträge in der Basisabsicherung 301 Euro monatlich (150,50 Euro für mitarbeitende Familienangehörige). Pflichtbeiträge wie in der gesetzlichen Rentenversicherung seien gerade für kleine Landwirtschaftsbetriebe nicht machbar; diese würden von den notwendigen Kosten überfordert.
Eine Besonderheit dabei: Die Ehegatten der Unternehmer sind in der landwirtschaftlichen Alterskasse ebenfalls pflichtversichert. Für ein Ehepaar läge die Beitragssumme daher schon bei 602 Euro im Monat. Auf Anfrage zur Höhe der Auszahlungen hatte sich die SVLFG noch nicht gemeldet.
Nach 30 Beitragsjahren: 730 Euro Rentenanspruch für Landwirte
Die tatsächliche Höhe der Rente für Bauern errechnet sich im individuellen Fall grundsätzlich nach den Beiträgen, die die Landwirte im Laufe ihres Berufslebens in die Rentenkasse eingezahlt haben. Je mehr sie eingezahlt haben, umso höher ist am Ende die Rente. Sobald sie das 55. Lebensjahr überschritten haben, erhalten Landwirte und ihre Ehegatten im Dreijahresrhythmus einen Bescheid über ihre zu erwartende Regelaltersrente.
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Einer Rechnung des Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatts zufolge kommt ein 55-jähriger Landwirt nach 30 Beitragsjahren auf einen Rentenanspruch von 520 Euro. Gemeinsam hätte das Paar einen Anspruch von 1040 Euro erreicht. Falls er bis zum 67. Lebensjahr arbeitet, würde sich der Anspruch auf 730 Euro erhöhen.
Zusatzausgaben belasten Bauern – private Lösungen notwendig
Das reicht zum Leben nicht immer aus. Zahlen der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft zufolge liegen allein die Lebenshaltungskosten plus Haushaltsaufwand für eine Bauernfamilie pro Person pro Jahr bei 4.900 Euro. Im Monat sind das knapp 408 Euro – Steuern und Altenanteilszahlungen noch nicht eingeschlossen. Je nachdem, wie lange ein Bauer eingezahlt hat und wo er wohnt, kann es hier zu einer finanziellen Lücke kommen. Um diese zu schließen, müssen Bauern sich etwas einfallen lassen.
Eine private Vorsorge ist jedoch nicht immer möglich, da Bauern oftmals hohe Ausgaben für Ressourcen oder Maschinen haben. Aktuell sind zum Beispiel die Kosten für Dünger und Futtermittel deutlich erhöht. Gängigerweise ist es in der Landwirtschaft so, dass die Nachfolger der Landwirte die Rentenlücke durch private Altenteilszahlungen schließen. Falls sich kein Nachfolger findet, müssen Bauern ihr Land verpachten.
Subventionen machen Hälfte des Einkommen aus
Wie es mit den Finanzen der landwirtschaftlichen Betriebe aussieht, zeigen etwa Zahlen des Bundesinformationszentrums Landwirtschaft (BLZ). Diesen zufolge lag das Durchschnittseinkommen der Betriebe im Jahr 2021/2022 bei etwa 43.500 Euro pro Arbeitskraft. Achtung: Dabei sind Ausgaben wie neue Maschinen noch nicht mitberechnet. Außerdem lassen diese Zahlen die Familienmitglieder im Betrieb außen vor, die ebenso vom Gewinn des Hofs leben wie der Landwirt.
Das Statistische Bundesamt (Destatis) beziffert den durchschnittlichen Lohn von Angestellten in der Landwirtschaft auf lediglich 18.500 Euro pro Jahr. Landwirtschaftliche Betriebe sind enorm auf Subventionen angewiesen – laut BLZ machen diese etwa die Hälfte ihres Einkommens aus. Vor dem Hintergrund dürfte wenig überraschen, dass die Landwirte bei Einkürzungen ihrer Subventionen auf die Barrikaden gehen.