Beamte jahrelang bezahlt fürs Nichtstun: Das kostet den Steuerzahler 1,5 Millionen

Mehrere Kommunen in Rheinland-Pfalz sollen Mitarbeiter jahrelang freigestellt haben. Und zwar bei weiterlaufenden Gehältern, Zuschüssen und Zusatzleistungen. Laut Landesrechnungshof beläuft sich der Schaden für Steuerzahler auf rund 1,5 Millionen Euro, wie der Südwestrundfunk (SWR) berichtet

Fall 1: Freistellung über neun Jahre, inklusive Jobticket und 60.000 Euro Urlaubsabgeltung

Ein städtischer Angestellter in Ludwigshafen war neun Jahre lang von der Arbeit freigestellt, bekam aber weiterhin sein komplettes Gehalt. Zusätzlich erhielt er noch einen monatlichen Zuschuss fürs Jobticket. Als die Freistellung endete, zahlte ihm die Stadt außerdem fast 60.000 Euro für nicht genommenen Urlaub.

Rechnungshofprüfer sprechen von einer klar rechtswidrigen Freistellung. Insgesamt belaufe sich der Schaden für die öffentliche Hand auf rund 720.000 Euro.

Besonders brisant: Der Mann soll sich im Internet über den Vorgang geäußert haben, obwohl er offenbar vertraglich zugesichert hatte, das nicht zu tun. 

Die Stadt begründete die Freistellung im Übrigen damit, der Mitarbeiter sei fachlich und sozial kaum integrierbar gewesen: ein „Sonderling“ mit „verschrobenen Verhaltensweisen“, der bei Bürgern und Kollegen Irritationen ausgelöst habe. 

Laut Rechnungshof wäre die Verwaltung jedoch verpflichtet gewesen, eine passende Aufgabe zu finden oder, falls das nicht möglich gewesen wäre, ein reguläres Kündigungsverfahren einzuleiten.

Der Rechnungshof verlangt nun von Ludwigshafen, den kompletten Schaden zu ersetzen und zu prüfen, ob Verantwortliche persönlich haftbar gemacht werden können.

Fall 2: Freistellungen und doppelte Gehälter

Auch beim Bezirksverband Pfalz stießen die Prüfer auf gravierende Verstöße.

  • Ein leitender Beamter wurde bei vollen Bezügen fünf Jahre vor seiner Pensionierung vollständig freigestellt.
  • Sein Stellvertreter erhielt ein Jahr lang Geld, ohne zu arbeiten.
  • Ein Verwandter des leitenden Beamten kassierte durch eine Versetzung zeitweise sogar doppelte Gehälter.

Der Schaden beläuft sich auf insgesamt rund 490.000 Euro. Der Rechnungshof fordert, mögliche Schadenersatzansprüche gegen den damaligen Bezirkstagsvorsitzenden Theo Wieder (CDU) zu prüfen.

Steuergeld ist kein „Ruhepuffer“ für Personalprobleme

Der Landesrechnungshof betont, dass Kommunen sich nicht durch teure, jahrelange Freistellungen „aus der Affäre ziehen“ dürfen. Solche Konstruktionen seien rechtswidrig, weil sie öffentliche Mittel zweckentfremden.

Die Prüfer deuteten zudem an, dass manche Entscheidungen womöglich vorsätzlich getroffen wurden. Sollte die Staatsanwaltschaft das bestätigen, könnten gegen die Verantwortlichen sogar Geld- oder Freiheitsstrafen verhängt werden.