Mehrheit im Bauausschuss Murnau stimmt gegen Antrag von Grünen-Gemeinderätin

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Der Bauausschuss beschäftigte sich in seiner jüngsten Sitzung mit dem Thema Spielplätze. Gut ein Dutzend solcher Areale (hier der Platz im Kulturpark) gibt es in Murnau. © Reindl

Veronika Jones-Gilch (Grüne) fordert den Erlass einer Satzung zur Errichtung von Spielplätzen durch Bauwerbende.

Murnau – Die aktuelle Regelung in der Bayerischen Bauordnung würde oft zu „lieblosen Geister- oder Alibispielplätzen“ führen, während „gute Spiel- und Bolzplätze“ kostspielig seien und „einem regelmäßigen Unterhalt bedürfen“, schreibt Veronika Jones-Gilch (Grüne) in der Begründung ihres aktuellen Antrags. In diesem fordert sie den Erlass einer Satzung zur Errichtung von Spielplätzen durch Bauwerbende. In der Satzung wäre eine Alternative zum Bau eines Spielplatzes, der die Bayerischen Bauordnung befolgend bei Gebäuden mit mehr als drei Wohneinheiten verpflichtend ist, enthalten: eine Ablöseregelung. Im Bauausschuss stimmte das Gros aber gegen den Erlass einer solchen Satzung.

Mit einer Satzung, welche die Möglichkeit zur Ablöse eröffnet, erwartet Veronika Jones-Gilch „Erleichterungen beim Bau“, eine „Steigerung der Aufenthaltsqualität“ und ein „größeres Freizeitangebot“. Inhaber und Inhaberinnen von Bestandsbauten sollen sich derweil nachträglich an öffentlichen Spielplätzen beteiligen können. In der Satzung soll auch die Begrifflichkeit Spielplatz hinsichtlich Anzahl und Qualität der Spielgeräte sowie Platzgröße definiert sein.

In der jüngsten Bauausschusssitzung erläuterte Hans Kohl (Grüne) für die abwesende Jones-Gilch den Antrag. Beim Blick auf die Ablöseregelung war für Kohl das Thema Qualität „ganz wesentlich“, vor allem die Qualität für die Kinder. Mit der Satzung könne man nach außen tragen, dass man zentral gelegene Spielplätze, auf denen Kinder miteinander in Kontakt kommen, präferiere, meinte Kohl.

Die Spielplatzsatzung soll Bauwerbenden die Option bieten, nicht einen Spielplatz bauen zu müssen, wenn diese eine Ablöse zahlen. Die Einnahme soll dann zweckgebunden in einen öffentlichen, fußläufig erreichbaren Spielplatz fließen. In dem Antrag ist von einer Ablösemöglichkeit ab drei Wohneinheiten zu lesen. Gemäß Bayerischer Bauordnung ist der Bau eines Spielplatzes erst bei Gebäuden ab vier Wohneinheiten verpflichtend. „Warum sollen wir weitergehen als die Forderung, die in der Bauordnung steht?“, fragte Marktbaumeister Klaus Tworek.

Generell könne man eine Spielplatzsatzung erlassen, eine solche gebe es auch in anderen Gemeinden, sagte Tworek. „Wir sind selbstverständlich am Wohl der Kinder interessiert“, betonte Franz Neuner (CSU). Und die Idee einer Satzung sei an sich nicht schlecht. Doch Murnau mit seinen ländlichen Räumen sei der falsche Ort, fand Neuner. Und nach Gebühren- und Steuererhöhungen sei nun die falsche Zeit, „wieder einen draufzulegen“. Neuner plädierte dafür, sich mit einer Satzung Zeit zu lassen: „Qualität vor Geschwindigkeit.“

Da es bereits eine Verpflichtung zum Bau eines Spielplatzes gebe, sah Bürgermeister Rolf Beuting (ÖDP/Bürgerforum) keine finanzielle Mehrbelastung. Die Bayerische Bauordnung sah er nun als „Absprungpunkt“ für die Satzung: mit der Ablöseregelung könnten Bauwerber „den Job“ der Gemeinde überlassen. Mit der Ablöse könnte „etwas Neues, etwas Besseres“ entstehen. Zeitgleich könnte die Fläche, auf der der Bauwerber den Spielplatz errichten müsste, für mehr Wohnraum oder Stellplätze genutzt werden. „Bissl Bauchweh“ hätte Martin Hutter (ÖDP/Bürgerforum) bei einer Einmalablöse. Er dachte an jährliche Zahlungen. Das Geld könnte für Spielplatzwartungen genutzt werden. Dafür fehle die rechtliche Grundlage, antwortete Tworek.

Mit der Satzung könne man etwas Vernünftiges „im Sinne der Kinder“ schaffen, glaubte Dr. Julia Stewens (Freie Wähler) – statt einem, unter Umständen, „kleinen, doofen Spielplatz“ an einem Vierparteienhaus. Man sei mit öffentlichen Spielplätzen, laut Tworek seien es 14, gut ausgelastet, gab derweil Lorenz Brey (CSU) zu bedenken. Spielplätze, die „nicht schlecht beinand“ seien. Im Landkreis gebe es keine solche Satzung, sagte Brey, der sich fragte, „warum wir als Vorreiter auftreten müssen“. Reiner Oppelt (Mehr Bewegen) glaubte, dass man mit der Satzung vor allem in der Verwaltung mehr Arbeit generiere. Wolfgang Köglmayr (Mehr Bewegen) befürchtete, dass man sich mit einem Schnellschuss ein Ei lege. Wenn jemand eine Ablöse zahle, habe dieser einen Anspruch auf einen Spielplatz in fußläufiger Nähe. „Das Thema Fußläufigkeit habe ich nicht in Griff“, so Köglmayr. Die Mehrheit des Gremiums (6:4) sprach sich schließlich gegen den Erlass einer Stellplatzsatzung aus. Der Antrag wird nun den Marktgemeinderat beschäftigen.

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