Rentnerin muss Versorgungsausgleich zahlen – an die tote Ex-Frau ihres verstorbenen Ehemannes

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Eine Rentnerin in Bayern muss einen Versorgungsausgleich zahlen – an die Ex-Frau ihres verstorbenen Mannes. (Symbolbild) © Eibner / IMAGO

30 Jahre lang war Gabriele Greif mit ihrem Manfred verheiratet. Ein teures Nachspiel hat für die Rentnerin nun die erste Ehe ihres Mannes.

Velburg – Es klingt so seltsam, dass die Geschichte wahr sein muss. Und sie ist es auch, erinnert dabei an den oftmals verschrienen Bürokratie-Wahnsinn in Deutschland. Gabriele Reif aus der Oberpfalz ist Rentnerin und Witwe – und muss seit Monaten einen teuren Versorgungsausgleich zahlen. Und zwar an die verstorbene Ex-Frau ihres ebenfalls verstorbenen Mannes. Darüber berichtete die BR-Sendung „quer“ am Donnerstag, 25. Januar.

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Rentnerin muss Versorgungsausgleich zahlen – an die Ex-Frau ihres verstorbenen Ehemannes

„Er war der Sechser im Lotto“, erzählt Gabriele Greif in der „quer“-Sendung über ihren Ehemann Manfred, mit dem sie 30 Jahre lang verheiratet war. Vor drei Jahren verstarb Manfred. Und hinterließ Gabriele ein Erbe, das neben Witwenrente und Auto auch einen Versorgungsausgleich umfasst – den sie zahlen muss. Und zwar an die Ex-Frau ihres verstorbenen Mannes. Die ebenfalls nicht mehr unter den Lebenden weilt.

Die Velburgerin Gabriele ärgert sich wenig überraschend über die mindestens kuriose Zahlungspflicht an die verstorbene Ex-Frau. Etwas mehr als 137 Euro muss sie monatlich zahlen. „quer“ erklärt den Hintergrund: Manfred war, bevor er Gabriele heiratete, mit einer anderen Frau verheiratet. Bei der Scheidung dieser ersten Ehe wurde ein Versorgungsausgleich vereinbart.

Versorgungsausgleich – was ist das?

„Der Versorgungsausgleich dient der fairen Aufteilung der in der Ehezeit von beiden Eheleuten erworbenen Anrechte auf eine Versorgung wegen Alters oder Invalidität im Rahmen der Scheidung“, erklärt das Bundesministerium für Recht und Justiz. Der Versorgungsausgleich sorgt dafür, dass die während der Ehepartnerschaft erbrachten – und gemeinsamen – Lebensleistungen im Falle einer Scheidung gerecht aufgeteilt werden.

Die Anrechte können dabei aus verschiedenen Versorgungssystemen entstehen – zum Beispiel aus „der gesetzlichen Rentenversicherung, der Beamtenversorgung oder einer betrieblichen oder privaten Altersvorsorge im In- und Ausland“, erklärt das Ministerium.

Hintergrund des Ganzen ist vor allem, für Gerechtigkeit zu sorgen, wenn ein Partner in einer Ehe weniger gearbeitet hat, um zum Beispiel für die Kinder zu sorgen. Dieser Partner hat dann weniger Geld in die eigene Rentenkasse eingezahlt und würde, bei einer Scheidung, im Nachhinein finanziell sehr unter der partnerschaftlichen Arbeitsaufteilung leiden. Der Versorgungsausgleich soll diesem Umstand entgegenwirken.

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Versorgungsausgleich geerbt, Antragsrecht aber nicht – das Geld bekommt der Staat

Als Ausgleich für entgangene Rentenansprüche musste Manfred im Rahmen des Versorgungsausgleiches daher bei seinem Renteneintritt Zahlungen an seine Ex-Frau leisten. Dass, nach Manfreds Tod, Gabriele als Erbin für die Ex-Frau ihres Ehemanns zahlen müsste, würde sie ja verstehen, erklärt sie „quer“. Doch es kam anders: Noch vor Manfreds Tod starb seine erste Ehefrau. Er stellte also einen Antrag, die Versorgungsausgleichs-Zahlungen nicht mehr leisten zu müssen. Mit Erfolg – die Zahlungen konnte er einstellen und erhielt seine volle Pension.

Dann aber starb Manfred – und Gabriele erbte den Versorgungsausgleich. Wie Manfred stellte sie also einen Antrag, diesen nicht mehr leisten zu müssen, Manfred Ex-Frau ist ja bereits tot. Dieser wurde aber abgelehnt. Auch ihre Klage wurde abgewiesen. Der unglaubliche Grund: Manfred vererbte qua Gesetz den Versorgungsausgleich an seine Gabriele – nicht aber das Recht, einen Antrag stellen zu dürfen, diesen Ausgleich nicht mehr leisten zu müssen. Das Geld, das Gabriele für die Ex-Frau daher also weiter zahlt, geht übrigens an den Staat.

Das geht tatsächlich mit rechten Dingen zu, erklärt auch ein Experte bei „quer“. Es sei tatsächlich so, dass der Staat dann an verstorbenen Eheleuten verdient. Der Jurist hofft aber, Gabriele helfen zu können. Die abschließend erklärt, weiter kämpfen zu wollen. Denn: „Wer nicht kämpft, hat sowieso schon verloren“. (fhz)

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