Mehr Geld für Hausbauer: Ampel setzt Förderprogramme wieder ein
Im Zuge des Haushaltsstreits hatte die Bundesregierung Förderprogramme von KfW und BAFA ausgesetzt. Nun sollen diese wieder anlaufen. So sieht das im Detail aus.
Berlin – Im Dezember 2023 hatte die Ampel-Koalition die Antragstellung für verschiedene Fördermittel gestoppt. Dafür gab es mehrere Gründe. In manchen Fällen war nicht mehr klar, woher die Finanzierung kommen sollte, seitdem das Bundesverfassungsgericht mit einem Urteil den Haushaltsstreit ausgelöst hatte. In anderen Fällen dagegen, etwa bei einigen KfW-Förderungen, waren schlicht die Mittel aufgebraucht.
Ab wann sind wieder Förderanträge bei KfW möglich? | 27. Februar |
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Zuschuss beim Einbau einer klimafreundlichen Heizung | Bis zu 23.500 Euro |
Förderung für energetische Sanierung bei KfW | 120.000 Euro Kredit je Wohneinheit |
Ampel einigt sich auf Bundeshaushalt – Förderungsstopp fällt
Nun hat die Bundesregierung diese „Notleine“ wieder losgelassen. Verbraucher und Unternehmer können wieder wie vorher beim Bund Fördermittel für verschiedene Klimaschutzmaßnahmen beantragen. Dazu gehören unter anderem Energieberatungen, Sanierungen oder der Umbau von Wärmenetzen.

Warum das nun wieder geht? Nachdem sich die Ampel-Koalition auf den Bundeshaushalt für 2024 geeinigt hat, ist wieder ersichtlich, welche Fördermittel aus welchem Topf stammen. Sowohl neu eingehende Förderanträge als auch bereits existente, die nur auf Eis lagen, sind jetzt erneut bewilligungsfähig. „Die Einigung auf den Bundeshaushalt ist für alle Hausbesitzer enorm wichtig“, zitiert das Blatt Justus Menten, Geschäftsführer des Energieberatungsunternehmens Enter. Immobilieneigentümer könnten „endlich“ wieder verlässlich planen.
KfW-Förderung – Anträge ab 27. Februar möglich
Auch von der KfW-Bank kamen optimistische Töne. „Nach Verabschiedung des Bundeshaushalts 2024 durch den Deutschen Bundestag und den Bundesrat in der vergangenen Woche erwarten wir in den kommenden Wochen die Auftragsschreiben der jeweiligen Bundesministerien für die wieder zu öffnenden Programme“, teilte ein Sprecher der Bank auf Ippen.Media-Anfrage hin mit. Dazu gehört zum Beispiel das Programm ‚Klimafreundlicher Neubau‘. „Wir gehen davon aus, dass wir ab etwa Mitte Februar die Förderung sukzessive wieder aufnehmen können“, fuhr der Sprecher fort. So sieht die Förderung für energetische Sanierung bei KfW aus:
- bis zu 120.000 Euro Kredit je Wohneinheit
- zusätzlich zur bereits erteilten Zuschussförderung
- zusätzlicher Zinsvorteil bei einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro
Weiterhin fördert die KfW auch den Einbau einer klimafreundlichen Heizung. Seit dem 1. Februar können sich Bürger dazu registrieren, ab dem 27. Februar soll die Antragsstellung möglich sein. Alle Informationen dazu gibt es auf der Homepage von KfW. Allerdings gibt es auch Programme, deren Förderung auf Eis bleibt. Hier nannte die Bank auf Anfrage das Programm Energetische Stadtsanierung. Die Bank befinde sich in Gesprächen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), was die Weiterentwicklung von Kreditförderung von kommunalen Investitionen angeht.
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Die KfW-Bank fördert den Einbau einer klimafreundlichen Heizung wie folgt:
- Zuschuss bis zu 23.500 Euro
- für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung
- für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten Einfamilienhäusern
BAFA-Förderung setzt wieder ein
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wiederum eine ganze Reihe verschiedener nachhaltiger Förderungen an. Zum Beispiel gehören die Energieberatung, die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude und das Energiekostendämpfungsprogramm dazu. Für die Energieberatung für Wohngebäude und Nichtwohngebäude gibt es 80 Prozent der Kosten vom Staat. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) war dagegen nicht vom Förderstopp betroffen – sie sorgt für eine Förderung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen. Zu den Sanierungsmaßnahmen gehören etwa Dämmarbeiten an Dach und Wänden oder der Austausch von veralteten Türen und Fenstern.
Weiter bezuschusst das BAFA die Entwicklung eines individuellen Sanierungsfahrplans. Für Ein- und Zweifamilienhäuser gilt eine Obergrenze von 1.300 Euro in der Förderung, bei Gebäuden ab drei Wohneinheiten sind es 1.700 Euro. Je nach Dienstleistung des Energieberaters gilt für Nichtwohngebäude ein entsprechend hoher Kostendeckel. Welche Arten der Förderung es im Detail gibt, erfahren Bürger hier auf der Website des BAFA. Auf Anfrage, welche Programme konkret betroffen waren und ab wann Bürger neue Anträge stellen können, hatte sich das BAFA noch nicht gemeldet.