Wagenknecht von ARD-„Wahlarena“ ausgeschlossen: Gericht fällt Entscheidung nach BSW-Beschwerde

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Das BSW mit ihrer Spitzenkandidatin Sahra Wagenknecht scheitert mit einer Verfassungsbeschwerde. Verwiesen wird dabei auf Bundestagswahl-Umfragen.

Karlsruhe – Die ARD muss die BSW-Spitzenkandidatin Sahra Wagenknecht nicht in ihre für Montagabend geplante Sendung „Wahlarena 2025 zur Bundestagswahl“ einladen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nahm eine Verfassungsbeschwerde des BSW laut Mitteilung nicht zur Entscheidung an. Die Partei zeige nicht auf, wie sie in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt werde, hieß es.

In der Sendung treten die Spitzenkandidaten Friedrich Merz (CDU), Alice Weidel (AfD), Olaf Scholz (SPD) und Robert Habeck (Grüne) auf und beantworten nacheinander live Fragen des Publikums. Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) als verantwortlicher Sender lud nur Parteien ein, die konstant bei zehn Prozent oder mehr Zustimmung in den Umfragen liegen.

Gericht: ARD-„Wahlarena“ ohne BSW-Chefin Wagenknecht zulässig 

Zuvor hatte das BSW in der ersten Instanz keinen Erfolg in der Klage gehabt: Am 14. Februar hatte das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entschieden, dass der WDR nicht dazu verpflichtet ist, Wagenknecht zu der Wahldebatte einzuladen. Damit bestätigte das OVG einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln aus der Vorinstanz.

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Die Partei hatte beklagt, dass durch die Nichtberücksichtigung das Recht auf Chancengleichheit verletzt werde. Wie bereits das Gericht in Köln teilt das OVG diese Sicht nicht. Zwar habe der öffentlich-rechtliche Sender bei redaktionell gestalteten Sendungen jeder Partei grundsätzlich die gleichen Möglichkeiten im Wahlkampf offenzuhalten. Ein willkürlicher Ausschluss sei nicht möglich.

Das Konzept der Sendung aber sehe vor, dass die Kandidaten eingeladen werden, deren Parteien in den Umfragen deutlich oberhalb von zehn Prozent liegen und damit in den kommenden Jahren in besonderem Maße Einfluss auf die politischen Entwicklungen nehmen können. 

Bundestagswahl: BSW-Chefin Sahra Wagenknecht bei einer Wahlkampfveranstaltung in Erfurt
Wird nicht in der ARD-„Wahlarena“ auftreten: BSW-Chefin Sahra Wagenknecht © Jacob Schröter/Imago

Vor Bundestagswahl: Wagenknecht-BSW in Umfragen nur bei rund fünf Prozent

Da das BSW in den Umfragen lediglich bei rund fünf Prozent liege, sei es nicht geboten, so das OVG, dass Wagenknecht zur Wahldebatte eingeladen werden muss. „Dies stimmt mit dem Gebot der (abgestuften) Chancengleichheit überein, denn Umfragewerte liefern jedenfalls gewisse Anhaltspunkte für die gegenwärtige Bedeutung der Parteien“, argumentiert das OVG. 

Das Gericht in Münster verweist darauf, dass die Partei an zwei der vier Wahldebatten im Programm der ARD beteiligt sei und auch in der sonstigen Wahlberichterstattung in Dokumentationen, Interviews und Talk-Formaten berücksichtigt werde. (AFP/dpa/frs)

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