Drohnen-Alarm in München: Wann Sie Anspruch auf Entschädigung haben

Am 3. und 4. Oktober 2025 meldete der Flughafen München mehrere Drohnensichtungen. Die Flugsicherung sperrte zeitweise beide Bahnen. 23 Ankünfte wurden umgeleitet, 12 Ankünfte und 48 Abflüge gestrichen. Rund 6500 Reisende waren betroffen. Der Vorfall zeigt, wie schnell Sie als Passagier in Schwierigkeiten geraten - und wie wichtig klare Regeln sind.

EU plant neue Regeln für Entschädigungen

Am 5. Juni 2025 hat der EU-Rat seine Position zur Reform der Fluggastrechte beschlossen. Jetzt verhandeln Rat, Parlament und Kommission. Erst nach Einigung und Veröffentlichung im EU-Amtsblatt gilt Neues. Bis dahin bleibt die bisherige Regelung in Kraft.

Heute gilt: Kommen Sie mindestens drei Stunden zu spät ans Ziel, können Sie je nach Entfernung 250, 400 oder 600 Euro verlangen. In der Wartezeit muss die Airline für Mahlzeiten, Unterkunft und Umbuchung sorgen. Ausnahmen greifen bei außergewöhnlichen Umständen wie Luftraumsperrungen oder Unwettern. Bei Streiks kommt es auf den Einflussbereich der Airline an.

Was sich ändern soll

Der Ratsentwurf hebt Schwellen an, präzisiert Pflichten und vereinheitlicht Abläufe:

  • Kurzstrecken bis 1500 km: Entschädigung ab 4 Stunden, 300 Euro.
  • Langstrecken über 3500 km: Entschädigung ab 6 Stunden, 500 Euro.
  • Für mittlere Distanzen gelten abgestufte Werte.
  • Rerouting zum frühestmöglichen Zeitpunkt, auch mit anderen Airlines. Wenn binnen drei Stunden kein Angebot kommt, dürfen Passagiere selbst umbuchen und bis zu 400 Prozent des Ticketpreises erstattet bekommen.
  • Mehr als 30 weitere Klarstellungen, zum Beispiel zu Infos und Fristen.

Kritik von Verbraucherschützern

Verbraucherschützer warnen vor deutlich weniger Ausgleichszahlungen. Wegen der höheren Schwellen könnten bis zu 85 Prozent der Reisenden in Verspätungsfällen leer ausgehen. 

Warum die Reform kommt

Die Verordnung gilt seit 2004. Seitdem haben neue Buchungswege, Billigflieger und Umsteigeverbindungen viele Grauzonen geschaffen. Gerichte mussten oft nachschärfen. Die EU will klare, einheitliche Regeln von der Buchung bis zur Ankunft.

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FOL

Was Sie jetzt wissen sollten

  • Für aktuelle Fälle gilt weiter die 3-Stunden-Grenze mit 250 bis 600 Euro.
  • Neue Regeln gelten erst nach Einigung und Veröffentlichung im Amtsblatt. Ein Termin steht nicht fest.
  • Heben Sie alle Unterlagen auf und machen Sie Ansprüche zügig schriftlich geltend.

Fazit

Die Reform kann vieles klären, erhöht aber die Schwellen für Entschädigungen. Für Sie heißt das: Nutzen Sie Ihre heutigen Rechte. Bis zur Neuregelung bleibt es bei drei Stunden und 250 bis 600 Euro.