Rentenerhöhung 2024: Wer im Sommer elf Prozent mehr Rente erwarten kann
In den nächsten Tagen will die Bundesregierung die diesjährige Erhöhung der Rente ab Juli bekanntgeben. Für einige Rentner und Rentnerinnen soll es sogar eine doppelte Erhöhung geben.
Berlin – Das Warten hat für die 21 Millionen Rentner und Rentnerinnen im Land bald ein Ende: In den nächsten zwei Wochen soll Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) die diesjährige Rentenerhöhung ankündigen. Wie hoch die ausfallen wird, ist noch nicht bekannt – bisher hat Heil nur gesagt, dass er eine Erhöhung „über die Inflation“ erwarte. Eine Prognose der Rentenversicherung von Ende 2023 ging von 3,5 Prozent mehr für die Altersrenten aus.
Doch steigen im Juli 2024 nicht nur die Altersrenten, sondern auch die Erwerbsminderungsrenten und die Renten für Hinterbliebene (Witwenrenten sowie Waisenrenten). Wie hoch diese steigen, steht auch schon fest: Zwischen 4,5 und 7,5 Prozent mehr gibt es ab Sommer. Wer sowohl das eine als auch das andere bezieht (oder bezogen hat), kann sich also auf eine doppelte Erhöhung freuen.
7,5 Prozent mehr Rente um Ungerechtigkeit auszubügeln
Jedes Jahr zum 1. Juli werden die gesetzlichen Renten angepasst, dabei wird die Lohnentwicklung in der restlichen Bevölkerung als Richtwert genommen. Aufgrund höherer Tarifabschlüsse 2023 können sich Rentner und Rentnerinnen auf eine deutliche Anpassung der Renten freuen. Details werden Ende März, vermutlich noch vor Ostern, bekanntgegeben.
Bei den Erwerbsminderungsrenten sowie die Hinterbliebenenrenten gilt aber ein anderes Gesetz, das eine alte Ungerechtigkeit wieder geradebiegen soll. Denn für Neubeziehende dieser Renten ab 2019 bzw. ab 2014 hat es eine gesetzliche Anpassung gegeben, die sie deutlich bessergestellt hat als alle Vorgänger und Vorgängerinnen. Das hat der Gesetzgeber als unfair anerkannt – weshalb nun die früheren Jahrgänge eine Erhöhung bekommen sollen. Alle, die eine EM-Rente zwischen Januar 2002 und Juni 2014 bezogen haben, erhalten ab 1. Juli 2024 dann 7,5 Prozent mehr. Wenn die Rente zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 begonnen hat, gibt es hingegen eine Erhöhung von 4,5 Prozent.

Diese Erhöhung gilt auch für diejenigen, die heute eine Altersrente beziehen, aber in den genannten Zeiträumen eine Ewerbsmindurungsrente oder/und eine Hinterbliebenenrente bezogen haben. Auch Personen, die heute eine Hinterbliebenenrente beziehen, deren verstorbener Ehemann/verstorbene Ehefrau aber zuvor eine EM-Rente bezogen haben, erhalten jetzt ein Plus auf die Hinterbliebenenrente.
„Doppelter Zahltag“: Rentner bekommen Extrageld und reguläre Erhöhung
Das bedeutet aber auch, dass dieser Gruppe von Rentnern im Sommer eine doppelte Erhöhung zusteht. Das erklärt unter anderem der Sozialverband Deutschland: „Sollten Sie nächstes Jahr [2024, Anm. d. Red] eine Sondererhöhung erhalten, kommt die ‚übliche‘ Rentenanpassung noch oben drauf. Also doppelter Zahltag.“ Konkret heißt das für einige Personen also elf Prozent mehr Rente ab 1. Juli 2024. Für diejenigen, die „nur“ 4,5 Prozent als Sondererhöhung erhalten, sind es acht Prozent mehr Rente.
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Sollte die Erhöhung der Altersrenten noch höher ausfallen, als bisher prognostiziert, schlägt sich das natürlich auch auf die EM-/Hinterbliebenenrenten nieder. Sie könnten also noch deutlicher ausfallen, schließlich waren zwischenzeitlich Rentenerhöhungen von sechs Prozent im Gespräch.