Auf der Wiesn hat er Tausende Besucher „enthauptet“, jetzt ging‘s ihm selbst an den Kragen: Manfred Schauer, der legendäre Schichtl, musste vor Gericht. Und lieferte eine große Show.
München - Mei, der Schichtl. Tausende Menschen hat er auf der Wiesn schon enthauptet. Aber wenn es dann mal um seinen eigenen Kragen geht? Tja, auch dann ist er lustig – und liefert eine sagenhafte Show. So wie jetzt vor dem Münchner Amtsgericht.
Manfred Schauer verursachte Autounfall, gegen das Bußgeld wehrt er sich
Dort musste Manfred Schauer antreten, weil er im Februar einen Verkehrsunfall verursacht hatte. Einer Münchnerin hatte er in Solln die Vorfahrt genommen und war ihr draufgefahren. „Nur leicht touchiert“ habe er sie. „Streit gab es nicht. Ich habe auch gleich die Polizei gerufen“, sagt Schauer, nachdem es in der Melchiorstraße/Ecke Waldmannstraße rummste.
Der Schichtl, ein Verkehrssünder? „Dafür wird man doch nicht geköpft“
Den Schaden hat der Schichtl längst beglichen. Doch das Gesetz nimmt es eben ganz genau: 120 Euro Geldbuße hatte ihm das Kreisverwaltungsreferat aufgebrummt – plus einen Punkt im Verkehrssünderregister. „A Sünder? Naa, des bin i ned“, sagte sich Schauer – und legte Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. So kam es zur Anhörung vor dem Amtsgericht. Offiziell ein Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit. „Dafür wird man doch nicht geköpft“, lachte Schauer.
Der Schichtl will seinen Punkt nach Unfall loshaben - „es war einfach Pech“
Den Punkt aber, den wollte er unbedingt weghaben. Und prallte bei Richterin Reichle erst mal sauber ab: „Das ist eine Regelstrafe, die erhält jeder“, sagte sie – und rügte: Schauer habe „die Vorfahrt missachtet“ und trage Schuld am Unfall. Da begann die große Schichtl-Show: „Ich habe das Schild BE-achtet, aber: Das Auto eben zu spät gesehen“, beteuerte Schauer. „Ich hab no besser geschaut als besser.“ Aber da seien eben auch Radl und Kinder gewesen. „Ich fahr die Strecke seit 30 Jahren. Es war einfach Pech.“ „Nein“, fand die Richterin, „es war fahrlässig. Sie hätten besser aufpassen müssen.“ Darauf Schichtl: „Das kollidiert mit meinem Rechtsempfinden, so wie ich mit dem Auto kollidiert bin.“
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Der Henker bittet um Gnade – und ringt der Richterin ein Lächeln ab
Er hat bat schließlich um Gnade – und wurde tatsächlich verschont. Rhetorisch packte die Richterin den Schichtl zwar am Kragen. Erhobenen Hauptes konnte er aber das Gericht verlassen. Seine Strafe wurde auf 55 Euro reduziert, der Punkt gestrichen. „Sie denken an mich, wenn Sie das nächste Mal in eine Kreuzung einfahren“, mahnte die Richterin und lächelte milde