Anker-Zentrum in Erding: Sechs Fragen, sechs Antworten

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Bald Durchgangsstation für 500 Asylbewerber? Der Erdinger Fliegerhorst soll eine AnkER-Einrichtung werden. © Hans Seeholzer

Die Regierung von Oberbayern äußert sich zu Kapazität und zeitlichen Ablauf.

Die Regierung von Oberbayern plant ein Ankerzentrum im Fliegerhorst Erding. Wie berichtet, war dies bereits Thema im Stadtrat. Inzwischen hat uns die Pressestelle der Regierung unsere Fragen beantwortet.

Wäre ein Anker-Zentrum auch ohne Zustimmung der Kommune möglich?

Ein bauliches Vorhaben hängt laut Pressesprecher Wolfgang Rupp nicht pauschal von der Ablehnung der betreffenden Gemeinden ab, „sondern davon, ob und gegebenenfalls inwieweit etwaige Einwände rechtlich begründet sind“. Er weist darauf hin, dass die Unterbringung von Geflüchteten in Bayern zwar eine rein staatliche Aufgabe ist, die kreisangehörigen Gemeinden seien aber grundsätzlich verpflichtet, bei der Erfüllung dieser Aufgabe mitzuwirken. Allerdings lege die Regierung von Oberbayern bei der Neuerrichtung und beim Betrieb von Asylunterkünften stets großen Wert auf eine enge Abstimmung mit den Gemeinden und Landratsämtern.

Wie lange dauert es, bis eine Anker-Einrichtung steht?

Das sei sehr unterschiedlich, meint der Pressesprecher. Ehemalige Beherbergungsbetriebe ließen sich erfahrungsgemäß schneller als Asylunterkunft nutzen als reine Gewerbeobjekte. Für die Anker-Dependance auf dem Gelände des Fliegerhorsts geht die Regierung von Oberbayern „aufgrund der erforderlichen Bauarbeiten von einer mittelfristigen Inbetriebnahme“ aus, „wobei sämtliche Beschleunigungspotenziale ausgeschöpft werden“.

Für wie viele Personen wäre sie in Erding geplant?

Die Kapazität soll bei rund 500 Betten liegen, „wobei bereits bei 80 Prozent Belegung allgemein von einer Vollbelegung ausgegangen wird, da nicht immer jedes theoretisch verfügbare Bett belegt werden kann – (zum Beispiel bei Belegung mit Familien – de facto also circa 400 Personen“, so der Pressesprecher weiter.

Wie wirkt sich das Anker-Zentrum auf das Flüchtlingskontingent des Landkreiseses aus?

„Dem Landkreis würde auf seine gesetzliche Aufnahmequote stets die volle Kapazität der Unterkunft angerechnet werden“, sagt der Pressesprecher, „unabhängig davon, wie viele Plätze davon zum jeweiligen Zeitpunkt tatsächlich belegt sind“. Selbst bei einer Belegung mit 150 Personen würden 500 Personen angerechnet.

Wer trägt die Kosten?

Rupp: „Die Herrichtungskosten trägt größtenteils der Bund als Eigentümer des Fliegerhorsts, im Übrigen der Freistaat Bayern. Die Kosten des laufenden Betriebs trägt der Freistaat Bayern.“

Können alle Geflüchteten die Anker-Einrichtung zu jeder Zeit verlassen?

Laut Regierung müssen Ausländer, die einen Asylantrag bei einer Außenstelle des BAMF stellen, bis zur Entscheidung über den Asylantrag und im Falle der Ablehnung bis zur Ausreise bis zu 18 Monate in der Aufnahmeeinrichtung wohnen. Bayern habe für bestimmte Fälle die Frist auf 24 Monate erhöht. Für Personen aus sicheren Herkunftsländern gelte keine Maximalfrist. Von dem Grundsatz ausgenommen sind Familien mit minderjährigen Kindern (Höchstwohndauer sechs Monate). Pressesprecher Rupp macht aber auch klar: „Unabhängig von dieser Wohnsitznahmepflicht in einer Aufnahmeeinrichtung und unabhängig vom Stand ihres Asylverfahrens können die Bewohnerinnen und Bewohner die Aufnahmeeinrichtungen jederzeit betreten und verlassen. Es handelt sich insoweit nicht um eine gefängnisähnliche oder geschlossene Einrichtung.“

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