Millionen Autofahrer betroffen: Frist läuft 2025 ab – welche Jahrgänge den Führerschein umtauschen müssen
Millionen Autofahrer und Autofahrerinnen müssen ihre alten Führerscheine umtauschen. Wer die Frist im Januar 2025 verpasst, riskiert ein Bußgeld.
Frankfurt – Die nächste Stufe im verpflichtenden Führerscheinumtausch steht bevor: Bis Mitte Januar 2025 müssen Millionen Autofahrerinnen und Autofahrer ihren Führerschein gegen ein fälschungssicheres Dokument im Scheckkartenformat eintauschen. Betroffen sind diesmal insbesondere diejenigen, deren Führerscheine vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden. Ein Überblick über Fristen, Kosten und mögliche Konsequenzen für Betroffene.
EU-Richtlinie 2006/126/EG: Neuer Führerschein ist fälschungssicherer und einheitlich
Warum ein Umtausch nötig ist? Im Rahmen der EU-Richtlinie 2006/126/EG sollen Führerscheine europaweit einheitlich und fälschungssicher werden. Ziel ist es, Missbrauch zu verhindern und alle Führerscheine zentral zu erfassen. Deutschland hat hierzu einen gestaffelten Umtauschplan entwickelt, um Behörden zu entlasten und Wartezeiten zu minimieren. Bis spätestens 19. Januar 2033 müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine umgetauscht sein, wie der ADAC informiert.
Die aktuellen Umtauschfristen richten sich entweder nach dem Geburtsjahr der oder des Fahrenden oder dem Ausstellungsdatum des Führerscheins. So haben Geburtsjahrgänge vor 1953 noch bis 2033 Zeit. Wer allerdings 1971 oder später geboren wurde und einen Papierführerschein besitzt, muss diesen bis zum 19. Januar 2025 umtauschen. Die Umtauschfristen für die Jahrgänge mit Papier-Führerschein im Überblick:
Geburtsjahr | Umtauschfrist |
---|---|
vor 1953 | 19. Januar 2033 |
1953-1958 | 19. Juli 2022 |
1959-1964 | 19. Januar 2023 |
1965-1970 | 19. Januar 2024 |
1971 oder später | 19. Januar 2025 |
Diese Staffelung soll sicherstellen, dass der Umtauschprozess geordnet abläuft und keine Überlastung entsteht.
Besitzerinnen und Besitzer von Scheckkartenführerscheinen (ausgestellt zwischen 1999 und 2013) orientieren sich am Ausstellungsdatum, und zwar wie folgt:
Ausstellungsdatum | Umtauschfrist |
---|---|
1999-2001 | 19. Januar 2026 |
2002-2004 | 19. Januar 2027 |
2005-2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 bis 18. Januar 2014 | 19. Januar 2033 |
Papierführerschein-Besitzer? So funktioniert 2025 der Umtausch
Der Umtausch erfolgt unkompliziert: Eine erneute Fahrprüfung oder ein Gesundheitscheck sind nicht erforderlich. Notwendig sind jedoch:
Meine news
- der alte Führerschein
- ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
- eine Gebühr von etwa 25 Euro.
Einige Städte und Gemeinden bieten mittlerweile die Möglichkeit, den Umtausch online zu beantragen. Informationen hierzu sind häufig auf den Websites der lokalen Behörden zu finden. Wer die Umtauschfrist versäumt, riskiert ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Dies gilt jedoch nur für Pkw- und Motorradführerscheine. Anders sieht es bei Lkw- und Busführerscheinen aus: Hier drohen strengere Sanktionen. Laut ADAC können im Ausland zusätzliche Probleme auftreten, etwa bei der Anmietung eines Fahrzeugs, wenn der alte Führerschein nicht mehr akzeptiert wird.
Der neue Führerschein im Kartenformat hat eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren. Nach Ablauf dieser Frist wird das Dokument ohne erneute Prüfungen oder Gesundheitschecks erneuert. Die Umstellung betrifft übrigens ausschließlich das Führerscheindokument – die Fahrberechtigungen bleiben uneingeschränkt erhalten. (ls)