Millionen Autofahrer betroffen: Frist läuft 2025 ab – welche Jahrgänge den Führerschein umtauschen müssen

  1. Startseite
  2. Verbraucher

Kommentare

Millionen Autofahrer und Autofahrerinnen müssen ihre alten Führerscheine umtauschen. Wer die Frist im Januar 2025 verpasst, riskiert ein Bußgeld.

Frankfurt – Die nächste Stufe im verpflichtenden Führerscheinumtausch steht bevor: Bis Mitte Januar 2025 müssen Millionen Autofahrerinnen und Autofahrer ihren Führerschein gegen ein fälschungssicheres Dokument im Scheckkartenformat eintauschen. Betroffen sind diesmal insbesondere diejenigen, deren Führerscheine vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden. Ein Überblick über Fristen, Kosten und mögliche Konsequenzen für Betroffene.

Aus Papier wird Plastik: Auch im kommenden Jahr müssen zahlreiche Autofahrer und Autofahrerinnen ihren Führerschein in die moderne EU-Norm umtauschen. © IMAGO / Fotostand

EU-Richtlinie 2006/126/EG: Neuer Führerschein ist fälschungssicherer und einheitlich

Warum ein Umtausch nötig ist? Im Rahmen der EU-Richtlinie 2006/126/EG sollen Führerscheine europaweit einheitlich und fälschungssicher werden. Ziel ist es, Missbrauch zu verhindern und alle Führerscheine zentral zu erfassen. Deutschland hat hierzu einen gestaffelten Umtauschplan entwickelt, um Behörden zu entlasten und Wartezeiten zu minimieren. Bis spätestens 19. Januar 2033 müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine umgetauscht sein, wie der ADAC informiert.

Die aktuellen Umtauschfristen richten sich entweder nach dem Geburtsjahr der oder des Fahrenden oder dem Ausstellungsdatum des Führerscheins. So haben Geburtsjahrgänge vor 1953 noch bis 2033 Zeit. Wer allerdings 1971 oder später geboren wurde und einen Papierführerschein besitzt, muss diesen bis zum 19. Januar 2025 umtauschen. Die Umtauschfristen für die Jahrgänge mit Papier-Führerschein im Überblick:

Geburtsjahr Umtauschfrist
vor 1953 19. Januar 2033
1953-1958 19. Juli 2022
1959-1964 19. Januar 2023
1965-1970 19. Januar 2024
1971 oder später 19. Januar 2025

Diese Staffelung soll sicherstellen, dass der Umtauschprozess geordnet abläuft und keine Überlastung entsteht.
Besitzerinnen und Besitzer von Scheckkartenführerscheinen (ausgestellt zwischen 1999 und 2013) orientieren sich am Ausstellungsdatum, und zwar wie folgt:

Ausstellungsdatum Umtauschfrist
1999-2001 19. Januar 2026
2002-2004 19. Januar 2027
2005-2007 19. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2014 19. Januar 2033

Papierführerschein-Besitzer? So funktioniert 2025 der Umtausch

Der Umtausch erfolgt unkompliziert: Eine erneute Fahrprüfung oder ein Gesundheitscheck sind nicht erforderlich. Notwendig sind jedoch:

  • der alte Führerschein
  • ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto
  • eine Gebühr von etwa 25 Euro.

Einige Städte und Gemeinden bieten mittlerweile die Möglichkeit, den Umtausch online zu beantragen. Informationen hierzu sind häufig auf den Websites der lokalen Behörden zu finden. Wer die Umtauschfrist versäumt, riskiert ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Dies gilt jedoch nur für Pkw- und Motorradführerscheine. Anders sieht es bei Lkw- und Busführerscheinen aus: Hier drohen strengere Sanktionen. Laut ADAC können im Ausland zusätzliche Probleme auftreten, etwa bei der Anmietung eines Fahrzeugs, wenn der alte Führerschein nicht mehr akzeptiert wird.

Der neue Führerschein im Kartenformat hat eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren. Nach Ablauf dieser Frist wird das Dokument ohne erneute Prüfungen oder Gesundheitschecks erneuert. Die Umstellung betrifft übrigens ausschließlich das Führerscheindokument – die Fahrberechtigungen bleiben uneingeschränkt erhalten. (ls)

Auch interessant

Kommentare