In welchem Alter Sie in Rente gehen dürfen - und was es Sie kostet
Das Thema Renteneintrittsalter betrifft Millionen Menschen in Deutschland – nicht nur ältere Arbeitnehmer, sondern auch jüngere Generationen, die ihre Altersvorsorge planen. Wann jemand in Rente gehen kann, hängt von mehreren Faktoren ab: dem Geburtsjahr, den geleisteten Beitragsjahren und individuellen Lebensentscheidungen. In den vergangenen Jahren wurden die Altersgrenzen schrittweise angehoben – mit dem Ziel, das Rentensystem langfristig zu stabilisieren. Doch was bedeutet das konkret für jeden Jahrgang?
Renteneintrittsalter: Die allgemeinen Regeln
Das gesetzliche Renteneintrittsalter liegt aktuell nicht einheitlich bei 67 Jahren – vielmehr richtet es sich nach dem Geburtsjahr. Für Versicherte, die 1964 oder später geboren wurden, gilt: Die reguläre Altersrente beginnt mit 67 Jahren. Sie können als 2031 in Rente gehen. Wer früher geboren wurde, kann etwas früher in Rente gehen, muss aber teilweise mit Abschlägen rechnen oder bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ziel dieser Staffelung ist es, dem demografischen Wandel zu begegnen und die Finanzierbarkeit der Rentenkasse zu sichern.
Grundsätzlich gibt es Unterschiede zwischen der regulären Altersrente, der Altersrente für besonders langjährig Versicherte und der Rente mit 63. Letztere ist eine oft gefragte Möglichkeit, den Ruhestand früher anzutreten – allerdings nicht immer ohne finanzielle Einbußen.
Renteneintritt 2025: Das gilt dieses Jahr
Im Jahr 2025 kann also regulär in den Ruhestand gehen, wer zwischen dem 2. Dezember 1958 und dem 1. Oktober 1959 geboren wurde. Die Anhebung erfolgt stufenweise: Jahr für Jahr steigt das Eintrittsalter um einen weiteren Monat, bis schließlich 67 Jahre erreicht sind.
Für den Rentenbeginn gelten zudem Wartezeiten: In der Regel müssen mindestens fünf Jahre an Versicherungszeiten vorliegen, um überhaupt Anspruch auf eine Altersrente zu haben.
Wer früher als im allgemeinen Renteneintrittsalter in Rente gehen möchte, muss zusätzliche Bedingungen erfüllen – beispielsweise besonders lange Beitragszeiten.
Früher in Rente: Diese Optionen gibt es
Ein vorzeitiger Ruhestand ist in Deutschland auf zwei Wegen möglich – entweder abschlagsfrei oder mit Abschlägen auf die Rente.
1. Altersrente für besonders langjährig Versicherte - abschlagsfrei:
Wer mindestens 45 Beitragsjahre nachweisen kann, darf auch 2025 vorzeitig und ohne Abschläge in den Ruhestand gehen. Für den Geburtsjahrgang 1960 liegt das Eintrittsalter in diesem Fall bei 64 Jahren und 4 Monaten. Beitragszeiten umfassen nicht nur sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen, sondern auch Zeiten der Kindererziehung, Pflege von Angehörigen oder Arbeitslosigkeit mit Leistungsbezug.
2. Altersrente für langjährig Versicherte– mit Abschlägen:
Auch mit 35 Versicherungsjahren ist ein früher Renteneintritt möglich – in diesem Fall allerdings mit lebenslangen Abschlägen. Diese betragen 0,3 Prozent pro Monat, den man vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand geht. Wer also beispielsweise zwei Jahre früher in Rente geht, muss mit einer Kürzung von insgesamt 7,2 Prozent rechnen.
Die Entscheidung für einen früheren Rentenbeginn will gut überlegt sein – denn die Rentenkürzung bleibt dauerhaft bestehen. Viele Arbeitnehmer wägen daher sorgfältig zwischen mehr Freizeit und finanzieller Sicherheit ab.