Nebenverdienst als Rentner: Wann sich Arbeiten im hohen Alter lohnt
Arbeit im Rentenalter kann die finanzielle Situation stärken. Viele sind darauf sogar angewiesen. Doch es gibt dabei einige Regeln zu beachten.
München – Die Aufrechterhaltung des Lebensstandards im Ruhestand ist ein wichtiges Anliegen für viele Menschen, die in den Ruhestand gehen. Daher entscheiden sich viele ältere Menschen in Deutschland dafür, weiterhin zu arbeiten und zusätzlich zu ihrer gesetzlichen Rente ein Einkommen zu erzielen. Laut dem Statistischen Bundesamt waren im vergangenen Jahr 1,049 Millionen Menschen über 67 Jahre noch berufstätig. Im Vergleich dazu waren es im Jahr 2021 etwa 871.000 und vor einem Jahrzehnt nur fast 660.000 Menschen, die im Alter noch arbeiteten.
Flexirente für Pensionierte – Rentner können doppelt profitieren
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass viele der arbeitenden Rentner nicht aus reiner Freude an der Arbeit tätig sind. Sie müssen oft ihre bescheidene Rente aufbessern. Dieses Problem könnte sich in Zukunft mit der Generation der Babyboomer noch verschärfen. Dabei spielen jedoch auch körperliche Signale eine wichtige Rolle, ob Arbeiten im hohen Alter noch angebracht ist.

Die Flexirente ist ein besonders attraktives Modell in unserem System, da Rentner damit beliebig viel hinzuverdienen und sogar weitere Rentenansprüche erwerben können, so die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Wer es geschickt anstellt, kann sogar doppelt profitieren und Gehalt und Rente ohne Abzüge erhalten. Die DRV bietet auf ihrer Website eine Berechnungshilfe an. Die Flexirente muss nicht beantragt werden. Rentner müssen lediglich ihrem Arbeitgeber mitteilen, dass sie Beiträge zur Rentenversicherung abführen möchten.
Arbeit in der Rente – bis wann gilt eine Tätigkeit als Minijob?
Für Rentner, die mit einem Minijob etwas zur Rente hinzuverdienen möchten, gelten bestimmte Regeln. Sie dürfen nicht mehr als 538 Euro pro Monat verdienen. Andernfalls werden alle Tätigkeiten versicherungspflichtig und sind somit keine Minijobs mehr. Daher lohnt sich das Arbeiten im Ruhestand nicht für jeden.
Ein Beispiel des Lohnsteuerhilfevereins e.V.: Eine Frau hat im Dezember 2022 das reguläre Rentenalter erreicht. Sie erhält nun Rente, arbeitet aber weiterhin als Minijobberin bei ihrem Arbeitgeber – und zwar das ganze Jahr 2023. Christine und ihr Chef zahlen das ganze Jahr 2023 Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Das sind bei Christine insgesamt etwa 200 Euro. Dadurch erhöht sich Christines Rente ab 1. Juli 2024 um etwa 4,80 Euro pro Monat.
Besondere Regeln für Arbeit in der Rente
Die Regeln für zusätzliches Einkommen im Ruhestand gelten für alle Rentner, unabhängig vom Zeitpunkt des Rentenbeginns. Es ist jedoch zu beachten, dass sich die Bedingungen, unter denen Rentner zusätzliches Einkommen erzielen dürfen, je nach persönlicher Lebenssituation ändern können. So können beispielsweise Menschen, die eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beziehen, etwa 37.118 Euro hinzuverdienen, so eine Mitteilung der DRV (Stand: 1. Januar 2024). Bei Renten wegen voller Erwerbsminderung sind es etwa 18.559 Euro.
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Das zählt zum Hinzuverdienst
Als Hinzuverdienst gelten Einkommen aus Lohnerwerb, steuerrechtliche Gewinne und Abgeordnetenbezüge. Gewinne aus Zinsen und Dividenden sowie Mieteinnahmen zählen nicht als Hinzuverdienst und fallen daher nicht unter die Grenze von 6300 Euro.
Quelle Deutsche Rentenversicherung „Flexibel in den Ruhestand“
Die Grenzen für zusätzliches Einkommen gelten in den alten und neuen Bundesländern gleichermaßen und sind unbefristet. Rentner müssen die Rentenversicherung nicht über die Aufnahme einer Tätigkeit oder Änderungen beim zusätzlichen Einkommen informieren. Dies gilt jedoch nicht für diejenigen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Sie müssen die Rentenversicherung informieren.
Die aktuelle Ampel-Regierung plant sogar, mehr Anreize für längeres Arbeiten zu schaffen. Sie denkt dabei an eine Prämie für den Aufschub der Rente. Diese könnte für einen Standardrentner oder eine Standardrentnerin bei etwa 20.000 Euro liegen. (sthe/bk)