Rentner (86) spuckt Laub aus, welches ihm in den Mund fliegt – 285 Euro Strafe

Der 86-jährige Roy Marsh aus Skegness an der Ostküste Englands hat eine Geldstrafe bekommen, weil er ein Blatt ausgespuckt hat, das ihm bei starkem Wind in den Mund geweht wurde. Zwei Kontrolleure sprachen den Rentner an, als er gerade aufstehen wollte und warfen ihm vor, "auf den Boden gespuckt" zu haben.

Rentner nennt Strafe "unnötig und völlig unverhältnismäßig"

Der Vorfall ereignete sich bereits Anfang des Jahres, wie die britische "Daily Mail" berichtet. Die Beamten verdonnerten Marsh zunächst zu einer Strafe von umgerechnet etwa 285 Euro. In einem Berufungsverfahren sank die Summe auf 171 Euro. 

Der Großvater zahlte den Betrag. Doch Marsh nennt das Vorgehen "unnötig und völlig unverhältnismäßig". Auch seine Ehefrau Anne verteidigt ihn: "Roy hat nicht gespuckt", stellt sie klar.

Zahlreiche Beschwerden über "brutale" Maßnahmen 

Jane Marsh Fitzpatrick, die Tochter des Rentners, machte den Vorfall bei Facebook öffentlich und warf den Kontrolleuren vor, ältere Menschen "unangemessen zu schikanieren und zu terrorisieren". Heute sagt ihr 86-jähriger Vater selbst, er habe "Angst, aus dem Haus zu gehen".

Inzwischen häufen sich die Beschwerden über die "brutalen" Maßnahmen der Kontrolleure. "Die Vollstreckungsbeamten gehen zu weit", findet auch der Lokalpolitiker Adrian Findley. Man könne nicht erwarten, dass ältere Menschen bei Wind wegfliegenden Müll hinterherlaufen. Bei offensichtlichen Missgeschicken müsse es reichen, wenn Betroffene den Gegenstand wieder aufnehmen, sagte er gegenüber der BBC.

Der zuständige East Lindsey District Council verteidigte das harte Vorgehen und erklärte, die Kontrolleure würden "nur Personen ansprechen, die bei der Begehung von Umweltstraftaten beobachtet wurden". 

Spucken ist in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit

In Deutschland kann man übrigens laut dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) wegen Spuckens in der Öffentlichkeit ein Bußgeld kassieren, sofern dadurch öffentliche Flächen verunreinigt werden oder es als Littering (achtloses Wegwerfen von Abfall) gewertet wird. 

Viele Städte haben entsprechende Regelungen in ihren kommunalen Bußgeldkatalogen aufgenommen, nach denen das Spucken auf Gehwegen oder in Anlagen mit Verwarn- beziehungsweise Bußgeldern (zum Beispiel 20 bis 60 Euro) geahndet werden kann.