Bei Stau auf der Autobahn: Landkreis Miesbach prüft Durchfahrtsverbote um Dörfer zu schonen

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Wenn es mal nicht so flüssig läuft, führt der Weg schnell runter von der Autobahn und durch die Ortschaften. Doch das führt zu Problemen. (Archivbild) © Sandra Hefft

Im Landkreis Rosenheim besteht die Regelung bereits: Ein Durchfahrtsverbot für den Ausweichverkehr der Autobahnen am Wochenende und Feiertagen. Nun wird dies auch in Miesbach diskutiert.

Landkreis Miesbach – Im Landkreis Miesbach werden die Straßen der Ortschaften zu einem Schauplatz spannender Diskussionen, während die Region nach Lösungen für den zunehmenden Ausweichverkehr sucht.

Ähnlich wie bereits im Landkreis Rosenheim, wo das kürzlich eingeführte Durchfahrtsverbot eine positive Bilanz erbracht hat. Dort sind an Freitagen, Samstagen, Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen des Freistaats Bayern im Fall von Stau auf der Bundesautobahn A8 die Ausweichrouten im nachgelagerten Straßennetz für den staubedingten Ausweichverkehr gesperrt.

Die malerischen Dörfer im Landkreis Miesbach, die Autofahrern bei Staus auf der Autobahn als willkommene Abkürzung dienen, stehen im Zentrum eines möglichen Durchfahrtsverbots. Besonders Irschenberg, Holzkirchen und Weyarn leiden unter dem Ausweichverkehr, wenn Urlauber von der A8 abfahren, um die Staus zu umfahren.

Herausforderung: Einen erforderlichen Nachweis einer Gefahrenlage

Noch ist nichts entschieden, doch das Landratsamt Miesbach hat bereits wichtige Stellen wie Gemeinden, Polizei und das Staatliche Bauamt um ihre Meinungen gebeten.

Ziel ist es, die Gefahrenlagen durch den staubedingten Ausweichverkehr zu erkennen und zu bewerten. Aktuell gibt es jedoch keine konkreten Angaben zu den betroffenen Ortschaften und Straßen. Grundlage für potenzielle Durchfahrtsverbote sind die Paragrafen 39 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO), die Maßnahmen nur bei festgestellten, besonderen Gefahrenlagen erlauben.

Alternativen: Tempolimits, geänderte Beschilderung oder Verkehrsleitsysteme

Eine der Herausforderungen bei der Umsetzung solcher Regelungen ist der erforderliche Nachweis einer Gefahrenlage. Hierbei ist das Landratsamt auf detaillierte Berichte aus den Gemeinden und von Fachbehörden angewiesen. Lokale Gegebenheiten wie Topografie und Infrastruktur spielen ebenfalls eine wichtige Rolle.

Auch Alternativen wie Tempolimits, geänderte Beschilderungen oder Verkehrsleitsysteme werden in Betracht gezogen. Diese Maßnahmen, besonders auf der Bundesautobahn A8, fallen in die Zuständigkeit der Autobahn GmbH, die ebenfalls in die laufende Anhörung einbezogen wurde.

Welche Maßnahmen letztlich umgesetzt werden, hängt stark von den genauen örtlichen Bedingungen ab. Im Landkreis Miesbach bleibt es spannend, welche Entscheidungen die Zukunft für den Verkehr bringen wird.

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